Vereinbarkeit von Familie und Beruf Ausbau der Ganztagsbetreuung stärkt Eltern, Kinder und Wirtschaft

Dr. Franziska Giffey und
Dr. Franziska Giffey und Professorin Dr. C. Katharina Spieß stellen das Gutachten vor

Eine verlässliche Betreuung außerhalb der Schulzeit ermöglicht nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auch die Kinder selbst profitieren davon. Hochwertige Betreuungs- und Bildungsangebote am Nachmittag unterstützen sie in ihrer sozialen, emotionalen und körperlichen Entwicklung. Schülerinnen und Schüler können über die Unterrichtszeit hinaus individuell gefördert werden. So lassen sich ihre Motivation und ihr Selbstwertgefühl steigern.

Obwohl die Infrastruktur zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern in den vergangenen Jahren ausgebaut wurde, wird der Bedarf bislang nicht gedeckt. Bundesweit wird etwa die Hälfte der 2,9 Millionen Grundschulkinder unter elf Jahren ganztägig in Grundschulen und Horten betreut. Der Bedarf liegt aktuell jedoch bei 73 Prozent (Stand 2018) - Tendenz steigend. Die Bundesregierung hat sich deshalb im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auf den Weg zu bringen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

"Für uns als Familienministerium geht es beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor allem um die Chancengerechtigkeit für alle Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Davon profitieren Kinder, Eltern und auch die Arbeitgeber. Was bisher aber kaum diskutiert wird: Die Ganztagsbetreuung hat auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen - und der liegt unserem Gutachten zufolge bei bis zu zwei Milliarden Euro pro Jahr. Das ist also ein weiteres, gutes Argument, um intensiv am Ausbau der Ganztagsbetreuung zu arbeiten."

Gutachten zur Ganztagsbetreuung

Vom Ausbau der Ganztagsbetreuung profitieren nämlich auch die Arbeitgeber und der Staat: Das belegt ein Gutachten des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), das im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellt wurde. Es untersucht, welche Auswirkungen der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auf die Erwerbstätigkeit der Eltern und insbesondere der Mütter hat und welche Mehreinnahmen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie Einsparungen bei Sozialleistungen zu erwarten sind. Am 20. Januar stellten Dr. Franziska Giffey und die Leiterin der Abteilung Bildung und Familie im DIW Berlin, Professorin Dr. C. Katharina Spieß, das Gutachten in Berlin vor.

Kernergebnis des Gutachtens ist: Die Erwerbstätigkeit und das Erwerbsvolumen von Müttern steigt je nach durchgerechnetem Szenario um zwei bis sechs Prozentpunkte. Familien haben dadurch ein höheres Einkommen und sind seltener auf staatliche Unterstützung angewiesen. Auch die Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen steigen deutlich.

Professorin Dr. C. Katharina Spieß erklärte, dass sich der Ausbau der Betreuungsangebote zu einem nicht unerheblichen Teil selbst finanziert. Je nach Szenario und Kostenschätzung zu 30 bis 90 Prozent. Der Ausbau ermöglicht Frauen, überhaupt erwerbstätig zu sein oder ihre Arbeitszeit aufstocken. Das kommt nicht nur den Familien zugute. Unter dem Strich verzeichnen Staat und Sozialversicherungen deutliche Mehreinnahmen. 

Weitere Ergebnisse des Gutachtens

Der Hauptfokus des DIW-Gutachtens liegt darauf, die fiskalischen Effekte des Ausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder abzuschätzen. Vergleicht man diese fiskalischen Mehreinnahmen mit den Gesamtkosten des Ausbaus, die in früheren Studien geschätzt wurden, ergibt sich ein "Selbstfinanzierungsanteil" von 32 bis 72 Prozent. Setzt man die jährlichen Mehreinnahmen in Relation zu den jährlichen Betriebskosten der zusätzlich nachgefragten Ganztagsplätze, so ergibt sich ein Selbstfinanzierungsanteil je nach Szenario von etwa 40 bis 89 Prozent.

Rechtsanspruch bis 2025 umsetzen

Um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bundesweit umzusetzen, unterstützt der Bund die Länder mit Finanzhilfen in Höhe von zwei Milliarden Euro. Diese werden über ein Sondervermögen des Bundes zur Verfügung gestellt, das vom Bundeskabinett am 13. November 2019 auf den Weg gebracht wurde. Die Regelungen zum Rechtsanspruch und für die Finanzhilfen an die Länder folgen noch in diesem Jahr.

Bund und Länder haben sich bereits in einer Arbeitsgruppe über den Umfang des Rechtsanspruchs verständigt: Der Rechtsanspruch soll eine Betreuung von acht Stunden an fünf Tagen pro Woche für die Klassen eins bis vier regeln. Auch die Ferienbetreuung soll abgedeckt sein, höchstens vier Wochen Schließzeiten sollen noch möglich sein.

Nach Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts liegen die Kosten bei einer Betreuungsquote von 75 Prozent für die Investitionskosten zwischen 4,4 und 6,5 Milliarden Euro und bei den Betriebskosten pro Jahr zwischen 2,6 und 3,9 Milliarden Euro.

Anschließend an die Präsentation des DIW-Gutachtens diskutierte Dr. Franziska Giffey mit Fachleuten auf einer Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung über das Thema "Ein ganzer Tag Ganztag. Auf der Suche nach Bildungsgerechtigkeit".