Bundesinnovationsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"

Das Bundesfrauenministerium will im Rahmen seiner Förderkompetenz dazu beitragen, identifizierte Lücken im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen zu schließen und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen anzustoßen und voranzutreiben.

Ziel des Bundesinnovationsprogramms ist daher die finanzielle Unterstützung von innovativen Maßnahmen, unter anderem zur

  • Verbesserung der Passgenauigkeit und Funktionsfähigkeit von Hilfsangeboten,
  • Anpassung von Hilfsangeboten an neue Herausforderungen,
  • Erleichterung des Zugangs zu Schutz und Beratung und
  • zur Prävention von Gewalt gegen Frauen.

Die Grundsätze der Förderung sind in den spezifischen Leitlinien des Bundesinnovationsprogramms beschrieben. Diesen liegen die Förderrichtlinien des Bundes zu gleichstellungspolitischen Vorhaben zugrunde.

Das Bundesinnovationsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" endete gemäß der geltenden Förderrichtlinie zum 31. Dezember 2022. Eine Antragstellung im Rahmen des Programms ist entsprechend nicht mehr möglich.