Namensartikel von Dr. Franziska Giffey Gute Kita: Mehr Qualität und weniger Gebühren

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Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey© Thomas Imo/photothek.net

Heute beschließt das Bundeskabinett das Gute-KiTa-Gesetz. Noch nie zuvor hat sich der Bund so verlässlich an der Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung beteiligt. Noch nie zuvor hat der Bund eine so große Summe dafür zur Verfügung gestellt: 5,5 Milliarden Euro bis 2022. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bescheinigt Deutschland Fortschritte bei der frühkindlichen Bildung: Immer mehr Kinder unter drei Jahren besuchen eine Kita. Auch mit Hilfe des Bundes hat sich die Anzahl der Plätze in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt. Weitere 100.000 folgen bis 2020. Dennoch sieht die OECD Handlungsbedarf, etwa beim Zugang für Kinder aus Familien mit geringen Einkommen. Mehr Qualität und weniger Gebühren? Manche sagen: Das geht nicht. Aber es geht doch. Und dafür will ich mit zwei Fehlannahmen aufräumen.

Fehlannahme Nummer 1: Qualität brauche starre Regeln und überall die gleichen Lösungswege. Falsch, weil jedes Bundesland anders ist. In einigen Regionen Deutschlands schließt die Kita zur Mittagszeit, in anderen betreut eine Fachkraft bis zu fünfzehn Kinder. Qualität hat viele Facetten. Deshalb gibt das Gute-KiTa-Gesetz den Ländern die Freiheit, zu entscheiden, welchen Weg sie gehen und wie sie auf bisher Geleistetem aufbauen. In einem vierjährigen Dialogprozess von Bund und Ländern, in den die Kommunen und die Kita-Träger eingebunden waren, haben wir uns darauf verständigt, was Qualität bedeutet: zehn Qualitätsbereiche. Dazu zählen unter anderem ein guter Betreuungsschlüssel, qualifizierte Fachkräfte, kindgerechte Räume und sprachliche Bildung. Mit jedem Bundesland wird der Bund einen Vertrag darüber schließen, welche Qualitätsverbesserungen erreicht werden sollen.

Fehlannahme Nummer 2: Weniger Elternbeiträge bedeuten zwangsläufig sinkende Qualität. Falsch, weil die Kinderbetreuung dort, wo auch Eltern mit geringen Einkommen höhere Beiträge zahlen, nicht besser ist als anderswo. Falsch auch, weil der Zugang zu Kinderbetreuung selbst ein Qualitätsmerkmal ist. Was nützt die beste Kita, wenn es Kinder gibt, die sie nicht besuchen können, weil das Geld zu Hause fehlt? Gute Kitas dürfen kein Privileg der Reichen sein. Deshalb sorgt das Gute-Kita-Gesetz dafür, dass Familien, die weniger Geld haben, nirgendwo in Deutschland mehr Beiträge zahlen müssen. Für Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen, schaffen wir die Beiträge bundesweit ganz ab. Damit haben 1,2 Millionen Kinder einen Anspruch auf beitragsfreie Kinderbetreuung. Zusätzlich schreibt das Gute-Kita-Gesetz fest, dass Beiträge überall sozial gestaffelt sein müssen. Darüber hinaus können die Länder die Geldmittel des Bundes zur Senkung der Kita-Gebühren einsetzen. Wir schaffen mehr Qualität und weniger Gebühren.

Das Gute-KiTa-Gesetz ist ein Instrumentenkasten, um Kinderbetreuung überall in Deutschland besser zu machen. Mein Ziel ist es, dass Eltern sagen: Eine gute Kita-Zeit tut meinem Kind gut. Für die Kinder mit Sprachproblemen und Entwicklungsverzögerungen und für die Kinder, denen auch die engagiertesten Eltern nicht den Morgenkreis, die Weihnachtsfeier und das Spiel mit anderen Kindern ersetzen können. Jedes Kind muss die gleichen Chancen auf gute Kinderbetreuung haben. Damit es jedes Kind in Deutschland packt - egal, ob es in eine arme oder reiche Familie geboren wurde oder welche Muttersprache seine Eltern sprechen.