Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"

Das Bundesfrauenministerium fördert auf Grundlage einer am 18. Februar 2020 in Kraft getretenen Förderrichtlinie Baumaßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Das Programm wird in enger Kooperation mit den Ländern durchgeführt, die jeweils eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund abschließen.

Gefördert werden Maßnahmen zum Aus-, Um- und Neubau sowie zum Erwerb oder der Sanierung von Unterstützungseinrichtungen (zum Beispiel Frauenhäuser, Fachberatungsstellen oder Schutzwohnungen), denen innovative Ansätze zur Unterstützung bei Gewaltbetroffenheit zugrunde liegen. Profitieren hiervon sollen insbesondere gewaltbetroffene Frauen, für die es bislang bundesweit nicht ausreichend Kapazitäten beziehungsweise keine ausreichende Zahl an spezialisierten Unterstützungsangeboten gibt.

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Website des Bundesförderprogramms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen".