Impfung
Viele Schwangere und Stillende fragen sich, ob sie auch selbst geimpft werden können. Die Ständige Impfkommission (STIKO) in Deutschland empfiehlt seit September 2021 eine Impfung gegen COVID-19 für ungeimpfte Schwangere ab dem 2. Trimenon sowie für ungeimpfte Stillende.
Mutterschaftsleistungen und Kurzarbeit
Schwangere und stillende Frauen in Beschäftigungsverboten und in den Schutzfristen haben auch während einer Kurzarbeit vollen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Zu diesem Ergebnis kommt ein gemeinsames Orientierungspapier des Bundesfamilienministeriums, des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesarbeitsministeriums. Bei der Ermittlung der Leistungshöhe sollen demnach Zeiten unberücksichtigt bleiben, in denen die Frauen wegen unverschuldeter Fehlzeiten kein Arbeitsentgelt erhalten. Auch Lohnkürzungen, die infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldetem Arbeitsversäumnis eintreten, wirken sich nicht mindernd auf die Mutterschaftsleistungen aus. Weitere Details hierzu finden sich in einer Übersicht mit Fragen und Antworten.
Mutterschutz während der Corona-Pandemie
In der Corona-Pandemie sorgen sich viele Schwangere und Stillende um ihre Gesundheit am Arbeitsplatz und um die ihres Kindes. Auch Betriebe, Ausbildungsstätten und die Ärzteschaft haben viele Fragen. Um diesem hohen Bedarf an Informationen gerecht zu werden, hat das Bundesfamilienministerium unter Hinzuziehung von Expertinnen und Experten des Ausschusses für Mutterschutz ein Informationspapier mit fachwissenschaftlichen und rechtlichen Bewertungen erarbeitet.
Um dem hohen Bedarf an Informationen gerecht zu werden hat ein Ad-hoc-Arbeitskreis mit Expertinnen und Experten des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu) eine Empfehlung zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2 beschlossen. Das bisherige Informationspapier des Bundesfamilienministeriums von 2021 "Hinweise zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS- CoV-2" wird durch die Empfehlung des AfMu abgelöst .
Eine Aufarbeitung des Informationspapiers in Form von Fragen und Antworten findet sich im Familienportal.
Informationen aus Bundesländern zu Mutterschutz und Corona
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Unterstützung in finanziellen Notlagen
Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft Schwangeren, die finanzielle Hilfe benötigen. Normalerweise müssen schwangere Frauen dafür zunächst einen persönlichen Beratungstermin in einer entsprechenden Beratungsstelle wahrnehmen. Die Bundesstiftung hat dieses Verfahren wegen der Corona-Pandemie vereinfacht. Die Beratung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch telefonisch erfolgen und der Antrag auf Hilfe per Post gestellt werden. Auf der Website der Bundesstiftung Mutter und Kind finden Sie weitere Informationen sowie Links zu Suchmaschinen, um eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu finden.
Hilfetelefon "Schwangere in Not"
Das kostenlose, barrierefreie und 24 Stunden unter der Nummer 0800 40 40 020 erreichbare Hilfetelefon "Schwangere in Not" ist eine erste Anlaufstelle für Frauen, die zudem qualifizierte Beraterinnen Hilfe in den örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen finden. Das Hilfetelefon bietet auch eine fremdsprachige Beratung an.