Löschung von strafbaren Hasskommentaren im Netz noch nicht ausreichend

Facebook, Google und Twitter löschen nach wie vor zu wenig strafbare Hassbotschaften, die ihnen von Nutzerinnen und Nutzern gemeldet werden. Das ist die wichtigste Erkenntnis aus einem ersten Test der Beschwerdemechanismen. Mit der Meldung von über 600 strafbaren Beiträgen überprüfte das länderübergreifende Kompetenzzentrum für Jugendschutz im Internet, jugendschutz.net, wie die Plattformenreagieren. Facebook löschte oder sperrte 46 % der gemeldeten strafbaren Inhalte, bei YouTube führte nur eine von zehn Meldungen zur Löschung, bei Twitter lediglich eine von hundert. Bessere Löschquoten waren erst zu verzeichnen, wenn jugendschutz.net die strafbaren Inhalte nicht als User, sondern selbst direkt per E-Mail meldete (YouTube 96 %, Facebook 84 %, Twitter 26 % der dann noch verbliebenen strafbaren Inhalte). Die Zusicherung, die Mehrzahl der gemeldeten rechtswidrigen Hassbotschaften innerhalb von 24 Stunden zu entfernen, wird noch von keinem Unternehmen eingelöst.

"Gerade Jugendliche dürfen Hass und Hetze im Netz nicht als Selbstverständlichkeit erleben", mahnt Bundesjugendministerin Manuela Schwesig. „Der Test hat Mängel aufgedeckt und darf keine einmalige Aktion bleiben. Wir werden künftig ein systematisches und regelmäßiges Monitoring jugendaffiner Plattform dauerhaft verankern. Bei der Bekämpfung von Hass im Netz können wir auf Dauer nur erfolgreich sein, wenn wir eine Kultur gemeinsamer Verantwortung entwickeln. Deshalb wollen wir auch künftig mit den Unternehmen bei der Abwehr von rechtswidrigen Hassbotschaften zusammen arbeiten.“

„Die Verbreitung von Hasskriminalität wird zu einer immer größeren Gefahr für die demokratische Streitkultur im Netz“, betont Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas. „Unternehmen, die mit ihren sozialen Netzwerken viel Geld verdienen, trifft eine gesellschaftliche Verpflichtung: Kein Unternehmen sollte zulassen, dass seine Dienste zur Verbreitung von strafbarem Hass, Rassismus, Antisemitismus oder islamistischen Terrorphantasien missbraucht werden. Der Test zeigt, dass die Lage zwar besser geworden ist, aber noch lange nicht gut ist. Strafbare Inhalte werden insgesamt noch immer zu wenig und zu langsam gelöscht. Das größte Problem liegt darin, dass die Beschwerden der Nutzerinnen und Nutzer von den Plattformen nicht ernstgenommen werden. Hier müssen die Unternehmen dringend besser werden.“

Im Rahmen eines von BMFSFJ und BMJV gemeinsam geförderten Projektes recherchierte jugendschutz.net die Reaktionszeiten von Facebook, YouTube und Twitter bei Hassinhalten und die Gestaltung ihrer Beschwerdemechanismen. Gemeldet wurden rechtswidrige Hassbeiträge (§ 130 StGB Volksverhetzung, Holocaustleugnung; § 86a Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen). Dabei handelt es sich um Kommentare, Videos, Bilder, Profile bzw. Kanäle, die mit einschlägigen Suchbegriffen auf den jeweiligen Plattformen einfach zu finden waren.
Gut funktionierende Beschwerdemechanismen auf reichweitenstarken Social-Web-Plattformen sind wichtige Instrumente eines zeitgemäßen Jugendmedienschutzes. Sie werden benötigt, damit User Plattformbetreiber beispielsweise über strafbare Hassbotschaften, sexuelle Belästigungen oder Cybermobbing in Kenntnis setzen und damit zum Handeln verpflichten können. jugendschutz.net, dokumentiert seit 2008 aufgrund einer Förderung des BMFSFJ die Reaktionen und Maßnahmen globaler Video- und Kommunikationsplattformen bei Hinweisen auf Verstöße. Das gemeinsame Projekt hat erstmals eine systematische themenspezifische Auswertung der Meldemechanismen der reichweitenstärksten Plattformen ermöglicht.