Differenzierung privater Krankenversicherungstarife nach Geschlecht: Bestandsaufnahme, Probleme, Optionen

Am 13. Dezember 2004 ist die EU-Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen in Kraft getreten. Bezogen auf die private Krankenvollversicherung gestattet diese Richtlinie ab Ende 2007 nur noch geschlechterdifferenzierte Prämien bei neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen, wenn diese durch Daten belegt werden, die entsprechende Prämienunterschiede rechtfertigen.

Die Beweislast liegt dabei bei den Versicherungsunternehmen. Weiterhin dürfen Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft ab Ende 2009 auf keinen Fall zu unterschiedlichen Prämien und Leistungen führen.

Das im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellte Gutachten des Zentrums für Sozialpolitik der Universität Bremen analysiert die Konsequenzen dieser Richtlinie für die Frage einer Einführung von geschlechtereinheitlichen Tarifen in der privaten Krankenversicherung (Unisex-Tarife).