Arbeitshilfe zum Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) bei Vorliegen häuslicher Gewalt

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Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist am 1. September 2009 in Kraft getreten. Mit der vorliegendenArbeitshilfe soll auf die besonderen Anforderungen an eine sensible Verfahrensgestaltung bei Vorliegen häuslicher Gewalt hingewiesen werden. Die Handreichung wurde von der Bund-Länder Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt erstellt und möchte Unterstützung leisten bei der bedarfsgerechten Umsetzung des FamFG durch Familiengerichte, Jugendämter, Sachverständige, Verfahrensbeistände,Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Frauenhäuser, Beratungsstellen und Interventionsstellen.