Internationale Gleichstellungspolitik Internationale Verpflichtungen zur Bekämpfung von Menschenhandel

Menschenhandel kann nur dann erfolgreich bekämpft werden, wenn Staaten auf internationaler Ebene eng zusammenarbeiten, etwa in den Bereichen Prävention, Strafverfolgung und Opferschutz.

Es wird von den "Four Ps" gesprochen:

  1. Prävention (Prevention)
  2. Schutz Betroffener (Protection)
  3. Strafverfolgung (Prosecution)
  4. Zusammenarbeit (Partnership)

Grundlage der Zusammenarbeit sind internationale Verträge. Zu nennen sind insbesondere:

  • Das Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels zum Übereinkommen der Vereinten Nationen (VN) gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität aus dem Jahr 2000. Das sogenannte Palermo-Protokoll nahm über die Bestrafung des Handels in die sexuelle Ausbeutung hinaus auch den Handel in die Arbeitsausbeutung, Leibeigenschaft und sklavereiähnliche Praktiken sowie illegale Organentnahme als Formen der Ausbeutung in den Straftatbestand auf. Es ist ein Meilenstein bei der internationalen Bekämpfung des Menschenhandels, unter anderem, weil sich erstmals auf eine einheitliche Definition dieses Verbrechens und seine Kriminalisierung geeinigt wurde.
  • Das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels, das in Deutschland 2013 in Kraft getreten ist. Das Übereinkommen wurde 2005 beschlossen und stellt erstmals im Sinne eines menschenrechtsbasierten Ansatzes die Rechte der Betroffenen in den Vordergrund. 
  • Die Richtlinie der Europäischen Union (EU) über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren.
  • Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer. Die Richtlinie wurde im Jahre 2016 vollständig in nationales Recht umgesetzt. Derzeit wird eine Aktualisierung der Richtlinie in Europa diskutiert.

Maßnahmen der VN

Dem Palermo-Protokoll sind inzwischen 181 Staaten beigetreten, 117 haben es unterzeichnet und ratifiziert, sodass es sie völkerrechtlich bindet. Damit ist das Palermo-Protokoll das am weitesten verbreitete internationale Abkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Die Bekämpfung des Menschenhandels ist regelmäßig Gegenstand von Resolutionen der Generalversammlung der VN. In diesen bekräftigt die Weltgemeinschaft ihren Willen, den Menschenhandel zu bekämpfen, und sie beobachtet die internationalen Entwicklungen in diesem Feld genau.

Das Büro der VN für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (United Nations Office on Drug and Crime - UNODC) mit Hauptsitz in Wien unterstützt die Staaten und die VN bei der Bekämpfung des Menschenhandels, etwa indem es Konferenzen organisiert, die Staaten und Zivilgesellschaft vernetzt und Forschung sowie Aufklärung betreibt. Der jährlich herausgegebene weltweite Bericht über den Menschenhandel (Global Report on Trafficking in Persons - GLOTIP) stellt einen wichtigen Referenzpunkt für die Bekämpfung des Menschenhandels dar.

Um die korrekte Umsetzung des Palermo-Protokolls in den Vertragsstaaten zu überprüfen, wurde ein Überprüfungsverfahren eingerichtet, in dem sich die Staaten gegenseitig überprüfen. Für Deutschland hat das Überprüfungsverfahren zum 1. März 2023 begonnen, und es wird von Suriname und Kanada überprüft. Deutschland seinerseits überprüft Luxemburg, die Vereinigten Staaten und Djibouti. Das Bundesfamilienministerium begleitet das Überprüfungsverfahren fachlich sehr eng.

Übereinkommen des Europarats

Das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels hat bedeutende Grundsätze festgelegt, um Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung weiterzuentwickeln. Derzeit wurde die Konvention von 48 Staaten ratifiziert, zuletzt im September 2021 von Israel. Die Konvention ist für Deutschland im Jahr 2013 in Kraft getreten und verpflichtet alle Mitgliedstaaten der Konvention, regelmäßig den Stand der Umsetzung des Übereinkommens zu überprüfen (sogenanntes Monitoring). Eine unabhängige Sachverständigengruppe, die Expertengruppe des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA), führt die Überprüfung der einzelnen Mitgliedstaaten durch und legt die Ergebnisse in einem Bericht dar und gibt Empfehlungen ab. Der Bericht enthält eine detaillierte Analyse der Wirkung von in Deutschland getroffenen Maßnahmen sowie Empfehlungen, um die Bekämpfung von Menschenhandel zu verbessern.

Die zweite Evaluierungsrunde hat im Oktober 2018 mit der Annahme dieser Empfehlungen im Ausschuss der Mitgliedstaaten ihren Abschluss geendet. Hier standen der Schutz der Rechte von Betroffenen des Menschenhandels und die Strafverfolgung der Täter und Täterinnen im Fokus. Derzeit befindet sich Deutschland inmitten der dritten Evaluierungsrunde, wobei der Zugang zum Recht für Betroffene den Schwerpunkt bildet.

Der sogenannte. GRETA-Bericht und die Empfehlungen von GRETA bilden einen zentralen Referenzrahmen zur nationalen und internationalen Bewertung unserer Anstrengungen gegen den Menschenhandel sowie zu deren Fortentwicklung. Das Bundesfamilienministerium koordiniert die Teilnahme Deutschlands an dem Monitoring durch GRETA.

Maßnahmen auf Ebene der EU

Die Europäische Union ist eine maßgebliche Akteurin bei der Bekämpfung des Menschenhandels. Mit der 2011 verabschiedeten Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer stieß die EU eine Vielzahl an Gesetzesänderungen in den europäischen Mitgliedstaaten an. Insbesondere stärkte sie mit der Richtlinie den Opferschutz.

2016 wurde die Richtlinie in Deutschland vollständig umgesetzt. Die Richtlinie wurde von der Europäischen Kommission umfassend evaluiert. Im Dezember 2022 hat die EU-Kommission einen Änderungsvorschlag zur Richtlinie vorgestellt, der derzeit in den europäischen Gesetzgebungsorganen diskutiert wird. Das Bundesfamilienministerium begleitet diesen Prozess eng.

Darüber hinaus wirkt die EU durch eine Vielzahl von Maßnahmen an der umfassenden Bekämpfung des Menschenhandels mit und hat ihre strategische Ausrichtung in der neuen EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels im Jahre 2021 neu ausgerichtet, wobei der Schutz und die Stärkung von Betroffenen stärker in den Fokus gerückt sind.

Eine entscheidende Rolle spielen hierbei die EU Koordinatorin gegen den Menschenhandel (Anti Trafficking Coordinator - ATC)  und das Netzwerk nationaler Berichterstatter und gleichwertiger Mechanismen (National Rapporteurs and Equivalent Mechanisms - NREM), die die verschiedenen Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten bündeln und abstimmen. So können rasche und einheitliche europäische Antworten auf neue Herausforderungen und große Krisen, wie den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die daraus resultierende Fluchtbewegung, gefunden werden.

Zusammenarbeit auf regionaler und internationaler Ebene: Die "Task-Force against Trafficking in Human Beings" des Ostseerates und die OSZE

Der Ostseerat ist ein 1992 gegründetes regionales Kooperationsforum in Form einer internationalen Organisation, die fast alle Ostseeanrainerstaaten, Norwegen, Island und die EU umfasst. Bis zum 17. Mai 2022 war auch Russland Teil des Ostseerates, gab aber im Zug seines völkerrechtswidrigen Angriffes auf die Ukraine seinen Austritt bekannt. Von Juli 2022 bis Juni 2023 hat Deutschland den Vorsitz des Ostseerates inne.

Die Task-Force against Trafficking in Human Being wurde 2006 als Expertengremium der Mitgliedstaaten des Ostseerates eingerichtet. Sie widmet sich der Bekämpfung des Menschenhandels im Ostseeraum durch Vernetzung, Sensibilisierung der Bevölkerung und der Behörden des Ostseeraumes sowie durch Projekte und Programme. Die Bundesregierung arbeitet in der Task-Force aktiv mit und richtete im Rahmen der deutschen Präsidentschaft drei Treffen der Task-Force in Berlin aus.

Auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist eine wichtige Akteurin bei der Bekämpfung des Menschenhandels. Seit 2003 hat sie mit dem Sonderbeauftragten und Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels ein eigenes Organ zur Entwicklung und Umsetzung wirksamer Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels in den OSZE-Staaten. Im Rahmen sogenannter. OSZE-Feldoperationen werden die OSZE-Staaten durch praxisnahe Übungen und Lehrgänge, deren Kapazitäten und die der Zivilgesellschaft bei der Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels gestärkt.