Adoptionshilfe-Gesetz Familien und Kinder nach der Adoption besser begleiten

Am 29. Januar 2020 hat im Deutschen Bundestag die erste Lesung zum Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) stattgefunden. Ziel des Gesetzes ist es, die Beratung der Familien zu verbessern und einen offenen Umgang mit der Adoption zu fördern. Denn das Wissen um die eigene Herkunft stärkt Kinder in ihrer Entwicklung und der offene Umgang mit der Adoption stärkt die Familien.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

"Eine Adoption begleitet alle Beteiligten ein Leben lang. Sie ist keine spontane Entscheidung und endet auch nicht mit dem Adoptionsbeschluss. Deshalb sieht unser neues Adoptionshilfe-Gesetz eine noch bessere Unterstützung über die gesamte Zeit vor: für die Herkunfts- und Adoptivfamilien und vor allem für die Kinder, denn ihr Wohl steht im Vordergrund. Wir führen einen Rechtsanspruch auf Unterstützung nach der Adoption ein, der die gute Beratung aller Beteiligten sichert. Wir fördern außerdem einen offeneren Umgang mit Adoptionen, denn für Kinder ist es wichtig zu wissen, woher sie kommen. Daher sollen die etwa 400 Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland die Eltern ermutigen, offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen. Auch der Informationsaustausch und Kontakt mit der Herkunftsfamilie wird gefördert. Darüber hinaus untersagen wir unbegleitete Auslandsadoptionen und sorgen dafür, dass besondere Schutzstandards eingehalten werden. Als Bundesfamilienministerin ist mir der Fokus auf die Kinder besonders wichtig: Wir tragen dafür Sorge, dass auch adoptierte Kinder gut aufwachsen, ihren Weg gehen und ihre Wurzeln kennen können."

Vier Bausteine

Das Adoptionshilfe-Gesetz besteht aus vier Bausteinen.

1. Bessere Beratung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption

Ein Rechtsanspruch auf eine Begleitung durch die Adoptionsvermittlungsstellen nach der Adoption soll die gute Beratung und Unterstützung aller Menschen sichern, die an einer Adoption beteiligt sind. Die unterschiedlichen Phasen der Adoption werden so als Ganzes betrachtet und begleitet. Zudem wird eine verpflichtende Beratung vor einer Stiefkindadoption eingeführt. Sie soll dafür sorgen, dass eine Adoption tatsächlich das Beste für das Kind ist. Außerdem werden die Adoptionsvermittlungsstellen in ihrer Lotsenfunktion gestärkt, damit die Familien die Hilfen bekommen, die sie brauchen.

2. Aufklärung und Förderung eines offeneren Umgangs mit Adoption

Der Gesetzentwurf soll zu einem offeneren Umgang mit dem Thema Adoption beitragen: Zum einen sollen Adoptiveltern durch die Adoptionsvermittlungsstellen ermutigt und dabei unterstützt werden, ihr Kind altersgerecht über die Adoption aufzuklären. Zum anderen soll die Vermittlungsstelle vor Beginn der Adoptionspflege mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann. Die Herkunftseltern sollen in ihrer Rolle gestärkt werden, indem sie gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind erhalten. Die Adoptivfamilie entscheidet, ob und welche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Informationen, deren Weitergabe nicht gewünscht ist, bleiben geschützt.

3. Stärkung der Adoptionsvermittlungsstellen mit einem Aufgabenkatalog und einem Kooperationsgebot

Die Adoptionsvermittlungsstellen erhalten einen konkreten Aufgabenkatalog, der Klarheit über ihre Aufgaben schafft. Ein an die Adoptionsvermittlungsstellen gerichtetes Kooperationsgebot soll den fachlichen Austausch und die Vernetzung mit den verschiedenen Beratungsstellen fördern - etwa mit der Schwangerschaftsberatung, der Erziehungsberatung und dem Allgemeinen Sozialen Dienst - damit auf die Bedürfnisse der Familien sensibel reagiert werden kann.

4. Verbot von unbegleiteten Auslandsadoptionen und Einführung eines Anerkennungsverfahrens, um Kinder zu schützen

Auslandsadoptionen sollen künftig in jedem Fall durch eine Auslandsvermittlungsstelle begleitet werden, damit die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet und die Interessen der Kinder ausreichend berücksichtigt werden können. International vereinbarte Schutzstandards sollen zukünftig bei allen Auslandsadoptionen eingehalten werden. Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle werden untersagt. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

Die neuen Regelungen sollen im Sommer 2020 in Kraft treten. Als nächstes findet Anfang März die Anhörung der Sachverständigen im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt. Nach Zustimmung des Bundestages bedarf es auch noch der Zustimmung des Bundesrates.

Allgemeine Informationen zum Thema Adoption bietet auch das Familienportal des Bundesfamilienministeriums.