Die Nachfrage nach Informationen über die Verhältnisse in anderen Ländern ist bei potenziellen Auswanderinnen und Auswanderern groß. Nach dem Auswandererschutzgesetz (AuswSG) von 1975 ist die Auswandererberatung eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Der Gesetzgeber will verhindern, dass die Unwissenheit von Auswanderungswilligen über Zielländer ausgenutzt wird.