Durch die Corona-Pandemie kommt es weiterhin zu Einschränkungen im Kita- und Schulbetrieb. Eltern, die deswegen ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage. Eine entsprechende Sonderregelung trat Anfang 2021 in Kraft - und wurde nun noch einmal bis ins Jahr 2023 verlängert.
Zusätzliche Kinderkrankentage bei Betreuung zu Hause
Im Jahr 2022 und 2023 stehen jedem Elternteil 30 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung, für Alleinerziehende sind es 60 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.
Eltern können bis einschließlich 7. April 2023 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut werden muss, weil Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege behördlich geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Auch wenn die Behörden den Zugang nur eingeschränkt haben oder empfehlen ein mögliches Betreuungsangebot nicht wahrzunehmen, können Kinderkrankentage genutzt werden. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.
Weitere Voraussetzungen sind, dass:
- sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
- das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
- keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.
Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Bei Krankheit des Kindes muss der Krankenkasse ein ärztliches Attest vorgelegt werden, bei Arbeitsausfall aufgrund von Kinderbetreuung wird eine Bescheinigung der Schule oder Einrichtung der Kindertagesbetreuung benötigt.
Weitere Informationen enthalten die Fragen und Antworten zu den Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld. Zuständig für diese Regelung ist das Bundesgesundheitsministerium.
Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtungen verlangen, hat das Bundesfamilienministerium im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen verwendet werden kann und eine Ergänzung zum formellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt.
Anleitung zum Corona-Selbsttest bei Kindern
Viele Kitas und Schulen verlangen oder empfehlen einen Corona-Test bei Kindern - teilweise mehrmals wöchentlich, auch wenn die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen. Die sogenannten Antigen-Selbsttests können bei richtiger Anwendung zu einem sicheren Besuch von Kita und Schule beitragen. Ein Merkblatt zeigt, wie Sie mit wenig Aufwand einen Corona-Selbsttest bei Ihrem Kind durchführen können und wie Sie mit dem Ergebnis umgehen.