Gesetz Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Am 1. November 2015 ist das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist die deutschlandweite Verbesserung der Situation von jungen Flüchtlingen. Es soll eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sicherstellen. Das Gesetz regelt eine landesinterne und bundesweite Aufnahmepflicht der Länder, die sich am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von unbegleiteten Minderjährigen ausrichtet.

Besonderer Schutz für Kinder und Jugendliche

Mit dem Gesetz sichert und verbessert das Bundesfamilienministerium den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die als Flüchtlinge nach Deutschland kommen und stärkt ihre Rechte. Gerade die  Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern nach Deutschland kommen, brauchen besondere Hilfe und Unterstützung.

"Willkommen bei Freunden"

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begleitet die Umsetzung des Gesetzes durch das am 1. Juni 2015 gestartete Modellprojekt "Willkommen bei Freunden". Das mit 12 Millionen Euro ausgestattete Bundesprogramm, das bis 2018 durchgeführt wird, trägt ganz konkret dazu bei, die Lebenssituation von jungen Flüchtlingen in Deutschland zu verbessern. Durch das Programm erhalten unter anderem Kommunen folgende Unterstützungsangebote.

  • Beratungsangebote für Jugendämter und gegebenenfalls weitere Ämter der Kommunalverwaltung
  • Unterstützung beim Aufbau lokaler Akteursnetzwerke
  • Qualifizierungsangebote
  • Überregionale Informations-, Dialog- und Kommunikationsangebote