Gesetz Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz)

Das Pflegeberufereformgesetz hat zum 1. Januar 2020 das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz abgelöst. Ziel ist es, die Ausbildung zur Pflegefachkraft zu modernisieren, attraktiver zu machen und den Berufsbereich der Pflege insgesamt aufzuwerten.

Kern des Pflegeberufegesetzes ist die Einführung einer dreijährigen, generalistischen beruflichen Ausbildung mit dem Abschluss "Pflegefachfrau"/"Pflegefachmann". Die schulische und praktische Ausbildung dient der Vermittlung von Kompetenzen für die selbstständige und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit wird der Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen erleichtert. Den Pflegekräften werden wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet.

Alle Auszubildenden beginnen mit der generalistischen Ausbildung. Auszubildende mit Vertiefung im Bereich Altenpflege oder Kinderkrankenpflege haben jedoch später ein Wahlrecht: Sie können im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung mit dem Abschluss "Pflegefachfrau/-mann" fortsetzen, oder stattdessen eine Spezialisierung mit dem Abschluss "Altenpfleger/in" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in" wählen. Die Einführung eines Pflegestudiums in Ergänzung zur beruflichen Pflegeausbildung als weiterer Qualifizierungsweg ist die richtige Antwort auf die zunehmend komplexeren Anforderungen im Pflegebereich und bietet zusätzliche Karrierechancen.

Eine zusätzliche Qualitätsverbesserung soll durch die Modernisierung der Ausbildungsinhalte, durch eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb erreicht werden.

Das Pflegeberufegesetz wurde am 24. Juli 2017 verkündet und trat danach stufenweise in Kraft. Der erste Ausbildungsjahrgang hat 2020 begonnen.