Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

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Um Frauen und Kinder wirkungsvoll vor Gewalt zu schützen, hat die Bundesregierung am 26. September 2007 den "Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen" beschlossen.

Der Aktionsplan II setzt dort an, wo nach dem ersten Aktionsplan besondere Handlungsnotwendigkeiten bestehen - etwa bei der Berücksichtigung von Frauen mit Migrationshintergrund, Frauen mit Behinderungen, im Bereich der medizinischen Versorgung oder einer möglichst früh ansetzenden Prävention.

Die Bundesregierung verpflichtet sich in ihrem zweiten Aktionsplan zur Umsetzung von rund 130 neuen Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern.