Internationales und Europa Europäischer Sozialfonds



Logo des Europäischen Sozialfonds für Deutschland Logo der Europäischen Kommission Logo von Zusammen Zukunft gestalten

Seit über 60 Jahren verbessert der Europäische Sozialfonds (ESF) die Beschäftigungschancen der Menschen in Deutschland und in Europa: Er fördert eine bessere Bildung, unterstützt durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt bei.

Der achte Europäische Sozialfonds (Förderperiode 2014 bis 2020)

Da die Ausgaben für die Förderprogramme der Förderperiode 2014 bis 2020 noch bis 2023 abgerechnet werden können, ist sie auch über das Jahr 2021 hinaus aktuell.

Seit 2014 konnte der ESF europaweit bereits rund 20 Millionen Menschen erreichen, die ohne Beschäftigung oder inaktiv waren, rund zehn Millionen Angehörige benachteiligter Gruppen unterstützen und mehr als 520.000 kleine und mittlere Unternehmen fördern. Damit trägt der ESF einen wesentlichen Beitrag insbesondere zur Erhöhung des Beschäftigungsniveaus und zur Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze, zur Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt, zur Bekämpfung der Armut. Er begünstigt die soziale Inklusion und fördert die Gleichstellung der Geschlechter, die Chancengleichheit und die Nichtdiskriminierung.

An der Umsetzung dieser Strategie sind neben dem Bundesfamilienministerium, das Bundesarbeitsministerium, das Bundesbildungsministerium, das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium beteiligt.

Ausgehend von den zentralen Zielen hat das Bundesfamilienministerium insgesamt sieben ESF-Programme entwickelt:

Insgesamt stehen dem Bundesfamilienministerium 316 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Informationen zum ESF sowie zu den ESF-geförderten Programmen der Förderperiode 2014 bis 2020 erhalten Sie auf der Website der Bundesregierung zum Europäischen Sozialfonds für Deutschland.

ESF Plus: Förderperiode 2021 bis 2027

Der Europäische Sozialfonds (ESF) wird auch künftig als ESF Plus wichtigstes Finanzierungs- und damit auch Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen sein.

Hauptziel ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die europäische Säule sozialer Rechte in die Praxis umzusetzen. Der ESF investiert vor Ort in Maßnahmen, um Menschen bei der Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen zu unterstützen.

In der Förderperiode 2021 bis 2027 wird der neue ESF Plus noch stärker auf den Gedanken eines sozialeren Europas ausgerichtet und den bisherigen Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP), die Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI) und das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) unter einem Dach zusammenfassen.

Inhaltlich soll der ESF Plus insbesondere

  • den Zugang zu Beschäftigung, allgemeiner und beruflicher Bildung verbessern,
  • die aktive Inklusion,
  • die sozioökonomische Integration von Drittstaatsangehörigen,
  • den gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Sozialschutzsystemen,
  • die soziale Integration von Benachteiligten und die am stärksten benachteiligten Personen fördern.

Das Bundesfamilienministerium wird sich voraussichtlich mit vier ESF-Programmen an der neuen Förderperiode beteiligen.

Mit der Genehmigung des ESF Plus-Bundesprogramms für die Förderperiode 2021-2027 durch die Europäische Kommission wird Ende des ersten Quartals 2022 gerechnet. 

Weitere Informationen zum ESF Plus und zum Zeitplan erhalten Sie auf der Website der Bundesregierung zum Europäischen Sozialfonds für Deutschland.