Dritter und Vierter Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes

Titelblatt des Berichts zum Dritten und Vierten Staatenbericht der Bundesrepublik

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes ist das erfolgreichste aller UN-Konventionen. Fast alle Staaten dieser Erde haben das Übereinkommen ratifiziert. Der Staatenbericht zu der Kinderrechtskonvention als Herzstück der internationalen Überprüfung ist für die Stärkung der Rechte von Kindern von herausragender Bedeutung.

Dieser gibt einen Überblick darüber, wie Deutschland in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention voranschreitet. In Deutschland ist die Konvention am 5. April 1992 in Kraft getreten. Deutschland hat sich als Vertragsstaat zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechtskonvention gegenüber den Vereinten Nationen verpflichtet.

Der aktuelle Dritte und Vierte Staatenbericht berichtet zur Realität von Kinderrechten in Deutschland, wie das Recht auf Schutz vor Misshandlung und Vernachlässigung, das Recht auf angemessene Lebensbedingungen und Gesundheit und das Recht auf Bildung.