Gesetz Gesetz über die statistische Erhebung der Zeitverwendung

Die statistische Erhebung der Zeitverwendung gibt Einblicke darüber, wie viel Zeit Menschen in Deutschland für ihre Aktivitäten aufwenden und wann sie im Tagesverlauf diesen Tätigkeiten nachgehen. Die Erhebung ermöglicht damit nicht nur wissenschaftliche Analysen zu Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen oder Männern und Frauen, sondern gibt auch Aufschluss zur Arbeitsbelastung in der Familie oder zu unbezahlter Arbeit.

Seit den 1990er Jahren hat die Bundesregierung in einem zehnjährigen Rhythmus Daten zur Zeitverwendung der in Deutschland lebenden Menschen durch das Statistischen Bundesamt erheben lassen. Für die weitere Erhebung ist nun eine neue gesetzliche Grundlage notwendig, die mit dem Gesetz über die statistische Erhebung der Zeitverwendung (Zeitverwendungserhebungsgesetz - ZVEG) geschaffen wird.

Freiwillige Erhebung in Haushalten - auch per App

Die Zeitverwendungserhebung soll die Daten von mindestens 10.000 freiwillig teilnehmenden Haushalten erheben. Neben allgemeinen Fragen zum Haushalt (Haushaltsfragebogen) stehen im Zentrum der Erhebung für jede Person ab zehn Jahren ein individueller Fragebogen (Personenfragebogen) und das Tagebuch. Im Tagebuch dokumentieren die freiwillig Teilnahmenden an drei Tagen ihre Tätigkeiten. Gerade um das umfangreiche Ausfüllen dieser Erhebung zu erleichtern, ermöglicht die neue Gesetzesgrundlage nun erstmalig auch die Erhebung durch eine App. Somit können die Teilnehmenden zwischen Papierfragebögen und digitaler Version wählen.

Datenbasis für Wissenschaft und gesellschaftspolitische Maßnahmen

Die Erhebung wird unter anderem Einblicke über die Arbeitsbelastung und Arbeitsteilung in der Familie, über die Kinderbetreuung und Pflege oder über das freiwillige Engagement liefern. Informationen zu Zeitstress, Zeitkonflikten und Zeitwünschen stellen hilfreiche Informationen zum Wohlstand der Bevölkerung dar, auch in Vorbereitung gesellschaftspolitischer Maßnahmen. Die Daten werden schließlich der Wissenschaft zur Verfügung gestellt und können auch im europäischen Vergleich analysiert werden. Denn die Zeitverwendungserhebung wird in mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durchgeführt.