Kristina Schröder: "Chancengleichheit ist gemeinsames Ziel Deutschlands und der spanischen EU-Ratspräsidentschaft"

In Berlin sind die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder und die spanische Ministerin für Gleichstellung, Bibiana Aído Almagro, zusammengetroffen. Im Mittelpunkt des Gespräches standen Fragen der Gleichstellungspolitik in Deutschland, Spanien und der Europäischen Union. Spanien hat derzeit die EU-Ratspräsidentschaft inne. Beide Ministerinnen verständigten sich auf eine wirksame Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der neuen europäischen Beschäftigungsstrategie. Darüber hinaus streben beide die Einrichtung einer europäischen Beobachtungsstelle zur Gewalt gegen Frauen an.

"Deutschland und die spanische Ratspräsidentschaft sind sich einig in dem Ziel, Benachteiligungen, zum Beispiel im Beruf, dauerhaft abzubauen und Diskriminierung, egal welcher Art, wirksam zu bekämpfen", erklärte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder anlässlich des Treffens. "Deswegen ziehen wir bei der Durchsetzung gleicher Chancen für Frauen und Männer an einem Strang. Auf nationaler Ebene geht Deutschland hier bereits mit gutem Beispiel voran: Sei es mit dem Stufenplan zur stärkeren Förderung von Frauen in Führungspositionen, der Weiterentwicklung des Elterngeldes mit seinen Partnermonaten oder dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention", so Bundesministerin Schröder.

Ungeachtet dieser Gemeinsamkeiten gibt es zwischen Deutschland und Spanien Differenzen im Bezug auf eine mögliche weitere europäische Antidiskriminierungsrichtlinie. Deutschland steht dem Entwurf der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie, der zurzeit im Rat verhandelt wird, ablehnend gegenüber. Der Versuch, mit dieser Richtlinie über den Bereich der Beschäftigung hinaus für das Zivilrecht, den Zugang zu Sozialleistungen sowie den Bildungsbereich einheitliche europäische Vorgaben zu machen, überschreitet  aus Sicht der Bundesregierung die Zuständigkeit der EU und verkennt die Unterschiede, die zwischen den unterschiedlichen Betroffenengruppen bestehen.

Zu den Hauptkritikpunkten der Bundesregierung zählt neben der fehlenden Folgenabschätzung auch die Rechtsunsicherheit, die durch eine weitere Richtlinie unweigerlich entstehen würde. Die Umsetzung der ersten vier Richtlinien hat in fast allen EU-Ländern zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren ausgelöst, weil offenbar die europäischen Vorgaben mit den nationalen Rechtstraditionen nicht leicht in Einklang zu bringen sind. Zudem verstößt die Richtlinie nach Ansicht der Bundesregierung gegen den europäischen Subsidiaritätsgrundsatz und greift weit über die Zuständigkeiten der EU hinaus in nationale Rechte ein.

Kristina Schröder: "Subsidiarität heißt, dass wir das, was wir zu Hause besser regeln können, auch zu Hause regeln. Ein differenziertes Vorgehen auf nationaler Ebene ist besser, als ein undifferenziertes Vorgehen auf EU-Ebene."