Europawahl: Ministerin Paus trifft Erstwählerinnen und Erstwähler

Ministerin Paus diskutierte mit mehr als 100 Schülerinnen und Schülern über die Bedeutung der Europäischen Union. Dazu zählte insbesondere die Frage, warum eine gemeinsame europäische Politik im Umgang mit aktuellen Herausforderungen wie dem Klimaschutz, der Wirtschaft, dem Schutz von Minderheiten aber auch dem erstarkenden Rechtspopulismus gerade auch für Deutschland wichtig ist.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Im Europäischen Parlament wird über die Zukunft der EU entschieden – auch unser Leben in Deutschland wird durch die Europäische Union mitgestaltet. Ich bin überzeugt: Junge Menschen können ihre Interessen am besten selbst vertreten. Darum habe ich mich für die Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre eingesetzt. Jetzt liegt es an Euch: Nutzt Eure Stimme und geht am 9. Juni zur Wahl! Um der jungen Generation in Europa eine starke Stimme zu verschaffen, braucht es jede einzelne und jeden einzelnen von Euch!“

Vom 6. bis 9. Juni wählen die Bürgerinnen und Bürger der EU zum zehnten Mal die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Im November 2022 hatte der Bundestag darüber entschieden, dass das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei der Wahl zum Europäischen Parlament in Deutschland künftig von zuvor 18 auf nunmehr 16 Jahre abgesenkt wird.


Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin legt Abschlussbericht vor

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat ihren Abschlussbericht an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, den Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, und den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, übergeben.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die Kommission hat sich ein Jahr lang ehrenamtlich mit den Fragen der Bundesregierung zum Schwangerschaftsabbruch und im Bereich Fortpflanzungsmedizin beschäftigt. Ich danke den 18 Expertinnen und Experten sehr für ihre intensive Arbeit. Ihre Empfehlungen bieten eine gute Grundlage für den nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs. Denn diesen braucht es bei den Themen Schwangerschaftsabbruch und unerfüllter Kinderwunsch – wir alle wissen, wie emotional diese sein können.“

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:„Die Kommission hat hervorragende Arbeit geleistet. Ihre wissenschaftliche Expertise ist eine wesentliche Hilfe, um die komplexen ethischen Fragen zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu beantworten. Am Ende braucht es dafür aber einen breiten gesellschaftlichen und natürlich auch parlamentarischen Konsens. Danke der Kommission für die Arbeit und für die Anregungen zur Debatte.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine äußerst anspruchsvolle rechtliche, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible und bedeutsame Frage. Ich danke der Kommission dafür, dass sie sich dieser Herausforderung gestellt hat und uns heute einen unabhängigen und wissenschaftlich fundierten Bericht übergibt. Als Bundesregierung werden wir den Bericht gründlich auswerten, insbesondere die verfassungs- und völkerrechtlichen Argumente werden wir prüfen. Diesen Auftrag nehmen gerade wir in unserem Hause als Verfassungsressort sehr ernst. Das gebietet uns nicht zuletzt das Verantwortungsbewusstsein für den sozialen Frieden in unserem Land.“

Die Kommission empfiehlt:

  • Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft sollten rechtmäßig sein. Für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der Schwangeren.
  • Die Eizellspende könnte unter engen Voraussetzungen ermöglicht werden.
  • Aufgrund ethischer, praktischer und rechtlicher Überlegungen sollte die altruistische Leihmutterschaft verboten bleiben oder lediglich unter sehr engen Voraussetzungen (z.B. nahes verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis zwischen Wunscheltern und Leihmutter) ermöglicht werden.  
     

Hintergrund

Die Kommission wurde als interdisziplinär zusammengesetztes Gremium berufen und hatte sich am 31. März 2023 konstituiert. Die Kommission bestand aus 18 Expertinnen und Experten unter anderem aus den Fachbereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Recht.

In zwei Arbeitsgruppen sollten Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft geprüft werden.

Den vollständigen Bericht sowie den Kurzbericht finden Sie unter:

www.bmfsfj.de/Kom-rSF

www.bmfsfj.de/Kurzbericht-Kom-rSF

Welt-Roma-Tag: Ministerin Paus und Beauftragter Daimagüler setzen Zeichen für Vielfalt und Zugehörigkeit

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, und der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland, Dr. Mehmet Daimagüler, haben zum Internationalen Tag der Roma am 8. April auf die Situation der in Deutschland lebenden Roma aufmerksam gemacht. Mit einem Empfang zum Welt-Roma-Tag setzten sie dabei ein Zeichen für Vielfalt und Zugehörigkeit der Sinti und Roma.

Bundesministerin Lisa Paus: „Zum Welt-Roma-Tag rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht weg zu schauen bei antiziganistischen Vorfällen im Alltag. Ich bin dem Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma, Dr. Mehmet Daimagüler sehr dankbarfür die wichtige Arbeit und seinen unermüdlichen Einsatz gegen Antiziganismus und Rassismus. Diskriminierung und Rassismus zu bekämpfen ist und bleibt aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Antiziganismus hat keinen Platz in Deutschland.“

Dr. Mehmet Daimagüler, Antiziganismusbeauftragter der Bundesregierung:„Der 8. April würdigt die historischen Verdienste der Bürgerrechtsbewegung sowie das Leben und die Vielfalt der Communitys. Aber es erinnert uns auch daran, dass noch viel zu tun ist."

Dr. Daimagüler nannte als wichtigste bevorstehende Aufgabe seines Amtes die Einrichtung einer Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts an den Sinti und Roma in der Nachkriegszeit.

Der Aktivist und Autor Gianni Jovanovic führte als Moderator durch das Programm zum Internationalen Tag der Roma im BMFSFJ, bei dem auch der Jugendclub des „Romplay Theaters“ aus Hamburg eine Szene spielte. Vor den zahlreichen Gästen, darunter Mitglieder von Selbstorganisationen von Sinti und Roma, erinnerte Ministerin Lisa Paus daran, dass der Welt-Roma-Tag auf den Jahrestag des ersten Welt-Roma-Kongresses 1971 in London zurückgeht – einem Meilenstein der Selbstorganisation und der Bürgerrechtsbewegung.

Bundesministerin Paus und JFMK: Schulterschluss für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Bremer Senatorin für Kinder und Bildung und Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK), Sascha Karolin Aulepp, haben heute einen „Letter of Intent“ zum weiteren gemeinsamen Qualitätsprozess in der Kindertagesbetreuung unterzeichnet. Der Letter of Intent würdigt den bisherigen Qualitätsprozess von Bund und Ländern und verdeutlicht das gemeinsame Ziel, die Qualität der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und bundesweit anzugleichen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die Qualität der Kinderbetreuung ist von zentraler Bedeutung. Zusammen mit den Ländern leistet der Bund einen entscheidenden Beitrag für deren Weiterentwicklung. Wir unterstützen die Länder und Kommunen bei ihrer wichtigen Aufgabe und bekräftigen mit dem Letter of Intent, dass wir die KiTa-Qualität im ganzen Land stärker angleichen möchten. Unser gemeinsames Ziel ist ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards. Es ist mir ein zentrales Anliegen, dass der Bund die Länder auch über 2024 hinaus bei der KiTa-Qualität weiter unterstützt.“

Senatorin für Kinder und Bildung der Freien Hansestadt Bremen und Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder Sascha Karolin Aulepp: „Wir müssen allen Kindern in Deutschland ein Angebot der Kindertagesbetreuung machen, um sie in ihrer frühkindlichen Entwicklung zu fördern. Nach wie vor sind es vor allem die Kinder, die besonders von frühkindlicher Bildung profitieren würden, die noch nicht versorgt sind. Für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen braucht es auch weiter die Unterstützung des Bundes. Darauf aufsetzend bleibt die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung ein vorrangiges Ziel."

Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, das KiTa-Qualitätsgesetz in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen. Bundesministerin Paus und die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder stellen im Letter of Intent klar, dass verbindliche und auf Dauer angelegte Qualitätsstandards nur mit einem auskömmlichen und unbefristeten finanziellen Engagement des Bundes und mit einer ausreichenden Zahl an Fachkräften umsetzbar sind.

Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz
Auf Grundlage des Koalitionsvertrags und mit dem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom Mai 2022 traten der Bund und die Länder in einen strukturierten und ergebnisoffenen Prozess ein. Vertreterinnen und Vertreter des BMFSFJ und der Fachministerien der Länder kamen dazu ab August 2022 in der Arbeitsgruppe Frühe Bildung zusammen, um Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz zu erarbeiten. Dabei wurden die Kommunalen Spitzenverbände eng einbezogen. Die Arbeitsgruppe wurde zudem durch einen Expertendialog aus Verbänden und Organisationen aus der Praxis sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begleitet.

Mit dem Letter of Intent wird der Bericht „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“ veröffentlicht. Er enthält unter anderem die von der Arbeitsgruppe Frühe Bildung entwickelten Handlungsziele mit Vorschlägen für bundesweite Standards in den Qualitätsbereichen „Verbesserung der Betreuungsrelation“, „Sprachliche Bildung und Sprachförderung“, „Bedarfsgerechte (Ganztags-)Angebote“ sowie für die Steuerung im System und das Monitoring.

In der Anlage zum Bericht werden Umsetzungsaspekte beleuchtet, wie zum Beispiel der Personalbedarf oder die Kosten von Qualitätsstandards, die mögliche rechtliche Ausgestaltung oder Vorschläge für ein zeitlich gestuftes Vorgehen.

Langjähriger Qualitätsprozess von Bund und Ländern
Bereits im Jahr 2014 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, in einem gemeinsamen Prozess die Qualität der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Finanzierung zu sichern. Die AG Frühe Bildung wurde erstmals damit beauftragt, gemeinsame Qualitätsziele für die Kindertagesbetreuung zu entwickeln.

Diese bildeten eine Grundlage für das Gute-KiTa-Gesetz (2019-2022), das in dieser Legislaturperiode mit dem KiTa-Qualitätsgesetz (2023-2024) fortgesetzt und weiterentwickelt wurde.
Für die Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes stellt der Bund den Ländern insgesamt rund 4 Mrd. Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Letter of Intent

Bericht AG Frühe Bildung

Bundesministerinnen Paus und Stark-Watzinger: Ganztagsangebote stecken voller Chancen für unsere Kinder

Unter dem Motto „Ganztag multiprofessionell gestalten“ veranstalten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) heute und morgen zum zweiten Mal gemeinsam einen Ganztagskongress. Im Zentrum des Ganztagskongresses 2024 steht die Zusammenarbeit von Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie Quereinsteigerinnen und -einsteigern in Ganztagsschulen und Horten.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Eine Voraussetzung erfolgreicher Bildung und Erziehung sind ganztägige Angebote, die Bildungsnachteile verringern, zu einer höheren Erwerbstätigkeit, insbesondere von Müttern führen und bei der Fachkräftesicherung in unserem Land helfen. Kinder im Grundschulalter können im Ganztag viele, positive Erlebnisse haben, mit Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften oder Erwachsenen mit anderen Kompetenzen. Bis zum Start des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bleibt die Personalgewinnung allerdings ein zentrales Thema. Wir wollen multiprofessionelle Zusammenarbeit stärken. Hierfür lassen wir ein Fortbildungscurriculum entwickeln, eine fachliche Grundlage für die Qualifizierung von Menschen, die ohne pädagogische Ausbildung bereits im Ganztag arbeiten."

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: "Eltern wünschen sich Ganztagsangebote für ihre Kinder. Sie stecken voller Chancen: für individuelle Förderung, mehr Teilhabe und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um sie zu nutzen und Kinder über den gesamten Schultag hinweg bestmöglich zu fördern, setzen wir auf die multiprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und weiterem pädagogischen Personal. Das betrifft gerade auch außerschulische Kooperationspartner und Quereinsteiger. So kann jeder seine Perspektive und Expertise einbringen. Daher ist auch im Startchancen-Programm die Stärkung multiprofessioneller Teams vorgesehen."

Hintergrund

Der Ganztagskongress soll zusammen mit Wissenschaft und Verbänden fachliche Impulse und Denkanstöße für Schulverwaltung und Kinder- und Jugendhilfe geben, wie multiprofessionelle Zusammenarbeit für ganztägige Bildung und Betreuung gestaltet werden kann.

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter wurde 2021 im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt, um Teilhabechancen von Kindern zu verbessern und um Familien in der Organisation ihres Alltags besser zu unterstützen. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der ersten Klasse. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

Der Bund beteiligt sich an den Investitionskosten (3,5 Milliarden Euro) sowie an den Betriebskosten (ab 2026 aufsteigend; ab 2030 mit 1,3 Milliarden Euro pro Jahr).

Weitere Informationen

www.ganztagsschulen.org

www.recht-auf-ganztag.de

Programmkonferenz „Demokratie leben!“

Bundesgesellschaftsministerin Lisa Paus hat den zweiten Konferenztag des größten Präventionsprogrammes des Bundes "Demokratie leben!" in Berlin eröffnet. In Ihrer Rede vor rund 1000 Teilnehmenden aus den im Programm geförderten Projekten dankte sie den Engagierten für ihren täglichen Einsatz gegen jede Form von Extremismus. In ihrem Grußwort richtete die Ministerin den Blick auf die aktuelle gesellschaftspolitische Situation in Deutschland und bot zugleich einen Ausblick auf die Förderperiode ab 2025.

Bundesministerin Lisa Paus: "Die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, dass unsere Grundwerte durch Demokratiefeinde angegriffen werden. Gleichzeitig haben die Demonstrationen der letzten Monate verdeutlicht: Millionen treten für unsere Demokratie ein. Wir haben eine starke demokratische Zivilgesellschaft. Es sind die Menschen, die sich vor Ort engagieren, die unsere Demokratie tagtäglich gestalten und mit Leben füllen. Sie tun dies zum Teil unter widrigen Umständen. Einige sind regelmäßig mit Widerständen bis hin zu Anfeindungen konfrontiert. Um unsere demokratischen Werte zu schützen und zu bewahren, unterstützen wir die zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren in unserem Land. Das Programm 'Demokratie leben!' leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Mit einem Demokratiefördergesetz wollen wir die Zivilgesellschaft künftig noch besser unterstützen: Denn das Gesetz schafft die gesetzliche Grundlage, um zivilgesellschaftliches Engagement langfristig und bedarfsgerecht zu fördern."

In Zeiten zunehmender rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Hetze und Gewalt braucht es eine starke und engagierte Zivilgesellschaft. Mit "Demokratie leben!", dem größten und weitreichendsten Präventionsprogramm des Bundes, fördert das Bundesgesellschaftsministerium seit 2015 bundesweit mehr als 700 zivilgesellschaftliche Projekte. Diese engagieren sich vor Ort und digital für eine starke Demokratie, für ein friedliches Zusammenleben in unserer vielfältigen Gesellschaft und für die Prävention von Extremismus.

Damit diese Projekte ihre wichtige Arbeit fortsetzen können, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erreicht, dass die Programmmittel für "Demokratie leben!" von rund 115 Millionen Euro im Jahr 2020 auf aktuell 182 Millionen Euro erhöht werden. Das Interessenbekundungsverfahren für Projektträger für die Förderung ab 2025 startet voraussichtlich im zweiten Quartal 2024.

Mehr Informationen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ab 2025 sind abrufbar unter: https://www.demokratie-leben.de/

Frauenrechtskommission in New York zum Kampf gegen Armut gestartet

Bundesfrauenministerin Lisa Paus ist zur 68. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen nach New York gereist, um sich für die ökonomische Gleichstellung von Männern und Frauen stark zu machen. Das Jahresthema der „Fachkommission für Gleichstellung der Geschlechter und für die Förderung von Frauenrechten der Vereinten Nationen“ ist der Kampf gegen Armut. Besonders sensibilisieren möchte Paus hier für die Herausforderungen von Alleinerziehenden. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), der Deutsche Frauenrat e.V. und der Caritasverband sowie weitere große Frauenorganisationen aus Deutschland begleiten die Ministerin nach New York.

Die Bundesministerin wird neben dem offiziellen Sitzungsprogramm verschiedene Regierungsvertreter*innen u. a. aus G7- und G20- Mitgliedsstaaten treffen. Am Dienstag (12. März) wird Ministerin Paus für Deutschland in der Generaldebatte vor der Staatengemeinschaft sprechen. Am Freitag und Samstag (15./16. März) nimmt sie zudem hochkarätige Termine in Washington wahr.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus:„Frauen auf der ganzen Welt sollten ihr Menschenrecht auf ein selbstbestimmtes Leben frei von Armut und Gewalt wahrnehmen können. Das gelingt nur, wenn Frauen über weite Strecken auf eigenen Beinen stehen. Ich freue mich auf den Austausch vieler internationaler Perspektiven auf ein und dieselbe Frage: Wie können wir als Staatengemeinschaft besser und schneller erreichen, dass Frauen ökonomisch gleichgestellt sind? Denn wirtschaftliche Eigenständigkeit ist die Grundlage für Freiheit, für Selbstbestimmung und für Sicherheit. Das gilt für Frauen in Deutschland wie für alle Frauen weltweit. Armut und unfreiwillige Abhängigkeiten sind Bremsklötze für die Gleichstellung der Geschlechter.“

Die Frauenrechtskommission ist das zentrale Beratungsgremium der Vereinten Nationen im Bereich der Gleichstellung und die zweitgrößte ständige VN-Konferenz. Die Kommission diskutiert aktuelle gleichstellungspolitische Fragen und legt die Grundlage für internationale Übereinkommen (z. B. die VN-Frauenrechtskonvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau im Jahr 1979). Die Frauenrechtskommission findet vom 11. bis 22. März statt. Bundesfrauenministerin Paus nimmt vom 11. bis 14. März teil und wird am Donnerstag (14. März) weiter nach Washington D. C. reisen.

Schwerpunktthema Armut
Bei der diesjährigen Kommission geht es um den weltweiten Kampf gegen Armut, insbesondere von Frauen in all ihrer Vielfalt, sowie um die Stärkung der Finanzarchitektur und eine geschlechtergerechte Finanzpolitik mit dem Ziel der Armutsbekämpfung. Die VN-Mitgliedsstaaten werden über das Thema in der Generaldebatte diskutieren. Dafür stehen insgesamt sechs Verhandlungstage zur Verfügung. Mit der Verabschiedung der Schlussfolgerungen endet die Generaldebatte am 22. März.

Side-Event zu Armutsrisiken von Alleinerziehenden
Am Montagvormittag (11. März) lädt Bundesfrauenministerin Paus Regierungsvertreterinnen und -vertreter, NGOs und internationale Gäste zu einem Side-Event zum Thema „Die Armutsfalle von Alleinerziehenden durchbrechen // Breaking the Single Parent Poverty Trap“ ins VN- Hauptgebäude ein. Gemeinsam mit Prof. Janet C. Gornick von der City University New York, Lydia Opiyo, Gründerin und CEO der „Passion to Share Foundation“ aus Kenia, Cecilia Mena Carrera, Multiplikatorin des UNIDAS-Netzwerk aus Ecuador, und VAMV-Vorsitzender Daniela Jaspers wird Paus über die Ursachen und Folgen von Armut von Alleinerziehenden, insbesondere von Müttern, sprechen. Auf dem Podium sollen Armutsrisiken und wirksame politische Maßnahmen zur Armutsprävention und -bekämpfung diskutiert werden. Moderiert wird die Veranstaltung von Monika Remé vom Deutschen Frauenrat e. V.

Kinderschutz-Themen in Washington D.C.
Im Anschluss an die FRK-Sitzung reist Ministerin Paus weiter nach Washington, D.C., und wird sich dort bei einem bilateralen Gespräch mit Frau Jennifer Klein, Executive Director and Co-Chair of the White House Gender Policy Council, über Gleichstellungsfragen austauschen. In Washington informiert sich Ministerin Paus im Rahmen von Projektbesuchen und Gesprächen auch über die Themen Jugendmedienschutz, Kampf gegen Kinderpornografie, sowie Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt.

Frauen in Führungspositionen

Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden sind zu 43 Prozent von Frauen besetzt - das ist ein Anstieg um zwei Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Das zeigt der heute veröffentlichte Gleichstellungsindex zum Stichtag 30.06.2023. Seit Inkrafttreten des ersten Gesetzes für mehr Frauen in Führungspositionen im Jahr 2015 misst er jährlich den Fortschritt. Seither konnten 10 Prozentpunkte Anstieg verzeichnet werden. Die Ergebnisse zeigen aber auch: Noch beschäftigten 19 der 24 obersten Bundesbehörden weniger Frauen als Männer in Führungspositionen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: Als Bund wollen wir mit gutem Beispiel voran gehen. Wir nehmen unser selbstgesetztes Ziel ernst und zeigen, wie mehr Teilhabe geht. In 17 der 24 obersten Bundesbehörden haben wir den Frauenanteil an Führungspositionen im Vergleich zum Vorjahr erhöhen können. Der Frauenanteil an Führungspositionen steigt aber insgesamt zu langsam. Gleichstellung zu fördern, muss für die gesamte Bundesverwaltung oberste Priorität haben, damit wir das gesetzliche Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen bis Ende 2025 erreichen. Denn mehr Frauen in Führung zu bringen, ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Der Gleichstellungsindex zeigt: Noch viel zu oft schaffen Frauen den Sprung in Führungspositionen nicht, weil sie aus Vereinbarkeitsgründen in Teilzeit arbeiten. Da müssen wir ansetzen.

Großes Potenzial liegt laut Gleichstellungsindex im Führen in Teilzeit. Der Anteil der in Teilzeit Beschäftigten an den Gesamtbeschäftigten der obersten Bundesbehörden liegt bei 18 Prozent. Der Frauenanteil an den Teilzeitbeschäftigten liegt bei 80 Prozent. Nur 11 Prozent der Beschäftigten in Führungspositionen führen in Teilzeit. 75 Prozent davon sind Frauen.

Ministerin Paus: Die Realität ist immer noch: Je höher die Führungsebene, desto geringer ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten. Wir setzen uns für mehr Teilzeitführung und geteilte Führung im öffentlichen Dienst ein. Deshalb haben wir gemeinsam mit der dbb Bundesfrauenvertretung das Modellprojekt Führen in Teilzeit in den obersten Bundesbehörden aufgelegt. Im Sommer werde ich aus den Ergebnissen einen Handlungsleitfaden vorlegen, wie Führen in Teilzeit besser gelingen kann.

Das Ziel, die Führungspositionen bis Ende 2025 gleichberechtigt zu besetzen, gilt für die gesamte Bundesverwaltung. Der Gleichstellungsindex beinhaltet allerdings nur die rund 34.000 Beschäftigten der Ressorts. Der weitaus größere Teil der Beschäftigten des Bundes, weitere 567.000 Beschäftigte, arbeiten in den nachgeordneten Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen der Ressorts. Auch hier machen sich die großen Anstrengungen der letzten Jahre bezahlt, die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen zu erhöhen. Im nachgeordneten Bereich liegt der Anteil bei 45 Prozent, das zeigt das ergänzende Monitoring, das für den Unterbau Zahlen zu Frauen in Führungspositionen liefert. Insgesamt liegt der Anteil von Frauen an Führungspositionen in der Bundesverwaltung damit bei 45 Prozent.

Der Gleichstellungsindex wird im Auftrag des BMFSFJ erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und ist hier abrufbar. Die zentralen Ergebnisse des ergänzenden Monitorings zu den nachgeordneten Bereichen finden Sie auf unserer Webseite hier. Weitere Zahlen zu Frauen in Führungspositionen aus allen Regelungsbereichen der Führungspositionen-Gesetze finden Sie unter www.bmfsfj.de/frauen-in-fuehrungspositionen.

Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe bei der Besetzung der Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis Ende 2025 wurde mit dem zweiten Führungspositionen-Gesetz im Jahr 2021 im Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) verankert.

Verschwörungsideologien entkräften, Radikalisierung vorbeugen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) starten das gemeinsame Projekt zur Weiterentwicklung der Prävention von sowie Beratung zu Verschwörungsideologien im Zusammenhang mit extremistischen Einstellungen. Umgesetzt wird es ab dem 1. März 2024 durch einen Trägerverbund von Violence Prevention Network, Amadeu Antonio Stiftung und modus – Zentrum für angewandte Deradikalisierungsforschung.
 
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Verschwörungsideologien sind Gift für unsere Demokratie und unseren Zusammenhalt. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Arbeit und Angebote gegen Verschwörungsdenken mit diesem gemeinsamen Projekt von BMI und BMFSFJ stärken und unterstützen. Das Projekt wird im Bundesprogramm Demokratie leben! umgesetzt. Es gibt im gesamten Bundesgebiet bereits zahlreiche Präventions- und Beratungsangebote, die hier von vornherein mitgedacht werden. Insgesamt soll das Projekt einen wesentlichen Beitrag leisten zur Vernetzung und Weiterentwicklung der Beratungs- und Informationsangebote im Themenfeld Verschwörungsdenken. Über den Aufbau einer bundesweit erreichbaren Verweisberatung soll eine leicht zugängliche und niedrigschwellige erste Orientierung und Hilfestellung geboten werden und der Zugang zu passenden Unterstützungsangeboten vor Ort erleichtert werden. Damit wollen wir Verschwörungsnarrativen und den davon ausgehenden Gefahren aktiv entgegenwirken.“
 
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Verschwörungsideologien prägen viele extremistische Strömungen und können zu gefährlicher Radikalisierung und Gewalt führen. Judenfeindlichkeit war und ist tief von Verschwörungsideologien geprägt. Im Rechtsextremismus werden rassistische Verschwörungsideologien von einem angeblichen ‚Bevölkerungsaustausch‘ propagiert. Wir dürfen nicht erst aktiv werden, wenn hieraus Volksverhetzung wird oder Gewalttaten begangen werden. Wir müssen deutliche Stopp-Zeichen senden und die Prävention dort stärken, wo Menschen drohen abzudriften. Radikalisierungsprozesse gilt es, wo immer möglich, aufzuhalten. Genau dies nehmen wir uns mit unserem Projekt vor. Wir unterstützen Betroffene und vor allem auch deren Angehörige stärker: mit Ansprechpartnern, mit Informationen, mit konkreten Angeboten. Dass wir dieses Projekt gemeinsam mit dem Familienministerium entwickelt haben, zeigt wie wichtig uns als Bundesregierung dieses Thema ist.“
 
Judy Korn, Trägerverbund Violence Prevention Network, Amadeu Antonio Stiftung und modus|zad: Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Aufgabe betraut worden sind, dieses Projekt gemeinsam umzusetzen. Verschwörungsdenken ist eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Gesellschaft und entsprechende Präventions- und Beratungsmaßnahmen sind eine wichtige Säule der gemeinschaftlichen Bemühung zum Erhalt unserer Demokratie. Im Zentrum des neuen Projekts steht deshalb die Vernetzung und der Aufbau von Verweisberatungsprozessen mit den bundesweit etablierten und erfahrenen Angeboten. Deshalb werden wir intensiv mit allen Akteurinnen und Akteuren auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sprechen, um zu erfahren was diese in ihrer täglichen Arbeit bewegt – und die neuen Angebote gemeinsam passgenau zu gestalten. Aktuelle Entwicklungen rund um die Nutzung künstlicher Intelligenz in Desinformationskampagnen verdeutlichen die Bedrohung durch Verschwörungsdenken noch zusätzlich. Daher ist es so wichtig, dass die Politik nicht nur Interesse zeigt, sondern auch Ressourcen für zivilgesellschaftliche Träger bereitstellt, um diese wichtige Arbeit langfristig zu sichern.“
 
Das Vergabeprojekt wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ durchgeführt und mit einem Gesamtvolumen in Höhe von voraussichtlich rund 1,1 Million Euro unterstützt.
 
Wenn Menschen in Verschwörungsglauben abdriften, stellt dies für Angehörige und Freunde eine große Belastung dar. Hier möglichst passgenaue Hilfsangebote bereitzustellen, leistet einen Beitrag zur Extremismusprävention, zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, aber auch zur Linderung individueller Nöte. Zunächst soll eine Bestandsaufnahme der bestehenden Angebote unternommen werden, mit dem Ziel ein möglichst klares Bild der Anforderungen und Herausforderungen zu erhalten.
 
Das Projekt soll zudem die Vernetzung der staatlichen und zivilgesellschaftlichen Beratungs- und Informationsangebote fördern. Unter den relevanten Akteuren im Themenfeld soll ein steter Austausch und Wissenstransfer sichergestellt werden, der sich an dem neuesten Stand der Wissenschaft orientiert und den Austausch über Qualitätsstandards einschließt. Danach soll eine bundesweit erreichbare Anlaufstelle für Betroffene und insbesondere deren soziales Umfeld entstehen, die Hinweise gibt und Kontakte vermittelt.

Das Zukunftspaket fördert auch 2024 junge Projektideen bundesweit

Ob für Sport, Kultur, ein Freizeitprojekt oder einfach eine Aktion in der Nachbarschaft: Mit dem Zukunftspaket sind Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren eingeladen, ihr Umfeld nach ihren eigenen Ideen zu gestalten und zu verändern. Der Fokus des Förderprogramms liegt dabei auf der direkten Beteiligung junger Menschen: Kinder und Jugendliche können sich in Projekten verwirklichen, die sie selbst planen und umsetzen.

Bundesministerin Lisa Paus: „Ob Fußballturnier, Jugendkulturfestival, Escape Game oder Gemeinschaftsgarten: Ich freue mich, dass wir das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ 2024 fortsetzen können. Das Programm wurde weiterentwickelt: Noch mehr als im Vorjahr liegt der Fokus auf Kinder- und Jugendbeteiligung. Junge Menschen planen, beantragen und verwirklichen ihre Vorhaben in Eigenregie. So stärken wir das Recht auf Beteiligung.“

Seit dem 15. Februar können sich Kinder und Jugendliche über die Website des Zukunftspakets für digitale Sprechstunden anmelden. In den Sprechstunden beantworten die Berater:innen der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) alle Fragen zum Zukunftspaket. Sie erklären, wie und wofür junge Menschen Fördermittel beantragen können und wie sie einen Träger finden. Anschließend füllen die Kinder und Jugendlichen einen Steckbrief zu ihrer Projektidee aus. In einem weiteren Beratungstermin unterstützt das Team der DKJS die jungen Menschen dabei, ihren Steckbrief fertigzustellen und ihren Antrag vorzubereiten.

Insgesamt stehen sieben Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Anträge können junge Menschen seit dem 22. Februar 2024 gemeinsam mit einem Träger – z. B. einem Jugendzentrum oder einem Sportverein – bei der Servicestelle „Das Zukunftspaket“ einreichen. Um eine angemessene Verteilung der bewilligten Projekte im Bundesgebiet zu gewährleisten, gibt es in der ersten Antragsphase bis zum 15. April 2024 Länderkontingente: Innerhalb dieser Kontingente werden die Projektmittel im Windhundverfahren vergeben. In der zweiten Antragsphase ab dem 15. April 2024 ist die Länderkontingentierung aufgehoben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website:
www.das-zukunftspaket.de

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Jugendgerechte Kommunikation und Antragsberatung“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).
 
Pressekontakt
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS)
Maja Greszik
Mail: maja.greszik@dkjs.de
Telefon: +49 30 25 76 76 - 68

Engagiert gegen Menschenfeindlichkeit

Millionen Menschen gehen dieser Tage auf die Straße, um gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit zu demonstrieren, nicht zuletzt aufgerüttelt durch die CORRECTIV-Recherchen zu einem Treffen demokratiefeindlicher, rechter und rassistischer Kräfte. Bundesgesellschaftsministerin Lisa Paus traf heute Vertreter*innen von Migrant*innen- und Selbstorganisationen sowie Vertreter*innen der präventiv-pädagogischen Arbeit gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Angesichts des steigenden Zuspruchs für Kräfte, die demokratische Grund- und Freiheitsrechte in Frage stellen und offen eine menschenfeindliche Rhetorik nutzen, tauschten sich die Teilnehmenden über die aktuelle gesellschaftspolitische Situation in Deutschland aus.

Bundesministerin Lisa Paus: „Ich sehe die Sorgen, die sich aktuell viele Menschen, gerade auch mit einer Einwanderungsgeschichte, in diesem Land um ihre Zukunft machen. Mit unserem Engagement gegen Menschenfeindlichkeit wollen wir zeigen: Sie alle gehören dazu, Sie alle sind Teil dieses Landes. Ich bin dankbar für die wichtige Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen. Tagtäglich setzen Sie sich mit großer Expertise und oft unter schwierigen Bedingungen für eine vielfältige, demokratische Gesellschaft und gegen Rassismus und alle Formen von Menschenfeindlichkeit ein. Menschen, die sich für Bildungsarbeit engagieren, sind unverzichtbar, gerade auch vor dem Hintergrund der antisemitischen und antimuslimischen Vorfälle, wie wir sie derzeit sehen. Wir als Gesellschaftsministerium unterstützen diese Arbeit beispielsweise über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Und eines ist ganz klar: Wir kämpfen dafür, dass zivilgesellschaftliche Organisationen auch in Zukunft ihre Arbeit fortführen können und dafür die entsprechende Unterstützung erhalten.“

Gökay Sofuoğlu, Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland:„Das BMFSFJ als Gesellschaftsministerium ist ein wichtiger und verlässlicher Anker für viele zivilgesellschaftliche Organisationen und ihre unentbehrliche Arbeit. Daher danken wir der Bundesministerin für den gemeinsamen Austausch in diesen schwierigen, aber auch solidarischen Zeiten. Demokratie und Vielfalt sind für alle Menschen, die gerade Woche für Woche auf die Straße gehen, nicht einfach nur Begriffe, sondern die Kernpfeiler des Deutschlands, in dem sie und auch ich leben möchten. 25% der Menschen in unserer Gesellschaft haben Migrationsgeschichte, Tendenz steigend. Wir freuen uns, wenn das BMFSFJ diese Vielfalt als Vorreiter innerhalb der Bundesregierung in Bezug auf Repräsentanz und Teilhabe auch tatsächlich in all seine Gremien implementiert.“

Nursemin Sönmez, Geschäftsführerin der neuen deutschen organisationen: „In den ndo e.V. - das postmigrantische Netzwerk sind weit über 200 Organisationen und Initiativen vertreten. Wir sind mehrheitlich Deutsche und sind aktuell gefährdet durch Rechtsextreme. Wir erwarten von der Regierung konsequente Maßnahmen, die uns schützen."

Angelo Camufingo, Co-Projektleitung des Kompetenznetzwerk Anti-Schwarzer Rassismus bei Each One Teach One: „Angesichts jüngster rassistischer Rhetorik und eines wachsenden Rechtsdrucks, die menschenrechtsfeindlich und anti-demokratisch sind, wird einmal mehr die Dringlichkeit einer stärkenden und politisch bildenden Mission durch Organisationen wie Each One Teach One (EOTO) e.V. und Projekte wie das KomPAD deutlich. Nach jahrzehntelangen Forderungen hoffen wir, dass die Politik spätestens jetzt versteht, verstärkt in Bildung und Empowerment investieren zu müssen, um den Kampf gegen Anti-Schwarzen Rassismus und andere Formen von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu stärken und eine Kultur der Vielfalt und Gerechtigkeit zu fördern, die allen Menschen dient.“

An dem Treffen nahmen Vertreter*innen der über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten Kompetenznetzwerke, in den Themenfeldern Zusammenleben in der Migrationsgesellschaft, Antisemitismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Anti-Schwarzen Rassismus, Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit sowie Antidiskriminierung und Diversitätsgestaltung teil sowie Vertreter*innen weiterer Migrant*innenorganisationen.

Hass im Internet nimmt zu

„Lauter Hass – leiser Rückzug. Wie Hass im Netz den demokratischen Diskurs bedroht“ – so heißt die Studie, deren Ergebnisse Bundesfamilienministerin Lisa Paus heute gemeinsam mit dem „Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz“ vorstellte. Es handelt sich um die erste umfassende und bundesweite Erhebung zu Hass im Netz seit 2019.
 
Bundesministerin Lisa Paus: „Ob toxische Kommentare, Drohungen, beängstigende Kampagnen: Hass im Netz ist allgegenwärtig. Viele Menschen sind davon abgestoßen oder eingeschüchtert, halten sich zurück oder schweigen. Das gibt denen Raum, die laut und aggressiv sind. Es bedroht unsere Demokratie. Wir können gemeinsam etwas dagegen unternehmen. Das Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz führt Wissen und Erfahrung zusammen: Beratungsangebote für Betroffene, Unterstützung beim Schutz vor Cyberkriminalität und digitaler Gewalt oder Know-How für Debattenkultur im Netz – an vielen Stellen geht das Netzwerk gegen die Verrohung im digitalen Raum vor. Wir brauchen Weitsicht und passgenaue Maßnahmen, um Hass im Netz entgegen zu treten und respektvollen Austausch im Internet zu ermöglichen.“
 
Statement der Vertreter:innen des „Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz“: „Das Internet ist einer der wichtigsten öffentlichen Debattenräume unserer Zeit. Umso besorgter blicken wir auf die Erkenntnisse aus der Studie. Wir beobachten im Netz offene und unverhohlene Angriffe auf die Grundwerte und Prinzipien unserer Demokratie. Die Politik muss gerade in diesen Zeiten zivilgesellschaftliche Strukturen unterstützen und konsequent gegen Hass im Netz vorgehen.“
(Für das Kompetenznetzwerk sprechen Hanna Gleiß (Das NETTZ), Elena Kountidou (Neue deutsche Medienmacher*innen), Rüdiger Fries (Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur) und Anna-Lena von Hodenberg (HateAid)).

Die repräsentative Studie zeigt, dass Hass im Netz alltäglich ist und weiter zunimmt. Fast jede zweite Person in Deutschland (49%) wurde schon einmal online beleidigt. Ein Viertel (25%) der Befragten wurde mit körperlicher Gewalt und 13% mit sexualisierter Gewalt konfrontiert. Besonders häufig betroffen sind nach eigenen Angaben Personen mit sichtbarem Migrationshintergrund (30%), junge Frauen (30%) und Menschen mit homosexueller (28%) und bisexueller (36%) Orientierung. Fast jede zweite junge Frau (42%) erhielt bereits ungefragt ein Nacktfoto.

Das hat – so zeigt die Studie weiter – auch Einfluss auf die freie Meinungsäußerung im Netz. Mehr als die Hälfte der Befragten bekennt sich aus Angst im Netz seltener zur eigenen politischen Meinung (57%), beteiligt sich seltener an Diskussionen (55%) und formuliert Beiträge bewusst vorsichtiger (53%). 82 Prozent der Befragten fürchten, dass Hass im Netz die Vielfalt im Internet gefährdet. Mehr als drei Viertel (76%) sind besorgt, dass durch Hass im Netz auch die Gewalt im Alltag zunimmt. Der Großteil (89 %) stimmt zu, dass Hass im Netz in den letzten Jahren zugenommen hat.

Die Studie sowie alle präsentierten Materialien und Informationen finden Sie auf der Website des Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz.

Hintergrund Bundesprogramm „Demokratie leben!“

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert zivilgesellschaftliche Träger auf kommunaler, Landes- und Bundesebene in den Themenfeldern Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention. Das „Kompetenznetzwerk gegen Hass im Netz“ ist eines von 14 bundesweit agierenden Kompetenznetzwerken und -zentren im Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Die fünf Träger Hate Aid, Das Nettz, Neue Deutsche Medienmacher*innen, Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur und Jugendschutz.net bearbeiten das Thema Hass im Netz dabei aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Austausch zu aktueller Bedrohungslage

Bundesfamilienministerin Paus hat sich heute mit Vertreterinnen und Vertretern des Kompetenznetzwerk Rechtsextremismusprävention (KompRex) getroffen, das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert wird. Im Fokus stand der Austausch über aktuelle Herausforderungen der Rechtsextremismusprävention, vor allem die Bedrohungslage von zivilgesellschaftlichen Akteuren.

Die Teilnehmer*innen beschrieben in dem Gespräch Bedrohungen und Angriffe gegen Engagierte, die zunehmend die zivilgesellschaftliche Handlungsfähigkeit einschränken und herausfordern. Sie berichteten von gezielten Angriffen gegen Engagierte durch Rechtsextremisten, von Diffamierungskampagnen, Androhung von Sachbeschädigung und immer häufiger körperlicher Gewalt sowie Drohanrufen, um so die demokratische Zivilgesellschaft zunehmend unter Druck zu setzen.

Bundesministerin Lisa Paus: "Ich danke dem Kompetenznetzwerk für seine herausragende Arbeit! Die Schilderungen der Expertinnen und Experten haben mich zutiefst bewegt und beunruhigt. Die aktuelle Bedrohungslage zeigt deutlich: Wir dürfen unser Land nicht denjenigen überlassen, die gegen Menschen hetzen und die aus Menschenverachtung Politik machen wollen! Die bundesweiten Proteste und Demonstrationen gegen Rechtsextremismus machen Hoffnung, dass Demokratinnen und Demokraten an Sichtbarkeit gewinnen. Das reicht aber noch nicht. Die Bürgerinnen und Bürger fordern ganz klar auch von der Politik und der Regierung, unsere Demokratie zu verteidigen und zu schützen. Die Menschen in Deutschland, die sich für unsere wehrhafte Demokratie, für gelebte Vielfalt und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft einsetzen, brauchen Rückhalt und Unterstützung. Das ist auch Aufgabe des Staates.

Darum appelliere ich an die Mehrheit im Bundestag und insbesondere an die FDP-Fraktion, den Weg frei zu machen und das Demokratiefördergesetz endlich zu verabschieden. Es ist der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft nicht mehr zu vermitteln, warum die Beratungen im Bundestag immer noch nicht abgeschlossen sind. Das Gesetz unterstützt die Bundesländer und Kommunen in ihrer Demokratiearbeit ebenso wie die vielen Aktiven überall im Land. Der Bundesrat hat sich schon am zweiten Februar des letzten Jahres in erster Lesung hinter das Gesetz gestellt.
In der vergangenen Legislaturperiode hat es einen Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus gegeben. Es ist an der Zeit dezidiert darüber nachzudenken, ob wir nicht auch in dieser Legislaturperiode einen solchen Kabinettsausschuss einrichten sollten, der weitergehende Maßnahmen erarbeitet. Das könnte eine weitere in der Folge substantielle Antwort darauf sein, dass die Bevölkerung Rechtsextremismus als größte Bedrohung unserer Demokratie einschätzt."

Das KompRex besteht aus der Amadeu Antonio Stiftung, der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche + Rechtsextremismus (in Trägerschaft von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste), Cultures Interactive, Gesicht Zeigen! und dem Lidice Haus. Es bündelt die präventiv-pädagogische fachliche Expertise, entwickelt bundesweite Präventionsangebote, identifiziert aktuelle Entwicklungen im Themenfeld Rechtsextremismusprävention und vernetzt und qualifiziert Akteur*innen der Rechtsextremismusprävention.

Über das Demokratiefördergesetz: Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Demokratiefördergesetzes bereits im Dezember 2022 beschlossen. Dem Gesetzentwurf ging ein intensiver Austausch mit den Ländern, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft im Frühjahr 2022 voraus. Auf dieser Grundlage wurde ein Entwurf erarbeitet, der erstmals einen gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Durchführung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung sowohl durch den Bund selbst, als auch durch die Förderung von Projekten der Zivilgesellschaft schafft. Das Demokratiefördergesetz ist damit ein wichtiger Baustein, um die demokratische Zivilgesellschaft zu stärken, die sich in unterschiedlichen Projekten jeden Tag für unsere Demokratie einsetzt.

Über „Demokratie leben!“: Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert das BMFSFJ jährlich über 700 Projekte aus der Zivilgesellschaft in ganz Deutschland, die sich für die Stärkung unserer Demokratie, für ein friedliches Zusammenleben in unserer vielfältigen Gesellschaft und in der Prävention von Extremismus einsetzen.
https://www.demokratie-leben.de/

Erstmals Gewaltschutz für Frauen in der Europäischen Union vereinbart

Zum ersten Mal wird es EU-weit Regeln für die Kriminalisierung bestimmter Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie einen besseren Zugang zu Justiz, Schutz und Prävention geben. Der Rat der EU unter belgischer Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament unter Beteiligung der EU-Kommission haben sich auf eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt geeinigt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Einigung zur EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist ein Meilenstein für Frauen in Europa. Mit der Einigung sendet die EU das klare Signal: Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in Europa müssen konkret eingedämmt werden. Erstmals werden eine EU-weite Regelung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und gemeinsame Mindeststandards für den Schutz vor dieser Gewalt geschaffen. Ein Scheitern der Richtlinie wäre ein großer gleichstellungspolitischer Rückschritt gewesen. Ich bin vor allem auch den vielen Frauen dankbar, die überall ihre Stimme erhoben haben, damit Frauen besser vor Gewalt geschützt werden. Jetzt ist ein wichtiger Erfolg erzielt, die politische Auseinandersetzung für mehr Schutz für Frauen vor Gewalt wird weitergehen.“

Durch die intensiven und teils schwierigen Verhandlungen wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Insbesondere folgende Aspekte sind positiv hervorzuheben:

  • Verbesserter Zugang zu Justiz (z. B. können Strafanträge vereinfacht und leichter zugänglich eingereicht werden)
  • erstmalige Regelung von gegen Frauen gerichtete Online-Gewalt, darunter Delikte wie „Cyber-Stalking“, Verbreitung von intimen oder manipulierten Bildern, Mobbing im Netz, Versenden von sogenannten „Dick Pics“ oder Aufstacheln zu frauenbezogenem Hass und Gewalt
  • verbesserter Schutz für Kinder, die Gewalthandlungen beobachten
  • EU-weite Standards zur Ahndung von weiblicher Genitalverstümmelung und Zwangsheirat
  • Einheitliche Standards zur Unterstützung und Betreuung der Opfer (z. B. Bereitstellung von Hilfsdiensten)
     

Auch wenn der Tatbestand der Vergewaltigung aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zur EU-Rechtsetzungskompetenz keinen Einzug in die Richtlinie gefunden hat, müssen die EU-Mitgliedsstaaten zukünftig geeignete Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt treffen. Damit soll insbesondere das Bewusstsein dafür gestärkt werden, dass sexuelle Handlungen Einvernehmen voraussetzen und dass sexuelle Handlungen ohne Einvernehmlichkeit strafbar sind. Damit wird ein Teil der Istanbul-Konvention aufgegriffen, nach der sexuelle Handlungen ohne freiwillige Zustimmung nicht aufgezwungen werden dürfen.

Ergänzend zur EU-Regelung haben sich das federführende Bundesjustizministerium und das Bundesfrauenministerium auf Initiative von Bundesfrauenministerin Lisa Paus eine Evaluation des 2016 neu gefassten nationalen Sexualstrafrechts geeinigt, in dem die „Nein heißt Nein“-Lösung verankert ist. Mit der Evaluation soll überprüft werden, ob die aktuell in Deutschland geltende Regelung den Vorgaben der Istanbul-Konvention vollständig entspricht. Die Evaluation soll noch in dieser Legislaturperiode starten.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Vereinbarung noch förmlich verabschieden. Nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die Bestimmungen der neuen Richtlinie umzusetzen.

Kabinett beschließt Gesetzesentwurf gegen „Gehsteigbelästigungen“ Neue Bußgeldtatbestände für Gegnerinnen und Gegner von Schwangerschaftsabbrüchen

Die Bundesregierung hat heute den von Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen. Mit dem Vorhaben verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Schwangere vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner zu schützen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Wir stärken die Rechte von Schwangeren und gehen einen wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung der Frau. Vor Beratungsstellen, Praxen und Kliniken müssen wir schwangere Frauen wirksam vor Belästigungen und unzumutbaren Einflussnahmen schützen. Hier hat Meinungsfreiheit ihre Grenzen - auch im Sinne des Schutzes des werdenden Lebens, der durch die ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung gewährleistet wird. Dafür legt unsere Gesetzesänderung nun den Grundstein.“

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Frauen ungehindert eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen können und ungehinderten Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, erhalten. Der vom BMFSFJ vorgelegte Gesetzesentwurf kommt dem Wunsch der Länder nach einer bundeseinheitlichen Regelung im Umgang mit den sogenannten Gehsteigbelästigungen nach. Die Länder sollen einen einheitlichen und rechtssicheren Rahmen erhalten, um je nach Situation angemessen auf Belästigungen reagieren zu können. 

Untersagt werden verschiedene Formen von Belästigungen der Schwangeren vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Hierzu wird begleitend ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen geahndet werden können.

Neben dem Schutz der Schwangeren soll auch das Personal von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen vor Behinderungen bei der Ausübung ihrer jeweiligen Tätigkeiten geschützt werden. 

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Diese Belästigungen sind nicht hinnehmbar. Um Schwangere, aber auch Ärztinnen und Ärzte und ihr Personal besser zu schützen, ist mein Haus schnell aktiv geworden. In enger Abstimmung mit BMJ und BMI haben wir intensiv geprüft, wie eine solche Regelung zu formulieren ist. Wir mussten das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten ratsuchender Frauen einerseits und das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter genau gegeneinander abwägen. Uns kam es darauf an, einen wirksamen Schutz vor Gehsteigbelästigungen zu gewährleisten, der verfassungskonform ausgestaltet ist. Ich bin überzeugt, diese Abwägung ist uns mit dem heute verabschiedeten Entwurf gelungen.“ 

Zur verbesserten Übersicht über die regionale Versorgungslage sieht die Gesetzesänderung darüber hinaus eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine zusätzliche jährliche Auswertung der Schwangerschaftsabbrüche unterhalb der Landesebene vor.

Zum Gesetzesentwurf: https://www.bmfsfj.de/SchKG


Frauen vor Gewalt schützen – Lisa Paus und Klara Geywitz besuchen Frauenhaus in Cottbus

Cottbus, 22. Januar - Anlässlich eines Besuchs im Frauenhaus in Cottbus stellten Bundesfrauenministerin Lisa Paus und Bundesbauministerin Klara Geywitz das gemeinsame Engagement der Bundesregierung zum Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder vor. Lisa Paus überreichte einen Finanzierungsbescheid aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, mit dem die Außenanlagen des Hauses schutzgerecht umgebaut werden sollen.

Bei einem Rundgang mit der Leiterin des Frauenhauses Cottbus, Frau Heike Boden, erhielten die Ministerinnen Einblick in die Arbeit des Hauses, in dem Frauen Schutz finden. Sie informierten sich über schon abgeschlossene sowie anstehende bauliche Maßnahmen und tauschten sich mit Bewohnerinnen aus.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Jede Stunde erleben mehr als 14 Frauen Gewalt in der Partnerschaft – das darf unsere Gesellschaft nicht einfach hinnehmen. Wenn Frauen Gewalt erleben, brauchen sie vor allem schnellen Schutz und Hilfe. Mit vereinten Kräften arbeiten wir daran, die Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu schließen. Darum bin ich froh, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm 'Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen' bundesweit bereits Baumaßnahmen an 70 Frauenhäusern und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen mit insgesamt rund 83 Mio. Euro finanziell fördern konnten. Durch das Programm konnten wir bereits 349 neue Frauenhausplätze schaffen und 418 bestehende Plätze barrierearm verbessern. Ich danke den Mitarbeiterinnen in Cottbus stellvertretend für die unschätzbar wichtige Arbeit, die die Frauenhäuser im ganzen Land zum Schutz der Frauen und ihrer Kinder leisten.“

Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Die Länder und Kommunen können auch Mittel aus der Städtebauförderung nutzen, um Frauenhäuser zu fördern. Das Frauenhaus Cottbus ist ein gutes Beispiel dafür. Mit der Städtebauförderung schaffen wir die Voraussetzungen für ein gutes Miteinander in den Städten und Gemeinden. Der Ausbau und die Sanierung sozialer Infrastrukturen steht dabei im Mittelpunkt. Hier unterstützen wir alsBauministerium mit unserer Städtebauförderung gerne. Auch mit der sozialen Wohnraumförderung ist eine Unterstützung frauenbezogener Wohnformen möglich, soweit die Förderbestimmungen der Länder dies vorsehen."

Tobias Schick, Oberbürgermeister der Stadt Cottbus:„Ich freue mich über die Unterstützung, die den betroffenen Frauen und ihren Kindern ein Stück mehr Sicherheit vermittelt. Seit Bestehen des Frauenhauses Cottbus konnten 1.782 Frauen und 1.731 Kinder Zuflucht finden. Das zeigt, wie groß unser aller Auftrag ist, Frauen vor Gewalt zu schützen. Ich freue mich, dass die Aufwertung der Freianlagen und damit die weitere Verbesserung der Sicherheit des Frauenhauses Cottbus begonnen werden können. Mein Dank gilt dem Team um Leiterin Heike Boden für die unermüdliche Arbeit.“

Durch ein multiprofessionelles Team von Sozialpädagoginnen und Erzieherinnen ist es dem Frauenhaus Cottbus möglich, auf die Bedürfnisse der Frauen und Kinder individuell einzugehen. Das Aufgabenspektrum umfasst psychosoziale Beratung im Einzel- und Gruppensetting, Stabilisierung bzw. Förderung der Mutter-Kind-Beziehung, Unterstützung bei der Aufarbeitung der erlebten Gewalt und der Entwicklung einer neuen Lebensperspektive. Die Mitarbeiterinnen sind rund um die Uhr für eine Aufnahme erreichbar. 

Im 5-jährigen Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ fördert der Bund von 2020 bis Ende 2024 mit 30 Mio. Euro jährlich den Bau und Umbau sowie den Erwerb von Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen. Durch die investive Förderung setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten für den Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ein und arbeitet so an der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ziel ist es, bekannte Lücken im Hilfesystem zu schließen. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der Verbesserung des Zugangs für bislang unzureichend erreichte Gruppen, wie Frauen mit körperlichen Einschränkungen. Das Programm stieß von Beginn an auf große Resonanz. Bisher wurden bereits 70 Projekte mit guter regionaler Verteilung auf das gesamte Bundesgebiet bewilligt. Bis zum Programmende im Dezember 2024 sollen etwa 9 weitere Projekte folgen.

Auch nach Abschluss des Programms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ können der Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über Finanzhilfen des Bundes investiv gefördert werden. Dies ist möglich in den bestehenden Förderprogrammen der Länder im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder, die bei der Städtebauförderung auch über Art und Umfang der Maßnahmen in den Kommunen entscheiden.

Das Frauenhaus Cottbus ist ein Beispiel dafür, wie der Bund auf verschiedenen Wegen den Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder investiv fördert: Ab 2011 wurde das in einer ehemaligen Kindertagesstätte befindliche Frauenhaus u.a. aus Mitteln der Städtebauförderung durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit rund 240.000 Euro baulich an die Bedarfe eines Frauenhauses angepasst. In den Jahren 2023 und 2024 erhielt die Stadt Cottbus rund 330.000 Euro aus dem Programm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, um die Sicherheit des Gebäudes und der darin befindlichen Menschen zu erhöhen und baulich bedingte Barrieren zu reduzieren.

Über das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“: Das Bundesförderprogramm des Bundesfrauenministeriums ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung, um das "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)" umzusetzen.

Über die Förderprogramme im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bietet Unterstützungsmöglichkeiten für den Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Dies geschieht in den bestehenden Förderprogrammen im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung.

„Wir stehen fest an Ihrer Seite“- Bundesministerin Paus besucht Projekte für Demokratie und Vielfalt in Süd-Brandenburg

Bundesministerin Lisa Paus hat sich bei einem Besuch in Süd-Brandenburg den gesellschaftspolitischen Themen „Engagement für die Demokratie“ und „Kampf gegen Rechtsextremismus“ gewidmet. So traf die Ministerin unter anderen mit dem „Bündnis für mehr Demokratie an Schulen“ in Spremberg zusammen, sie tauschte sich mit dem Oberbürgermeister der Stadt Cottbus und dem Leiter der Polizeidirektion Süd sowie mit Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft über Extremismusprävention aus. Nach einem Besuch der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg und einem Gespräch über gesellschaftliche Herausforderungen im universitären Umfeld diskutierte die Ministerin am Nachmittag in einer Gesprächsrunde über Demokratieförderung in der Bildung. Mit dabei, eine der Lehrerinnen, die im Sommer über rechtsextremistische Vorfälle an ihrer Schule berichtet und damit bundesweit Aufsehen erregt hatte.

Bundesministerin Lisa Paus: "Wir erleben, wie bundesweit Bürgerinnen und Bürger gegen Demokratiefeinde auf die Straße gehen. Unsere vielfältige Gesellschaft lebt vom Mut der Menschen, die sich täglich dafür engagieren. Ich freue mich, dass ich heute viele solcher Menschen treffen durfte, Menschen, die eintreten für unsere Demokratie. Klar ist: es braucht eine enge Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure auf lokaler, auf regionaler und auf Bundesebene, um Rechtsextremismus und Demokratiefeinden entschieden entgegenzutreten. Prävention und Repression müssen dabei Hand in Hand arbeiten, um rechtsextreme Strukturen zu schwächen. In Spremberg, Cottbus und Umgebung unternehmen Engagierte unterschiedliche präventive Maßnahmen, um eine vielfältige, weltoffene und rassismusfreie Kultur zu fördern. Für diesen herausragenden Einsatz danke ich von Herzen und sage ganz deutlich: wir stehen fest an Ihrer Seite! Mit dem Demokratiefördergesetz, das sich nun bald seit einem Jahr in der parlamentarischen Beratung befindet, werden wir Sie noch besser unterstützen können. Ich hoffe, dass der Deutsche Bundestag es bald verabschieden wird. Für uns alle gilt: Nie wieder ist jetzt!“

Das Demokratiefördergesetz wird einen Paradigmenwechsel in der Demokratieförderung markieren. Mit dem Gesetz werden demokratiestärkende Projekte und Initiativen langfristig gesichert. So sollen Menschen, die sich für Demokratie, Vielfalt und Respekt engagieren, unterstützt und gestärkt werden.


Fortschritte in der Kindertagesbetreuung - vierter Monitoringbericht zum KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz

Das Bundesfamilienministerium hat den vierten Monitoringbericht zum KiTa- Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) für das Jahr 2022 veröffentlicht. Der Bericht zeigt, welche Fortschritte für mehr Qualität und Teilhabe seit Inkrafttreten des KiQuTG im Jahr 2019 erzielt wurden. So konnten unter anderem der Personalausbau fortgesetzt und der Personalschlüssel verbessert werden. Für eine Angleichung der Lebensverhältnisse und bundesweit gleiche Aufwachsensbedingungen sind allerdings weitere Anstrengungen nötig. Auch deshalb hat die Bundesregierung die finanzielle Förderung mit dem KiTa-Qualitätsgesetz von 2022 auf die Handlungsfelder konzentriert, die die Qualität verbessern und ist mit den Ländern in intensivem Austausch über bundesweit einheitliche Qualitätsstandards.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie und mit dem Wissen um die Schlüssel-Bedeutung frühkindlicher Bildung sind Investitionen im Kita-Bereich so wichtig wie nie. Darum leisten wir mit dem KiTa-Qualitätsgesetz einen entscheidenden Beitrag für die Weiterentwicklung der Qualität in der frühkindlichen Bildung – ein zentrales Element, wenn es darum geht, Bildungserfolg und familiäre Herkunft zu entkoppeln. Damit setzt das Bundesfamilienministerium ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Der vierte Monitoringbericht weist auf, dass unsere Maßnahmen einen Beitrag dazu leisten – beispielsweise beim Personal-Kind-Schlüssel – positive Wirkungen zu erzielen und die Qualität in den Kitas zu verbessern. Klar ist aber: Auch über 2024 hinaus gibt es Handlungsbedarf. Ich werde mich weiter dafür engagieren, dass die Qualität in den Kitas noch hochwertiger wird und wir die Unterschiede zwischen den Bundesländern weiter abbauen.“

Der Monitoringbericht zeigt für die rund 60.000 Kindertageseinrichtungen in Deutschland unter anderem:

  • Bundesweit haben sich die Personal-Kind-Schlüssel verbessert. Für Kinder im Alter von unter drei Jahren lagen diese in 2022 bei 1:4,0 und für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt bei 1:7,8. Seit 2019 verbesserte sich der Personal-Kind-Schlüssel für Kinder im Alter von unter drei Jahren um -0,3 und für Kinder zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt um -0,5. Unterstützt wurde diese Entwicklung durch Maßnahmen im Zuge des KiQuTG. Elf Länder investierten in die Personalsituation, indem sie z. B. die Personalausstattung für verlängerte Betreuungszeiten oder in sozial benachteiligten Regionen verbesserten, den Personal-Kind- Schlüssel anhoben oder Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten für Fachkräfte gewährten.
  • Der Personalausbau im Bereich der Kindertageseinrichtungen setzte sich fort: Zum Stichtag 1. März 2022 arbeiteten bundesweit über 683.000 pädagogisch Tätige in Kindertageseinrichtungen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 3,3 Prozent und seit 2019 von 12 Prozent. Auch die Zahl der Ausbildungsanfängerinnen und Ausbildungsanfänger lag im Schuljahr 2021/2022 mit insgesamt gut 74.500 etwa 2 Prozent höher als im Vorjahr; im Vergleich zum Schuljahr 2018/2019 begannen knapp 5.000 Personen mehr eine Ausbildung im Bereich der frühkindlichen Bildung, das entspricht einem Anstieg von 7 Prozent. Insgesamt ergriffen im Zuge des KiQuTG elf Länder Maßnahmen zur Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften.
  • Die Bedeutung von Leitung in der Kindertagesbetreuung ist weiter gewachsen: Der Anteil an Einrichtungen mit Leitungsressourcen stieg 2022 erneut an und erreichte bundesweit 92,9 Prozent. Der Anteil der Einrichtungen ohne ausgewiesene Leitungskraft betrug dementsprechend 7,1 Prozent (2021: 7,4 Prozent). Seit 2019 sank der Anteil der Einrichtungen ohne ausgewiesene Leitungskraft um 2,2 Prozentpunkte. Sieben Länder setzten im Zuge des KiQuTG Maßnahmen zur Stärkung der Kita-Leitung um.

Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass weiterhin große Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen. So lagen z. B. in 2022 die Personal-Kind- Schlüssel für Kinder unter drei Jahren auf Länderebene weit auseinander – zwischen 1:3,0 und 1:5,8. Die Spanne der Personal-Kind-Schlüssel zwischen den Ländern hat sich seit 2019 damit nicht verkleinert.

Der Bund unterstützt die Länder seit 2019 finanziell bei der Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Zum 1. Januar 2019 trat das KiTa-Qualitäts- und - Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) in Kraft, das mit dem Ersten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (das sogenannte „Gute-KiTa-Gesetz“) geschaffen wurde. Es setzte von 2019 bis einschließlich 2022 den Rahmen für die Unterstützung der Länder mit Bundesmitteln zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe. Das KiQuTG wurde zum 1. Januar 2023 durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („KiTa-Qualitätsgesetz“) geändert und inhaltlich weiterentwickelt, so dass die Länder 2023 und 2024 weiterhin durch den Bund bei der Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe unterstützt werden.

Für eine langfristige Weiterentwicklung der Qualität sieht der Koalitionsvertrag vor, das KiTa-Qualitätsgesetz in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen. Dabei soll der Fokus auf die Qualitätsbereiche Verbesserung der Betreuungsrelation, sprachliche Bildung und Sprachförderung sowie ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot gelegt werden. Um Vorschläge für das Qualitätsentwicklungsgesetz zu erarbeiten, startete im August 2022 ein gemeinsamer Prozess von BMFSFJ und Ländern auf Fachebene mit enger Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der durch einen Expertendialog begleitet wird.

Flankierend sind weitere Anstrengungen zur Gewinnung und Sicherung pädagogischer Fachkräfte erforderlich. Dies ist eine essenzielle Grundlage, damit die Kindertagesbetreuung weiterhin bedarfsgerecht ausgebaut werden kann und sich die Qualität in den Kindertageseinrichtungen, insbesondere auch die Personal-Kind-Schlüssel, weiter verbessern können. Bund, Länder und Kommunen entwickeln daher gemeinsam eine Strategie zur Gewinnung von Fachkräften in den Erzieherberufen.

Den vollständigen Bericht finden Sie unter

Von Kinderzuschlag bis Kinderkrankentage: Das ändert sich im neuen Jahr

Die Bundesregierung entlastet im neuen Jahr Mütter, Väter und Kinder, etwa durch einen höheren Kinderzuschlag, höhere Freibeträge, einen höheren Unterhaltsvorschuss und mehr Kinderkrankentage. Auch für Familien und Alleinerziehende, die Sozialleistungen beziehen, stehen Verbesserungen an. Ein Überblick:

Kinderzuschlag steigt

Eltern, die zwar genug für sich selbst verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken, erhalten zusätzlich den Kinderzuschlag. Das Bundesfamilienministerium hat sich dafür eingesetzt, dass dieser ab dem 1. Januar 2024 erhöht wird - von bis zu 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Unterhaltsvorschuss

Mit einem Plus bei dieser Familienleistung werden Alleinerziehende entlastet. Den Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende beantragen, die vom anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt bekommen.
Ab Januar 2024 beträgt der Vorschuss

  • für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren monatlich bis zu 230 Euro - und damit 43 Euro mehr als zuvor,
  • für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren monatlich bis zu 301 Euro - das sind 49 Euro mehr als zuvor,
  • und für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren monatlich bis zu 395 Euro - also 57 Euro mehr als zuvor.

 
Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag erhöht sich für das Jahr 2024 um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind. Im Laufe des Jahres 2024 wird mit einer weiteren Erhöhung gerechnet. Die Freibeträge werden bei der Einkommensteuer berücksichtigt und führen dazu, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen
 
Weitere Informationen zu diesen und anderen Familienleistungen bietet das Familienportal.
 
Kinderkrankentage

Die Anzahl der regulären Kinderkrankentage erhöht sich - gegenüber den Jahren vor der Corona-Pandemie - von 10 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr. Für Alleinerziehende sind es statt 20 nun 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern können künftig insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden oder 70 Arbeitstage im Falle von Alleinerziehenden. Dies gilt in den Jahren 2024 und 2025. Wird das Kind stationär behandelt, gibt es ab 2024 einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Diese Regelung entlastet Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, nachdem die Corona-Sonderregelungen ausgelaufen sind. Während der Pandemie waren die Kinderkrankentage mehrfach ausgeweitet worden, um Eltern angesichts von Kita- und Schulschließungen schnell und unbürokratisch zu unterstützen.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.

Neue Regelungen beim Elterngeld

Um die Sparvorgaben des Bundesfinanzministers zu erfüllen und eine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern zu vermeiden, haben sich die Koalitionsfraktionen auf Änderungen beim Elterngeld geeinigt. Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für gemeinsam Elterngeldberechtigte von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt. Zum 1. April 2025 wird sie für Paare nochmals moderat auf 175.000 Euro abgesenkt. Für Alleinerziehende wird ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro gelten.
Außerdem wird die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld wird künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten geben.

Bürgergeld-Beziehende erhalten mehr

Wer auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen ist, erhält einen monatlichen Pauschalbetrag zur Sicherung des Lebensunterhalts, den sogenannten Regelbedarf. Ab 2024 steigt dieser Betrag je nach Lebenssituation der Bezieherinnen und Bezieher.
Für Alleinstehende erhöht sich der Regelbedarf zum Jahreswechsel von 502 auf 563 Euro.
Bei Paaren, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden, steigt er von 451 auf 506 Euro je Partner.
Für Kinder erhöhen sich die Regelbedarfe abhängig vom Alter: 0- bis 5-Jährige erhalten 357 Euro (39 Euro mehr), 6- bis 13-Jährige 390 Euro (42 Euro mehr), 14- bis 17-Jährige 471 Euro (51 Euro mehr).
Schulkinder erhalten mehr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Die Änderung gilt für die beiden Schulhalbjahre, die im Jahr 2024 beginnen. Für Ausstattung gibt es künftig 130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.
 
Der gesetzliche Mindestlohn steigt

In Deutschland gibt es seit 2015 einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen soll. Zuletzt wurde er im Oktober 2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde erhöht. Ab dem 1. Januar 2024 steigt er auf 12,41 Euro. In einem weiteren Schritt erhöht sich der Mindestlohn Anfang 2025 um weitere 41 Cent auf dann 12,82 Euro.

Das Pflegestudium wird attraktiver

Im Oktober 2023 hat der Bundestag das Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossen. Die darin enthaltenen Neuerungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Das Gesetz regelt insbesondere die Bezahlung derjenigen, die sich für ein Pflegestudium entscheiden oder bereits studieren. Sie erhalten künftig für die gesamte Dauer des Studiums eine Ausbildungsvergütung.
Ein weiterer wichtiger Beitrag zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung ist, dass das Pflegestudium künftig als duales Studium ausgestaltet wird. Darüber hinaus werden die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinfacht. Zudem sollen eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung "Pflegefachperson" eingeführt, Auslandsaufenthalte ausdrücklich anerkannt und die weitere Digitalisierung in der Ausbildung unterstützt werden.

Paus und Buschmann: Frauenanteil an Führungspositionen steigt kontinuierlich

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesminister der Justiz gemeinsam vorgelegte „Siebte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes“ beschlossen.

Demnach ist der Frauenanteil an Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Entwicklung des Frauenanteils an den Führungspositionen ist insgesamt erfreulich. Unsere Führungspositiongesetze tragen entscheidend dazu bei, dass mehr Frauen Führungsverantwortung übernehmen. Der Bund geht hier mit gutem Beispiel voran: Über neue Modelle wie das Führen in Teilzeit gelingt ein Kulturwandel. Mit unserem Monitoringbericht schaffen wir darüber hinaus eine transparente Datenlage für alle. Ich bin überzeugt: diese Transparenz erzeugt den notwendigen Druck und Wettbewerb. Denn nur mit moderner Personalpolitik werden Frauen in angemessener Zahl Führungspositionen einnehmen. Davon profitieren die Unternehmen, weil Diversität sich positiv auszahlt. Und davon profitiert auch die Gesellschaft, weil es einen echten Fortschritt bei der Gleichstellung der Geschlechter bedeutet.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: "Der diesjährige Bericht zeigt: Der Frauenanteil in Aufsichtsräten der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen ist weiter gestiegen auf mehr als 35,5 Prozent. Gerade in Vorständen besteht mit gut 10 Prozent Frauenanteil aber noch Steigerungspotential. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Unternehmen erkannt haben, dass eine chancengerechte Beteiligung von Frauen in Führungspositionen wichtig und in ihrem eigenen Interesse ist."

Die Zahlen:

Die Siebte Jährliche Information stellt die Entwicklung des Frauenanteils dar

  • in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft einschließlich des Geschäftsjahrs 2020
  • in den Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes bis Ende 2021
  • im öffentlichen Dienst des Bundes in den obersten Bundesbehörden bis Juni 2022 und im nachgeordneten Bereich bis Ende 2022
  • in den Gremien des Bundes bis Ende 2021
  • in den Sozialversicherungen bis Juni 2022 für landesunmittelbare Träger und bis Ende 2022 für bundesunmittelbare Träger

In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2020 für die 2.045 betrachteten Unternehmen weitergewachsen. In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 2015 bis 2020 von 18,6 Prozent auf 24,9 Prozent. In den Unternehmen, die unter die feste Quote für den Aufsichtsrat fallen, ist der Frauenanteil seit 2015 deutlich um mehr als 10 Prozentpunkte gestiegen. In den Unternehmensvorständen waren Frauen im selben Zeitraum unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2020 bei 10,3 Prozent. Auffällig ist der hohe Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. 60 Prozent der betrachteten Unternehmen haben Zielgrößen für den Vorstand veröffentlicht. Davon haben wiederum 61,5 Prozent die Zielgröße Null festgelegt.

Das Ziel im öffentlichen Dienst des Bundes lautet: Paritätische Besetzung der Führungspositionen bis Ende 2025. In den Obersten Bundesbehörden ist der Frauenanteil auf 41 Prozent, im nachgeordneten Bereich auf 43 Prozent gestiegen. 2023 startete das Projekt „Führen in Teilzeit in den Obersten Bundesbehörden“. Ziel ist es, den Frauenanteil in Führungspositionen über Teilzeitangebote zu erhöhen. 

Bei einer Gesamtbetrachtung aller vom Bund bestimmten Gremienmitglieder wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Mit Blick auf die einzelnen Gremien des Bundes trifft dies jedoch erst auf zwei Drittel der Gremien zu. Deshalb dürfen die Anstrengungen hier nicht reduziert werden.

Bei den 51 Bundesunternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 44,5 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen wurden zu 30,1 Prozent durch Frauen besetzt.

Erstmals wurden Daten zum Frauenanteil an Führungspositionen bei landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung (z.B. Krankenkassen) erfasst. Die Ergebnisse zeigen, dass Frauen in Führungspositionen hier mit einem Anteil von 24 Prozent bzw. 25 Prozent unterrepräsentiert sind.

Über das Führungspositionen-Gesetz 

Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft.   

Weiterführende Informationen und aktuelle Daten aus allen Teilbereichen sowie den vollständigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/frauen-in-fuehrungspositionen