Übereinkommen - Beseitigung - Diskriminierung

Sechster Bericht zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

Sechster Bericht der BRD zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (englisch: Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women – CEDAW) gilt als das bedeutendste Menschenrechtsinstrument für Frauen. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Konvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich als Vertragsstaat zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene verpflichtet (Art. 18). Dieser Verpflichtung ist die Bundesrepublik Deutschland mit der Erstellung des Sechsten Berichts erneut nachgekommen.