Das Bundesfamilienministerium setzt sich dafür ein, dass die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität beendet wird. Es ist innerhalb der Bundesregierung koordinierend für Fragestellungen und Aufgaben in Hinblick auf lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle und transgeschlechtliche sowie intergeschlechtliche Menschen zuständig.
Das Bundesfamilienministerium setzt sich deutlich für den Schutz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt ein. Es besteht gesetzgeberischer und gesellschaftspolitischer Handlungsbedarf.
Um Altenhilfeeinrichtungen für Menschen zu öffnen, die sich als Lesben, Schwule, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich identifizieren, startete vor zwei Jahren ein Modellprojekt. Abschließend ...