Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln. Bis 2022 erhalten die Bundesländer insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Der Bund hat mit jedem der 16 Bundesländer einen Vertrag unterzeichnet, in dem geregelt ist, wofür die Bundesmittel konkret vor Ort eingesetzt werden.
Länder entscheiden über Handlungsfelder
Jedes Bundesland hat andere Stärken und Entwicklungsbedarfe. Deshalb können die Länder selbst entscheiden, in welche Maßnahmen sie investieren, um die frühkindliche Bildung vor Ort zu stärken. Dabei können sie aus einem Instrumentenkasten mit zehn Handlungsfeldern auswählen - von längeren Öffnungszeiten, besserem Betreuungsschlüssel über die Qualifizierung von Fachkräften bis zur Sprachförderung oder der Entlastung der Eltern von Gebühren.
Am 20. November hat Hessen als 16. und damit letztes Bundesland den Gute-KiTa-Vertrag unterzeichnet. Damit können die Gelder fließen und die einzelnen Verträge zwischen Bund und Ländern abgerufen werden.
Alle Gute-KiTa-Verträge in der Übersicht:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen