Das Gute-KiTa-Gesetz

Das Bild zeigt mehrere Kinder, die an, auf und mit Rechtecken spielen
© BMFSFJ

Das Gute-KiTa-Gesetz: Für gute Kitas bundesweit

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität. 5,5 Milliarden Euro stellt der Bund bereit, um die Kindertagesbetreuung in Deutschland weiterzuentwickeln. Die 16 Länder entscheiden selbst, welche konkreten Maßnahmen sie vor Ort ergreifen.

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Längere Öffnungszeiten, mehr Personal, neue Räume: Die Bundesländer haben die Wahl, wie sie mit Hilfe des Gute-KiTa-Gesetzes die Kindertagesbetreuung vor Ort weiterentwickeln. Eine interaktive Karte zeigt, welche Schwerpunkte sie setzen.

  • Alle 16 Bundesländer haben Verträge mit dem Bund unterzeichnet, die regeln, wie das Gute-KiTa-Gesetz umgesetzt wird. Die Verträge legen fest, wofür die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel verwendet werden.

  • Gute Kinderbetreuung wird vor Ort gestaltet. Darum entscheiden die Länder, wie die Mittel investiert werden sollen. Wählen können sie dafür aus zehn Handlungsfeldern und Maßnahmen zur Beitragssenkung.

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