Familienleistungen Erklärfilm: die Freibeträge für Kinder

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Die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes wird durch Kindergeld beziehungsweise die Freibeträge für Kinder bewirkt. Die Freibeträge stehen bis zum 18. Lebensjahr der Kinder ohne Voraussetzungen allen Eltern zu. Nach Vollendung des 18. Lebensjahrs werden sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 25. Lebensjahr gewährt - zum Beispiel, wenn sich Ihr Kind in einer Berufsausbildung befindet. Der Kinderfreibetrag beträgt für 2022 5620 Euro. Für 2023 beträgt er 6024 Euro. Für 2024 beträgt er 6384 Euro.

Der Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Als alleinerziehendes Elternteil haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag.

Darüber hinaus gibt es zusätzlich noch einen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Er beträgt 2928 Euro. Auch dieser Freibetrag steht beiden Eltern grundsätzlich zur Hälfte zu. Wenn Sie ein minderjähriges Kind alleine erziehen, können Sie auf Antrag den Anteil des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen.

Über die Gewährung der Freibeträge für Kinder entscheidet das Finanzamt. Es führt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer eine Günstigerprüfung durch. Erreicht das Kindergeld nicht die steuerliche Wirkung der Freibeträge für Kinder, so werden diese von Ihrem Einkommen abgezogen und mit dem Kindergeld verrechnet, das Sie bereits erhalten haben.

Weitere ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen und Hilfen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums sowie im Familienportal. Nutzen Sie auch das Infotool des Bundesfamilienministeriums. Hier können Sie anhand weniger Angaben herausfinden, welche Familienleistungen für Sie in Frage kommen.