Fünfter und Sechster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes

Titelseite der Broschüre 5. und 6. Staatenbericht

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, die Kinderrechtskonvention, trat 1992 in Deutschland in Kraft. Artikel 44 der Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes alle fünf Jahre einen Bericht über die Umsetzung der Kinderrechte und die dabei erzielten Fortschritte vorzulegen. Mit dem Fünften und Sechsten Staatenbericht werden zwei Berichtszeiträume zusammengefasst.

Der Staatenbericht informiert über die wichtigsten kinderrechtlichen Entwicklungen seit dem Jahr 2014 in Deutschland. Dabei nimmt der Bericht Bezug auf die Gesamtheit der Bestimmungen der Kinderrechtskonvention zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Kindern unter 18 Jahren.