Familien in Deutschland stärken Erhöhung des Kindergeldes und steuerliche Entlastung

Mutter, Vater und drei Kinder spielen auf einer Wiese
Familien mit Kindern und insbesondere Steuerzahler mit unteren und mittleren Einkommen werden um insgesamt 9,8 Milliarden Euro entlastet© shutterstock

Durch die Maßnahmen des "Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen" werden Familien mit Kindern und insbesondere Steuerzahler mit unteren und mittleren Einkommen um insgesamt 9,8 Milliarden Euro entlastet. Am 27. Juni hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen.

Dr. Franziska Giffey:

"Mit dem heutigen Beschluss im Kabinett kommen wir einen wichtigen Schritt bei der Stärkung von Familien in Deutschland voran. Die Erhöhung des Kindergeldes und des steuerlichen Kinderfreibetrages und die beschlossenen steuerlichen Entlastungen helfen vielen Familien ganz konkret im Portmonee. Daran werden wir in unserer Arbeit anknüpfen. Der Kinderzuschlag soll erhöht und vereinfacht werden, so dass mehr Familien und Kinder davon profitieren können. Arbeit muss sich lohnen. Dafür geben wir vor allem Familien mit unteren und mittleren Einkommen und Alleinerziehenden mehr staatliche Unterstützung."

Die Maßnahmen des Gesetzes

Infografik zur Anpassung des Kindergeldes
© BMFSFJ

Um Familien zu entlasten, wird das Kindergeld pro Kind ab 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Monat erhöht. Zudem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend. Zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und zum Ausgleich der kalten Progression wird außerdem der Grundfreibetrag angehoben und der Einkommensteuertarif für die Veranlagungszeiträume 2019 und 2020 angepasst.

Mit dem Gesetz wird die im Koalitionsvertrag für 2019 vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes um jeweils 10 Euro pro Kind (bislang 194 Euro für das erste und zweite Kind; 200 Euro für das dritte Kind und für jedes weitere Kind jeweils 225 Euro) und die entsprechende Erhöhung des Kinderfreibetrags umgesetzt. Eine zweite Stufe der Erhöhung um jeweils 15 Euro monatlich sowie die entsprechende Kinderfreibetragserhöhung ab 1. Januar 2021 wird in einem separaten Gesetz umgesetzt.