Gesetz Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Für Eltern, deren Kinder ab dem 1. September 2021 geboren werden, gelten neue Elterngeldregelungen: Mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes werden Familien gestärkt und dabei unterstützt, ihr Familienleben und den Beruf noch besser miteinander zu vereinbaren.

Familien sollen mehr Freiräume erhalten und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen soll weiter unterstützt werden. Darüber hinaus sollen Eltern und Verwaltung von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren, deren Notwendigkeit sich aus dem Vollzug ergeben hat.

Familien mehr Freiräume ermöglichen

Mit Unterstützung des Elterngeldes sollen Familien den Anforderungen des Alltags mit kleinen Kindern und einer Berufstätigkeit besser begegnen können. Mehr Zeit mit ihrem Kind spielt für Eltern besonders frühgeborener Kinder eine besondere Rolle. Sie bekommen daher länger Elterngeld. Auch die Arbeitszeitregelungen werden durch den Entwurf flexibler. Damit wird das Elterngeld an die Wünsche von Eltern und insbesondere von Vätern angepasst, auch mit höheren Stundenumfängen vom Elterngeld profitieren zu können.

Partnerschaftlichkeit weiter stärken

Der Evaluierungsbericht der Bundesregierung hat gezeigt, dass der Partnerschaftsbonus die Beteiligung von Vätern am Elterngeld stärkt und nachweislich zu einer partnerschaftlichen Aufteilung bei der Kinderbetreuung beiträgt.

Daher wird der Partnerschaftsbonus flexibler. Es ist jetzt zum Beispiel möglich, während des Partnerschaftsbonus in höheren Teilzeitumfängen zu arbeiten. Der Partnerschaftsbonus kann flexibel zwischen zwei und vier Monaten bezogen werden und auch vorzeitig beendet werden können, falls dies nötig wird. Wenn in einzelnen Monaten die Voraussetzungen nicht vorlagen, können Eltern den Partnerschaftsbonus für die übrigen Monate behalten.

Eltern durch weniger Bürokratie entlasten

Durch verwaltungsrechtliche Anpassungen und Klarstellungen sollen Eltern, Elterngeldstellen sowie Arbeitgebende entlastet werden. So müssen zum Beispiel Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten, nur noch im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld.