Über 115 Mio. Euro für „Demokratie leben!“ im Jahr 2020

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ soll im Jahr 2020 mit über 115 Millionen Euro ausgestattet werden. Darauf haben sich Bundesfamilienministerin Dr. Franziska GiffeyundBundesfinanzminister Olaf Scholzheute verständigt.

Ministerin Giffey: „Heute habe ich mich mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz geeinigt, dass das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Jahr 2020 auf gleichem Niveau wie 2019 fortgesetzt wird. Das bedeutet, eine Erhöhung gegenüber dem Regierungsentwurf des Haushalts um acht Millionen Euro. Dies wird in die Bereinigungsvorlage, die das Bundesfinanzministerium dem Bundestag für den Haushalt 2020 zuleitet, aufgenommen werden. Damit ist gesichert, dass auch im kommenden Jahr mehr als 115 Mio. Euro zur Umsetzung des bundesweit größten und europaweit einzigartigen Demokratieförderprogramms zur Verfügung stehen.“

Die Aufstockung der Mittel erfolgt durch die Zuleitung der Bereinigungsvorlage an den Bundestag. Der gesamte Haushalt 2020 steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Ziel von Ministerin Giffey ist es, eine dauerhafte Förderung guter zivilgesellschaftlicher Projekte künftig möglich zu machen. Dies geht derzeit aus rechtlichen Gründen nicht.

Ministerin Giffey: „Es handelt sich bei „Demokratie leben!“ nach wie vor um ein Bundesprogramm, das nur zeitlich befristete Modellprojekte fördern kann. Uns fehlt die gesetzliche Grundlage um in eine dauerhafte Förderung einzusteigen. Aufgrund rechtlicher Vorgaben können gute Projekte nicht einfach weiter gefördert werden, nur weil sie gut sind, auch wenn wir das gerne machen würden. Das geht nur mit einem Demokratiefördergesetz. Dafür spreche ich mich seit langem aus. Ich werde auch bei unseren Koalitionspartnern weiter dafür werben.“

Entfristung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ war ursprünglich auf nur eine Förderphase angelegt und sollte Ende 2019 auslaufen. Angesichts der Tatsache, dass unsere liberale Demokratie unter Druck geraten ist, hat Ministerin Giffey schon im Jahr 2018 entschieden, das Programm zu entfristen. Damit hat sie die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Bundesmittel zur Demokratieförderung und Extremismusprävention auch über 2019 weiter eingesetzt werden können – es ist das erste Mal überhaupt, dass dies passiert.

Fokus auf die konkrete Arbeit vor Ort

Das Bundesprogramm musste im Zuge der zum 01.01.2020 startenden zweiten Förderphase neu aufgestellt werden, dies war aus rechtlichen Gründen zwingend notwendig.

Die Fortentwicklung des Programms erfolgte auf der Basis wissenschaftlicher Evaluationen, der Einbindung zivilgesellschaftlicher Träger und unter Beteiligung der Länder. Bei der Erarbeitung der Kriterien für die zweite Förderphase wurden Workshops mit Trägern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Länder durchgeführt. Die Ergebnisse wurden bei der Neukonzeption des Programms einbezogen.

Der Fokus von „Demokratie leben!“ liegt künftig noch stärker auf der Förderung der Engagierten vor Ort, in den vielen zivilgesellschaftlichen Initiativen. Folgende Detailinformationen dazu in der Übersicht:

  • Das Programm stärkt die Zivilgesellschaft vor Ort, wo die Arbeit für die Demokratie geleistet wird. In 2018 wurden durch die aktuell 300 „Partnerschaften für Demokratie" (PFD) über 4.400 Projekte direkt vor Ort gefördert. Mit der zweiten Förderperiode weiten wir diese Förderung aus, künftig können durch die PFDs statt 100.000 Euro 125.000 Euro pro Jahr abgerufen werden. Dadurch werden künftig zusätzlich bis zu 7,5 Millionen Euro an die Engagierten vor Ort fließen. Das schafft die Möglichkeit vor Ort deutlich mehr Projekte zu fördern, als bisher. Eine Liste der Kommunen finden Sie unter: https://www.demokratie-leben.de/partnerschaften-fuer-demokratie.html
  • Das Programm stärkt die „Landes-Demokratiezentren" (LDZ), die in den Ländern zivilgesellschaftliche Strukturen stärken und aufbauen und z.T. eigene Landesprogramme verantworten. Durch den Förderaufruf wird eine Förderung von bis zu 19,4  Mio. Euro jährlich ermöglicht. Damit können die Länder zum Beispiel die Opfer-, die mobile und die Ausstiegsberatung bei Rechtsextremer Gewalt noch stärker als bisher unterstützen.
  • Das Programm stärkt Kompetenzzentren/Kompetenznetzwerke auf Bundesebene. Statt bislang 300.000 Euro pro Jahr für die „Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger" kann es künftig bis zu 500.000 Euro jährlich pro Zuwendungsempfänger geben.
  • Auch bei den Modellprojekten wird aufgestockt. Von 130.000 Euro jährlich bislang auf künftig 200.000 jährlich pro Modellprojekt.