Volltextalternative zur Infografik Der Kinderzuschlag

Die Infografik zeigt die Höhe des Kinderzuschlags und wer ihn erhalten kann.

[Symbol von zwei spielenden Kindern]

Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, nicht aber den ihrer Kinder, erhalten Kinderzuschlag für jedes unverheiratete Kind bis 25 Jahre. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Mindestgrenze beim Einkommen wird nicht unterschritten. Diese liegt bei 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende. 
  • Die Eltern bekommen für das betreffende Kind Kindergeld.
  • Mit Ihrem Erwerbseinkommen, Kinderzuschlag und Wohngeld bleiben sie nicht mehr als 100 Euro unter dem SGB II-Anspruch.

[Symbol einer Münze, die zu 55 Prozent ausgegraut ist]

Das Einkommen der Kinder, zum Beispiel Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, wird zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Der Kinderzuschlag beträgt maximal 250 Euro pro Monat.

[Symbol eines Puzzle-Teils mit Münze und ein weiteres Puzzle-Teil]

Zusätzlich zum Kinderzuschlag können Familien Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten, zum Beispiel kostenloses Mittagessen in Schule und KiTa oder ein Schulbedarfspaket von 174 Euro.

Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag sind außerdem von den KiTa-Gebühren befreit.

[Symbol eines Formulars und eines Stiftes]

Der Kinderzuschlag kann schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Sie können die Antragsunterlagen auch online unter www.kiz-digital.de ausfüllen. 

[Symbol eines Taschenrechners]

Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse kann geprüft werden, ob ein Anspruch auf den Kinderzuschlag in Betracht kommt.