Internationale Gleichstellungspolitik Internationale Verpflichtungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Vereinte Nationen

Auf der Ebene der Vereinten Nationen (VN) sind die Aktionsplattform von Peking und das Übereinkommen der VN zur Beseitigung jeglicher Formen der Diskriminierung von Frauen (Convention on the Elimination of all Kinds of Discrimination against Women - CEDAW) die grundlegenden Instrumente im weltweiten Kampf gegen Gewalt an Frauen. Jährlich gibt die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zu Gewalt gegen Frauen einen Bericht heraus. Auch der Sicherheitsrat, die Generalversammlung, der Menschenrechtsrat, die Frauenrechtskommission und andere Kommissionen der Vereinten Nationen verabschieden regelmäßig Resolutionen zum Thema.

Europarat

Im Juli 2017 wurde das Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz: Istanbul-Konvention) verkündet. Im Oktober 2017 wurde die Istanbul-Konvention von Deutschland ratifiziert, wonach sie im Februar 2018 für Deutschland in Kraft getreten ist. Mit der Ratifikation der Istanbul-Konvention wurde der Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt in Deutschland auch in Zukunft weiter gestärkt.

Europäische Union

Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist ein wichtiges Thema für die Europäische Kommission. Sie fördert mit dem Programm "Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft" bis 2020 unter anderem Organisationen, die sich für den Kampf gegen Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Frauen engagieren. 

Die Europäische Union (EU) prüft derzeit, ob sie der Istanbul-Konvention beitreten kann.