Internationale Gleichstellungspolitik VN-Frauenrechtskonvention (CEDAW): Staatenberichtsverfahren und Dokumente

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen (VN) zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für die Rechte von Frauen. Die Frauenrechtskonvention wurde am 18. Dezember 1979 von der VN-Generalversammlung verabschiedet und trat 1981 in Kraft. Seit der Verabschiedung haben 189 Staaten, darunter Deutschland im Jahr 1985, die Frauenrechtskonvention ratifiziert. Die Vorgaben sind damit in Deutschland innerdeutsches Recht im Rang eines Bundesgesetzes.

1999 verabschiedete die VN-Generalversammlung das Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention. Dieses räumt Frauen bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Übereinkommens das Recht auf eine Individualbeschwerde ein - wenn nationale Rechtswege zuvor ausgeschöpft wurden. Bei systematischen Verletzungen der Konvention ist ein Untersuchungsverfahren vorgesehen. Deutschland ratifizierte das Zusatzprotokoll im Jahr 2002.

Stand der Gleichstellung von Frauen überprüfen

Im Rahmen der Verpflichtungen der Konvention gibt es einen umfangreichen Überprüfungsmechanismus der Vertragsstaaten. Deutschland berichtet unter der koordinierenden Federführung des Bundesfrauenministeriums regelmäßig über neu ergriffene gleichstellungs- und frauenpolitische Maßnahmen und den Stand der Gleichstellung in Deutschland.

Die Frauenrechtskonvention hat in den vergangenen Jahrzehnten das Leben von Frauen in aller Welt verbessert. Sie führte in zahlreichen Vertragsstaaten

  • zu Gesetzesänderungen,
  • zu Maßnahmen zur Beseitigung von diskriminierenden Bestimmungen,
  • zur besseren Stellung von Frauen in der Gesellschaft und
  • zur Einrichtung frauen- und gleichstellungspolitischer Institutionen.

CEDAW-Staatenberichtsverfahren

Menschenrechtliche Garantien brauchen für ihre Umsetzung wirkungsvolle Kontrollmechanismen. Auf der Ebene der VN gehören hierzu die Staatenberichte, die von den Vertragsstaaten regelmäßig vorgelegt werden müssen. Auch das Frauenrechtsübereinkommen sieht eine solche Berichtspflicht vor, verbunden mit einem Berichtsprüfungsverfahren durch den CEDAW-Ausschuss.

Der aktuelle, neunte CEDAW-Staatenbericht Deutschlands wurde erstmals im Rahmen des neuen, vereinfachten Berichtsverfahrens der Vereinten aus Basis des im März 2020 vom CEDAW-Ausschuss übermittelten Fragenkatalogs, der so genannten "List of Issues and Questions prior to Reporting", erstellt.

Der Fragenkatalog liegt in englischer Fassung sowie in einer deutschen Arbeitsübersetzung der List of Issues vor.

Die deutschsprachige Fassung des Staatenberichts, die neben der Beantwortung von über 80 Einzelfragen des Ausschusses auch zwei Anhänge mit umfangreichen Statistiken zur Situation von Frauen in Deutschland sowie vertiefende Informationen aus den Bundesländern enthält, wurde am 19. Mai 2021 vom Bundeskabinett beschlossen. Er ist in der Kabinettsfassung hier abrufbar.

Die englische Übersetzung des Staatenberichts wurde im Juli 2021 an den CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen in Genf übermittelt.

Am 11. Mai 2023 präsentiert Deutschland unter der Delegationsleitung des Bundesfrauenministeriums, vertreten durch Staatssekretärin Margit Gottstein, den neunten Staatenbericht sowie die seit der Abgabe erfolgten gleichstellungspolitischen Initiativen und Fortschritte zur Umsetzung von CEDAW im Rahmen der turnusmäßigen Anhörung vor dem CEDAW-Ausschuss in Genf.

Die deutsche Delegation umfasst neben Vertreter*innen der Bundesregierung aus verschiedenen Ressorts auch Vertreter*innen der Länder und des Statistischen Bundesamtes.

Die insgesamt fünfstündige, öffentliche Anhörung wird in der Zeit von 10-13 Uhr und 15-17 Uhr hier live vom WebTV der Vereinten Nationen übertragen und wird für späteren Abruf aufgezeichnet.

Alle relevanten Dokumente Deutschlands zum neunten Staatenberichtszyklus, darunter auch mehrere Alternativberichte zivilgesellschaftlicher Organisationen, sind auf den Internetseiten des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Menschenrechte abrufbar.

Rolle der Zivilgesellschaft und Dialogprozess

Nichtregierungsorganisationen haben im Staatenberichtsverfahren die Gelegenheit, eigene Eingaben an den CEDAW-Ausschuss zu richten, um so Einfluss auf die Fragen und Empfehlungen an Deutschland zu nehmen.

Zudem unterhält das Bundesfrauenministerium in koordinierender Federführung innerhalb der Bundesregierung einen kontinuierlichen Dialogprozess mit der Zivilgesellschaft.

Im Vorfeld der Anhörung Deutschlands zum neunten Staatenbericht fand zuletzt am 21. April 2023 eine Dialogveranstaltung zu verschiedenen Alternativberichten der Zivilgesellschaft auf Einladung des Bundesfrauenministeriums statt. Hierbei übergab die CEDAW-Allianz Deutschland, ein Bündnis aus rund 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen unter der Trägerschaft der Deutschen Frauenrates, der Bundesregierung ihren aktuellen Alternativbericht.

Öffentlichkeitsarbeit zu CEDAW

Seit dem 1. Januar 2023 fördert das Bundesfrauenministerium ein dreijähriges Projekt der CEDAW-Allianz mit dem Ziel, die Frauenrechtskonvention in Deutschland noch bekannter zu machen und die direkte Anwendung und Umsetzung zu unterstützen.

Informationen zur CEDAW-Allianz und ihrer Arbeit sind hier zu finden.

Neuauflage 2023: CEDAW-Handbuch "Mit Recht zur Gleichstellung!"

Im Mai 2023 erschien eine aktualisierte und erweiterte Neuauflage des erstmals in 2020 im Rahmen des Jubiläums "40 Jahre Frauenrechtskonvention" vom Bundesfrauenministerium herausgegebenen CEDAW-Handbuchs "Mit Recht zur Gleichstellung!" Die Publikation wird in Kürze auch wieder in einer Printversion über das Bundesfrauenministerium kostenfrei zu bestellen sein.

Das Handbuch ist eine fachbezogene Arbeitshilfe für gleichstellungspolitisch Interessierte und Verantwortliche in Politik und Justiz. Die Publikation enthält unter anderem die amtlichen Übersetzungstexte sowohl der Frauenrechtskonvention von 1979 als auch des Fakultativprotokolls von 1999. Außerdem zeigt sie eine Fülle von kurzgefassten Informationen und Übersichten über das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrument für Frauen, über dessen politische Umsetzung in Deutschland und die Abläufe des periodischen Staatenberichts- und Überprüfungsprozesses. Darüber hinaus erläutert die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Prof. Dr. Beate Rudolf, in einem Gastbeitrag die Bedeutung des Übereinkommens als Bestandteil des deutschen Rechts.

Mit dem Handbuch werden außerdem erstmals deutschsprachige Arbeitsübersetzungen der so genannten Allgemeinen Empfehlungen des Frauenrechtsausschusses der Vereinten Nationen in deutscher Sprache nebst Zusammenfassungen gebündelt zur Verfügung gestellt. Die aktualisierte Auflage wurde um die Arbeitsübersetzung der Allgemeinen Empfehlung Nummer 38 von 2020 zum Thema "Frauen- und Mädchenhandel im Kontext der globalen Migration" ergänzt.

Die thematischen Empfehlungen werden als konkretisierende Auslegung der Artikel des Übereinkommens verstanden und bieten den Vertragsstaaten wichtige Orientierungshilfe zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention.

Rückblick

Jubiläum 40 Jahre Frauenrechtskonvention

Zum Auftakt des 40-jährigen Jubiläums der VN-Frauenrechtskonvention fand am 27. November 2019 eine Fachkonferenz und Dialogveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft statt. Das Motto der Veranstaltung, zu der das Bundesfrauenministerium eingeladen hatte, lautete "Mit Recht zur Gleichstellung".

Das Bundesfrauenministerium stellte im Rahmen der Jubiläumsveranstaltung die Aktualisierung seiner Broschüre zu CEDAW in Form eines erweiterten Handbuchs zur Frauenrechtskonvention vor.

Anlässlich der Jubiläumskonferenz stellte die zivilgesellschaftliche CEDAW-Allianz ihre Stellungnahme zum Stand der Umsetzung der Frauenrechtskonvention in Deutschland vor.

CEDAW-Zwischenbericht 2019 ("Follow-Up Report")

Deutschland hat Ende März 2019 als Abschluss des kombinierten 7./8. Staatenberichtsverfahrens eine schriftliche Zwischeninformation zum Umsetzungsstand von vier Empfehlungen aus den Abschließenden Bemerkungen des CEDAW-Ausschusses von 2017 eingereicht. Die Empfehlungen betreffen:

  • Nr. 38b: Änderungen beim Schwangerschaftsabbruch - Abschaffung der Pflichtberatung und Wartezeit nach Beratung
  • Nr. 40b: Sicherstellung adäquater Kindesunterhalt
  • Nr. 48b: Umsetzung der EU-Asyl- und Integrationvorgaben für weibliche Geflüchtete
  • Nr. 50d: Errichtung eines Entschädigungsmodells zur Ergänzung der Renten für in der DDR geschiedene Frauen.

Die Bundesregierung erläuterte in ihrem Zwischenbericht, welche Umsetzungsschritte unternommen wurden. Außerdem wurde begründet, warum in einigen Fällen aufgrund beispielsweise verfassungsrechtlicher Hürden keine vollständige Umsetzung in der vom CEDAW-Ausschuss geforderten Form in Aussicht gestellt werden kann.

Der Zwischenbericht und weitere Dokumente stehen unter Anlagen am Ende dieser Seite zum Abruf zur Verfügung. 

Kombinierter 7./8. Staatenbericht

Deutschland hat 2015 seinen kombinierten siebten und achten Staatenbericht beim CEDAW-Ausschuss vorgelegt.

Im Rahmen des Überprüfungsmechanismus der Vertragsstaaten zieht der CEDAW-Ausschuss ergänzend Alternativ- oder Parallelberichte von Nichtregierungsorganisationen heran. Diese Eingaben ebenso wie alle übrigen Dokumente des Staatenberichtsverfahrens sind auf der Website des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen veröffentlicht. Zum kombinierten 7./8. Staatenberichtsprozess hat eine breite zivilgesellschaftliche CEDAW-Allianz unter dem Dach des Deutschen Frauenrates einen gemeinsamen Alternativbericht erarbeitet.

Anhörung Deutschlands zum 7./8. Staatenbericht

Im Februar 2017 präsentierte die deutsche Delegation aus Vertreterinnen und Vertretern mehrerer Bundesressorts sowie der Länder unter Leitung der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin, Elke Ferner, den kombinierten 7./8. Staatenbericht in Genf und gab Auskunft über weitere aktuelle gleichstellungspolitische Initiativen. 

Abschließende Bemerkungen zum 7./8. Staatenbericht

Nach der mündlichen Anhörung zum 7./8. Staatenbericht hat der CEDAW-Ausschuss Deutschland im März 2017 57 Abschließende Bemerkungen (Concluding Observations) mit einer Reihe von Handlungsempfehlungen übermittelt, die das Erreichen tatsächlicher Gleichstellung von Mädchen und Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen Ebenen weiter beschleunigen könnten. Das Bundesfrauenministerium ließ gemäß der Aufforderung in Bemerkung Nummer 53 eine Arbeitsübersetzung ins Deutsche erstellen, die ebenso wie der englische Originaltext als Download zur Verfügung steht. Im Rahmen des kontinuierlichen Dialogprozesses zwischen Bundesregierung und Zivilgesellschaft fanden 2018 und 2020 mehrere Dialogformate zu diesen Empfehlungen statt.

9. Staatenbericht

Die Bundesregierung hat am 19. Mai 2021 den 9. Staatenbericht zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) beschlossen. Am 11.Mai 2023 stellte Margit Gottstein, Staatsekretärin im Bundesfrauenministerium, den Stand der Umsetzung der Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Genf vor. Der CEDAW-Ausschuss übermittelte daraufhin seine abschließenden Bemerkungen sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache.

Gleichstellungspolitische Fortschritte in der 18. Legislaturperiode

Die 23 internationalen Sachverständigen des CEDAW-Ausschusses haben Deutschland 2017 bei der Anhörung des 7./8. Staatenberichts für viele gleichstellungspolitische Meilensteine der vergangenen Jahre gelobt - unter anderem für:

  • die gesetzlichen Maßnahmen für mehr Frauen in Führungspositionen ("Quotengesetz"),
  • die Gesetzesinitiative zur Schaffung von Lohngerechtigkeit und Entgelttransparenz
  • die Reform des Sexualstrafrechts mit dem Grundsatz "Nein heißt Nein"
  • die Aktionspläne der Bundesregierung zur Umsetzung der VN-Menschenrechtskonventionen und Resolutionen
  • die Maßnahmen der Bundesregierung im Kampf gegen Gewalt an Frauen einschließlich der Ratifizierung des Europarats-Übereinkommens zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Istanbulkonvention).

Ergänzend hob der Ausschuss das große humanitäre Engagement Deutschlands und seine Leistungen bei der Aufnahme von geflüchteten Menschen besonders wertschätzend hervor.

Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen sicherstellen 

CEDAW ist das wichtigste internationale Instrument zum Schutz der Menschenrechte von Frauen. Die Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts war zwar bereits ein Ziel der Charta der Vereinten Nationen (1945, Art. 1 Abs. 3), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) und der beiden VN-Pakte über bürgerliche und politische sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966). Aber mit der Frauenrechtskonvention wurde erstmals ein umfassendes internationales Rechtsinstrument geschaffen, das die Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen verbietet und die Staaten zu einer Vielzahl von Maßnahmen verpflichtet, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen rechtlich ebenso wie faktisch sicherzustellen.

Ein weiterer wesentlicher Fortschritt der Frauenrechtskonvention ist, dass die Vertragsstaaten erstmals auch dafür Sorge zu tragen haben, dass nicht nur der Staat selbst, sondern auch nicht-staatliche Akteurinnen und Akteure die Rechte von Frauen achten, schützen und gewährleisten.

Umfassende Regelungen für viele Lebensbereiche

Neben einem Maßnahmenkatalog (Art. 2) und Verfahrensvorschriften (Art. 17ff.) sieht das Übereinkommen vor allem Regelungen zu den Rechten von Frauen für folgende Bereiche vor:

  • Gleichberechtigte Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten (Art. 3)
  • Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 15)
  • Strukturelle Nachförderung, um tatsächliche Gleichstellung zu erlangen (Art. 4)
  • Wandel von stereotypen Rollenmustern (Art. 5)
  • Bekämpfung des Frauenhandels und der Ausbeutung der Prostitution von Frauen (Art. 6)
  • Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben (Art. 8)
  • Gleichstellung bei den Staatsangehörigkeitsregelungen (Art. 9)
  • Bildung, Sport und Gesundheit (Art. 10, 12)
  • Erwerbstätigkeit und Wirtschaft (Art. 11, 13)
  • Ehe und Familie (Art. 16)
  • Frauen im ländlichen Raum (Art. 14)