Gesetz Pflegeversicherung Sozialgesetzbuch - SGB XI

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Sie wurde 1995 eingeführt und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Es gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Krankenversicherten. Alle gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, alle privat Krankenversicherten besitzen eine entsprechende Mitgliedschaft in der privaten Pflegepflichtversicherung.

Oberstes Ziel der Pflegeversicherung ist, pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Wann und welche Leistungen Pflegebedürftige aus der Versicherung bekommen, hängt von der Dauer der Pflegebedürftigkeit, dem Grad der Einschränkungen ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeiten sowie der Art der Pflege ab.

Weiterführende Informationen zur Pflegeversicherung, beispielsweise zum Leistungsumfang für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie zur Antragstellung, Begutachtung und Einstufung, finden Sie im Online-Ratgeber Pflege des zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit.

Besondere Informationen für Menschen, die an Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz erkrankt sind, hat das Bundesfamilienministerium hier zusammengestellt.

Das Pflegetelefon

Telefonische Beratung und schnelle Hilfe für Angehörige bietet das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums. Das Angebot richtet sich an Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, Dienstleister im Pflegesektor, sowie die Arbeitgeber und das Umfeld von pflegenden Angehörigen. Das Pflegetelefon bietet fachliche Informationen zu allen Leistungsansprüchen und Unterstützungsmöglichkeiten im Pflegekontext. Des Weiteren bietet es Beratung und Hilfestellung insbesondere für Angehörige, die sich in der Pflegesituation überfordert fühlen. Bei der Vermittlung zu Beratungsangeboten vor Ort nimmt das Pflegetelefon eine Lotsenfunktion ein. Begleitend dazu ist das Serviceportal Wege zur Pflege verfügbar, das inhaltsgleich zum Pflegetelefon zu Fragen der Pflege von Angehörigen informiert.

Das Pflegetelefon ist derzeit montags bis donnerstags von 9:00 bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 20 17 91 31 und per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de zu erreichen.