Lisa Paus: „Wir unterstützen alle, die Angst haben, ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen zu können“


Bundesfamilienministerin Lisa Paus begrüßt die Gesetzentwürfe zum Bürgergeld und zum Ausgleich der Inflationsfolgen (Inflationsausgleichsgesetz), die das Bundeskabinett heute beschlossen hat.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus:„Die Bundesregierung hat in der Krise vor allem die Kinder und Familien im Blick. Die aktuellen Preissteigerungen treffen gerade Haushalte mit wenig Geld besonders hart. Das spüren die Menschen jeden Tag, wenn sie das Lebensnotwendige im Supermarkt bezahlen müssen. Mit den heutigen Kabinettsbeschlüssen setzen wir zentrale Bestandteile des dritten Entlastungspakets um und entlasten so gezielt vor allem Familien und alle, die Angst haben, bald ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen zu können.“

Familien müssen für ihren Lebensunterhalt mehr ausgeben als Haushalte ohne Kinder. Die heute beschlossene Erhöhung des Kindergelds bewirkt eine zusätzliche Entlastung für Familien: Es steigt um 18 Euro bei einem Kind, 36 Euro bei zwei Kindern und 48 Euro pro Monat bei drei und mehr Kindern.

Die Leistungsverbesserungen im heute beschlossenen künftigen Bürgergeld setzen wichtige Zeichen der Unterstützung: Für Kinder im Bürgergeld gibt es je nach Alter 33 bis 44 Euro mehr im Monat. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Erhöhung der Freibeträge für Schüler*innen, Studierende und Auszubildende auf 520 Euro. Dadurch können vor allem junge Menschen mehr von ihrem erarbeiteten Geld für sich behalten.

Der Kinderzuschlag ist eine zielgenaue Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen. Ihn erhalten Eltern, wenn ihr Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber nicht oder nur knapp für den Bedarf der gesamten Familie. Aktuell können Familien durch den Kinderzuschlag bis zu 229 Euro monatlich pro Kind zusätzlich zum Kindergeld erhalten. Die Koalition hat beschlossen, den Kinderzuschlag auf mindestens 250 Euro im Monat zu erhöhen. Mit der Erhöhung stellt die Bundesregierung sicher, dass der Kinderzuschlag auch künftig zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das durchschnittliche Existenzminimum von Kindern deckt.