Gute Kinderbetreuung Mehr Qualität in der frühen Bildung

Ein guter Betreuungsschlüssel, mehr Zeit für die Kita-Leitung oder Betreuungszeiten, die sich am Bedarf der Familien orientieren - die Merkmale von Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung sind vielfältig. In Deutschland gibt es bereits ein breites und gutes Betreuungsangebot - es noch weiter zu verbessern, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Bund unterstützt die Qualitätsentwicklung mit dem KiTa-Qualitätsgesetz sowie mit verschiedenen Programmen und Initiativen.

Gemeinsam anpacken und Qualität schaffen

Bund, Länder und Kommunen haben einen mehrjährigen Prozess zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung angestoßen. Im Zwischenbericht "Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern" wurden 2016 erstmals gemeinsame Qualitätsziele benannt, Kosten abgeschätzt und neue Finanzierungswege des Systems für eine stärkere Beteiligung des Bundes geprüft. Darauf aufbauend verständigte sich die Jugend- und Familienministerkonferenz im Mai 2017 auf Eckpunkte, die die Grundlage für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiQuTG) bildeten. Um die Qualitätsentwicklung weiter zu stärken, wurden mit dem KiTa-Qualitätsgesetz die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation des KiQuTG aufgegriffen.

Das KiTa-Qualitätsgesetz

Mit dem im Januar 2023 in Kraft getretenen KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder bei der Qualitätsentwicklung und der Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Damit soll ein Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern im gesamten Bundesgebiet sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet werden. Dafür investiert der Bund in 2023 und 2024 insgesamt rund vier Milliarden Euro.

Weil jedes Bundesland eine andere Kitalandschaft hat, stellt der Bund den Ländern einen Instrumentenkasten mit verschiedenen Qualitätsmaßnahmen zur Verfügung, aus denen sie auswählen können. Dabei müssen die Länder jeweils über 50 Prozent der Mittel in eines oder mehrere von sieben vorrangigen Handlungsfeldern investieren:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
  • Starke Leitung
  • Sprachliche Bildung
  • Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
  • Stärkung der Kindertagespflege

Das KiTa-Qualitätsgesetz legt einen Fokus auf die Qualitätsentwicklung. Das bedeutet: Neue Maßnahmen der Länder für Beitragsentlastungen der Eltern können nicht über das Gesetz finanziert werden. Beitragsentlastungen, die im Zuge des bisherigen Gute-KiTa-Gesetzes eingeführt wurden, können aber fortgesetzt werden - sofern ansonsten die Schwerpunktsetzung, also der Einsatz von mindestens 50 Prozent der Mittel auf die vorrangigen Handlungsfelder, sichergestellt ist.

Die ausgewählten Maßnahmen werden in individuellen Verträgen zwischen Bund und Ländern festgehalten. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass landesspezifische Bedarfe berücksichtigt werden und die finanzielle Unterstützung dort ankommt, wo sie benötigt wird.

Der nächste große Schritt: Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards

Damit Kinder überall in Deutschland in Kitas und Kindertagespflege gut betreut werden, soll in der 20. Legislaturperiode ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards für die Kindertagesbetreuung in Kraft treten. Dazu erarbeitet aktuell eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen konkrete Vorschläge. Die Arbeitsgruppe tauscht sich regelmäßig mit Expertinnen und Experten von Verbänden, Gewerkschaften, Elternvertretungen, aus der Wissenschaft und Praxis aus.

Der Deutsche Kita-Preis

Die tägliche Praxis von engagierten Fachkräften bestimmt maßgeblich die Qualität der Kinderbetreuung. Gute Qualität ist aber auch das Ergebnis eines verantwortungsvollen Zusammenwirkens von Trägern, kommunalen Akteuren und weiteren Institutionen und Einrichtungen.

Seit 2018 würdigt der Deutsche Kita-Preis dieses Engagement. Der Preis wird in den Kategorien "Kita des Jahres" und "Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres" verliehen. Er ist mit insgesamt 130.000 Euro dotiert. Das Auswahlverfahren erfolgt in fünf Schritten und stützt sich im Wesentlichen auf vier Qualitätsdimensionen. Die Auswahlkriterien honorieren unter anderem, wenn Kitas und Bündnisse ihr Handeln konsequent am Kind ausrichten oder wenn sich Kinder und Eltern in den Einrichtungen gut einbringen können. Eine weitere Besonderheit ist, dass der Kita-Preis die Rahmenbedingungen vor Ort in den Blick nimmt: Entscheidend sind nicht nur Ergebnisse, sondern vor allem die Prozesse, die zur Qualitätssteigerung beitragen. Die Entscheidung über die Preisträger fällt eine Jury aus Wissenschaft, Praxis, Politik und Verbänden.

Der Deutsche Kita-Preis ist eine Initiative des Bundesfamilienministeriums und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit der Heinz und Heide Dürr Stiftung, der Karg-Stiftung, der Marke ELTERN, der Soziallotterie freiheit+ und dem Didacta-Verband. Der Wettbewerb ist im April 2019 mit dem Internationalen Deutschen PR-Preis ausgezeichnet worden.