Ursula von der Leyen: "Potenziale noch besser ausschöpfen"

Mehr Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung - Bundesfrauenministerin Ursula von der Leyen fordert, das Potenzial gut ausgebildeter Frauen besser zu nutzen.

"Die Bundesverwaltung hat ein sehr großes Potenzial an gut ausgebildeten Frauen. Es freut mich, dass der Anteil von Beamtinnen und weiblichen Angestellten in Führungspositionen in den vergangenen Jahren deutlich erkennbar gestiegen ist. Auf diesem Weg müssen wir weiter voranschreiten. Das neue Elterngeld mit den Vätermonaten setzt einen starken Anreiz dafür, dass künftig auch mehr Männer sich gleichberechtigt an der Kinderbetreuung beteiligen und von den Teilzeitangeboten im Öffentlichen Dienst Gebrauch machen", kommentiert die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, den heute vom Bundeskabinett beschlossenen ersten Erfahrungsbericht zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG).

Der Anteil der Abteilungsleitungen in den obersten Bundesbehörden konnte innerhalb des Zeitraums von 2000 bis 2006 von rund neun auf etwa 15 Prozent gesteigert werden. Auch der Anteil von Frauen an Unterabteilungsleitungen ist gestiegen - vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2005 von 8,6 auf 14,7 Prozent. Bei den Referatsleitungen stieg der Anteil weiblicher Führungskräfte im selben Zeitraum von 13,5 auf 20 Prozent. Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten in den obersten Bundesbehörden ist in den fünf Berichtsjahren von 41,2 auf 45,3 Prozent gestiegen.

Ziele des seit 2001 für die Bundesverwaltung geltenden Gesetzes sind die Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer. Es knüpft damit an das frühere Frauenfördergesetz an, dessen Erfolge letztmalig im Jahr 2000 bilanziert wurden. Ein wichtiger Indikator für die Fortschritte auf dem Weg zu tatsächlicher Chancengleichheit von Männern und Frauen in der Verwaltung ist die Besetzung von Führungspositionen.

Das Angebot der Teilzeitbeschäftigung wird weiterhin fast ausschließlich von Frauen in Anspruch genommen. Männer machen viel zu selten von den im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit Gebrauch. Ihr Anteil an den Teilzeitbeschäftigten betrug zuletzt 9 Prozent. Von allen männlichen Beschäftigten im Bundesdienst waren nur 2,6 Prozent in Teilzeit. Bei den Frauen betrug die entsprechende Quote 30,2 Prozent.

Das Elterngeld setzt mit den Partnermonaten deutliche Anreize für eine gleichberechtigte Verantwortung von Müttern und Vätern für die Kindererziehung und für die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer. Entscheidend für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist darüber hinaus der Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote sowie familienfreundlichere Arbeitsbedingungen in der Bundesverwaltung. Ein Modellprojekt im Bundesfamilienministerium ermöglicht ab 2007 dort arbeitenden Mütter und Vätern, ihre Säuglinge und Kleinkinder im Ministerium selbst betreuen zu lassen.