Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern

sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten

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Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz) trat am 6. Juli 2017 in Kraft. Der zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes veröffentlichte Evaluationsbericht enthält die Stellungnahme der Bundesregierung, das Evaluationsgutachten sowie die Stellungnahmen der Sozialpartner.