Ursula von der Leyen: "Politische Totalblockade der SPD-Parlamentarier schadet auf breiter Front Eltern und Kindern"

"Die Totalblockade der SPD-Familienpolitiker ist unverantwortlich und schadet auf breiter Front Eltern und Kindern. Das Teilelterngeld ist ebenso wie das Kurzarbeitergeld insbesondere in Zeiten schlechter Konjunktur eine wichtige Option für Eltern und Arbeitgeber. Es gibt keinen stichhaltigen Grund, diese sinnvolle Erweiterung des Elterngeldes und darüber hinaus sogar die gemeinsam mit den Ländern als notwendig erachtete Vereinfachung des Antragsverfahrens auf die lange Bank zu schieben. Die Behauptung, die Änderung sei in dieser Legislatur nicht mehr umzusetzen ist schlichtweg falsch. Bei der Blockade des Kinderschutzgesetzes spielen die SPD-Parlamentarier mit dem Feuer. Das Bundesfamilienministerium und alle Bundesländer haben ihre Lehren aus schrecklichen Fällen wie Lea-Sophie und Kevin gezogen. Nicht nur dort wurde viel zu lange die Akte angeschaut und nicht das Kind in seiner Umgebung. Alle Experten sind sich einig, dass rechtzeitige Hausbesuche Leben retten können, insbesondere bei Säuglingen kommt es auf jeden Tag an. Viele Jugendämter gehen heute schon vorbildlich damit um. Ich will aber eine Regel, die für das ganze Land gilt und gleichzeitig den Jugendämtern allen notwendigen Spielraum lässt, um fachlich begründet zu entscheiden, ob ein Hausbesuch geboten ist oder nicht. Wer hier an dieser Stelle aus politischen Gründen blockiert, oder aus Kostengründen den Kinderschutz hintenan stellt, handelt grob fahrlässig", sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen zur Blockadeerklärung der SPD-Fraktion.

Zum Teilelterngeld:

"In der Wirtschaftskrise ist das Teilelterngeld ein besonders kluges Instrument, denn es hilft Unternehmen ebenso wie Familien. Den Müttern und Vätern wird die Angst genommen, dass sie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ihren Job verlieren könnten, wenn sie sich Zeit für ihre Kinder nehmen. Für die Betriebe, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten wollen, hat das Teilelterngeld den Vorteil, dass sie die Leute weiter beschäftigen können aber nicht voll bezahlen müssen. So binden sie bewährte Fachkräfte an sich, die sie dringend benötigen, wenn die Krise vorüber ist", sagt Ursula von der Leyen.

  • Teilzeitarbeit im Elterngeldbezug lohnt sich durch das Angebot des Teilelterngeldes sowohl in "kleiner Teilzeit" als auch in "großer Teilzeit".
  • Das Teilelterngeld bietet Vätern und Müttern flexiblere Möglichkeiten bei der Vereinbarkeitsplanung. Paare habe größere Gestaltungsfreiheit bei der gleichzeitigen Inanspruchnahme von Elterngeld.
  • Mit der Flexibilisierung werden Familien über einen längeren Zeitraum durch das Teilelterngeld abgesichert.
  • Das Teilelterngeld stärkt die Partnerkomponente, ohne die individuellen Sicherungsziele je Elternteil aufzugeben.
  • Alleinerziehende und Selbständige profitieren besonders.

Die Vorteile des Teilelterngeld-Entwurfs im Vergleich zur geltenden Regelung finden Sie im Detail unter www.bmfsfj.de.

Zum Kinderschutzgesetz:

Schwerpunkte des Entwurfs zum Kinderschutzgesetz sind:

1. Eine bundeseinheitliche Befugnisnorm zur Weitergabe von Informationen für Berufsgeheimnisträger

  • Sie soll die insbesondere von der Ärtzteschaft wiederholt geforderte Rechtssicherheit bei der Abwägung der Schweigepflicht von Berufsgeheimnisträgern (insbesondere Ärzten) erhöhen.

2. Eine bessere Ausgestaltung der Anforderungen für Hausbesuche Jugendämter sowie für die Übermittlung von Informationen bei Wohnortwechsel ("Jugendamts-Hopping")

  • Bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung - aber nur soweit der Schutz der Kinder selbst dadurch nicht in Frage steht - muss das Jugendamt das gefährdete Kind und in der Regel (d. h. fachlich begründete Ausnahmen sind möglich!) auch dessen persönliches Umfeld in Augenschein nehmen. Dies soll beim Schutzauftrag des Jugendamtes durch eine Novellierung des § 8a SGB VIII gewährleistet werden.
  • Im SGB VIII soll auch geregelt werden, dass beim Wohnortwechsel dem neuen Jugendamt alle für eine Gefährdungseinschätzung notwendigen Informationen über eine Familie übermittelt werden (§ 86 c).

Das Bundesfamilienministerium hat die entsprechenden Beschlüsse zum Kinderschutz der Konferenz der Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 12. Juni 2008 in Abstimmung mit den Fachressorts von Bund und Ländern im Kinderschutzgesetz umgesetzt. Der Bundesrat hat die Initiative in der Plenumssitzung am 6. März 2009 ausdrücklich begrüßt. "Die nun entstandene Wahlkampfdebatte um den Kinderschutz wirft den vertrauensvoll erarbeiteten Konsens über Bord und schert sich nicht um die Konsequenzen für den Kinderschutz in Deutschland", sagt Ursula von der Leyen.

Eine im Auftrag des Bundesfamilienministeriums im vergangenen Jahr erstellte Expertise hat sich die veröffentlichten und damit bekannt gewordenen Taten von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung genau angeschaut und kommt zu dem bedrückenden Ergebnis, dass ca. 1/3 der Kinder jünger sind als 1 Jahr, über die Hälfte (ca. 55 Prozent) jünger als zwei Jahre. Fast die Hälfte der Kinder (45 Prozent) wurde vernachlässigt (davon 4 Prozent bis zum Tod) und ein Viertel der Kinder schwer misshandelt (davon mehr als jedes 3. mit Todesfolge). "Diese Erkenntnis macht deutlich, dass gerade kleine Kinder und Säuglinge, die von Verwahrlosung gefährdet sind, in ihrer familiären Umgebung angeschaut werden müssen, wie auch rechtzeitige Hinweise auf die Gefährdung eines Kindes lebensrettend sein können. Diese Komponenten werden im Kinderschutzgesetz verlässlich und bundesweit geregelt, ohne die Besonderheiten des Einzelfalls unberücksichtigt zu lassen. Begründete fachliche Einwände werden hiergegen nicht erhoben. Daher müssen wir dafür sorgen, dass die politische Debatte dem Kinderschutz keinen nachhaltigen schweren Schaden zufügt", so Ursula von der Leyen.