Gesetz Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt soll das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt in Deutschland nachhaltig stärken und fördern. Als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene soll sie den Engagierten bei den unterschiedlichen und vielfältigen Herausforderungen unterstützen.

Die öffentlich-rechtliche Stiftung ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft . Sie ist ein zentrales Ergebnis der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse". Sitz der Stiftung wird die Stadt Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern sein.

Engagierte und Ehrenamtliche unterstützen

Ein starkes Ehrenamt und ausgeprägtes bürgerschaftliches Engagement sind Markenzeichen unseres Landes. In Deutschland engagieren sich rund 30 Millionen Menschen für das Gemeinwohl, zum Beispiel in Sport- und Kulturvereinen, Kirchen, Rettungsorganisationen, Umweltorganisationen, den Freiwilligendiensten und in der Wohlfahrtspflege. Dieses Engagement ist jedoch ungleich verteilt. Insbesondere in den ostdeutschen Ländern sowie in strukturschwachen und ländlichen Regionen sind bürgerschaftlich und ehrenamtlich getragene Strukturen auf besondere Unterstützung angewiesen.

Innovation und Vernetzung fördern

Die Stiftung soll als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene Serviceangebote und Informationen bei der Organisationsentwicklung für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in seiner ganzen Vielfalt bereitstellen und dabei bereits bestehende Bundesgesetze und -programme berücksichtigen. Sie soll zudem Innovationen im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt, schwerpunktmäßig im Bereich der Digitalisierung fördern, Engagement- und Ehrenamtsstrukturen stärken sowie Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vernetzen. Mit Blick auf eine bedarfsgerechte Ausrichtung soll die Stiftung gemäß dem Stiftungszweck auch begleitende Forschungsvorhaben unterstützen können.