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Gastfamilien
Gastfamilien© Bildnachweis: iStock/TheNewGuy03

Junge minderjährige Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern nach Deutschland einreisen, werden nach den rechtlichen Vorschriften vom Jugendamt in Obhut genommen. Die jungen Menschen wohnen derzeit überwiegend in einer Einrichtung der Kinder-und Jugendhilfe oder in einer sozialpädagogischen Wohngruppe. An manchen Orten werden sie auch in Gastfamilien untergebracht.

Eine Gastfamilie ist rechtlich eine Pflegefamilie (im Sinne des SGB VIII). Sie nimmt ein Kind bei sich zuhause auf und sorgt dafür, dass sich ihr Pflegekind zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickelt.

Gasteltern vertreten unbegleitete Minderjährige nicht rechtlich - das übernimmt in der Regel ein Vormund. Gasteltern entscheiden aber über Dinge des täglichen Lebens (zum Beispiel Arztbesuche, Freizeitgestaltung).

Für die jungen Flüchtlinge kann die Unterbringung in einem familiären Lebensort eine gute Perspektive für die Integration sein. Sie kann den Spracherwerb befördern und dem Schutzbedürfnis des jungen Flüchtlings entgegenkommen.

Unterstützung für Gastfamilien

Wer einen minderjährigen Flüchtling, der sich ohne seine Eltern in Deutschland befindet, in der Familie aufnehmen möchte, sollte eine große Offenheit für andere Lebenskonzepte und Kulturen mitbringen und die Bereitschaft, sich auch mit unbequemen Themen wie zum Beispiel Traumatisierung auseinanderzusetzen. Gastfamilien werden durch die zuständigen Jugendämter vermittelt und müssen bestimmte Formalien erfüllen wie zum Beispiel die Vorlage eines Führungszeugnisses oder auch eines Gesundheitsattests.

Wichtig ist: Die Gastfamilien werden nicht allein gelassen, sondern durch Fachkräfte auf ihre Aufgabe vorbereitet, geschult und begleitet. Das Bundesfamilienministerium hat diesen Prozess durch die Förderung eines Projektes zur Gewinnung von Gastfamilien, Vormundschaften und Patenschaften zwei Jahre lang (2016 – 2017) unterstützt. In zehn Modellregionen in ganz Deutschland wurden Schulungskonzepte entwickelt und erprobt. Ein Anschlussprojekt zur Gewinnung von ehrenamtlichen Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer wird weiterhin bis zum Ende des Jahres 2018 gefördert.