Gute-KiTa-Gesetz – Hamburg und der Bund unterzeichnen Vertrag zur Umsetzung

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher und Familiensenatorin Dr. Melanie Leonhard haben heute den Vertrag zur Umsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“ in Hamburg unterzeichnet. Bis 2022 erhält Hamburg rund 121 Millionen Euro vom Bund. Das Geld wird in mehr Personal zur Betreuung der Kinder fließen.

Mit der heutigen Unterzeichnung vereinbaren Hamburg und der Bund, wie die 121 Millionen Euro aus dem Gute-KiTa-Gesetz die frühkindliche Bildung stärken sollen. Im Mittelpunkt steht dabei die Verbesserung des Betreuungsschlüssels und damit die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Krippen und Kitas. Künftig wird eine pädagogische Fachkraft in der Krippe maximal vier Kinder betreuen. Das Verhältnis soll schrittweise bis zum 1. Januar 2021 verbessert werden (von 1:5,1 in 2018).

Bundesministerin Franziska Giffey: „Der heute unterschriebene Vertrag ist ein wichtiger Schritt, um die Qualität in den Kitas zu verbessern. Ich freue mich sehr, dass das Land Hamburg neben den Mitteln aus dem Gute-KiTa-Gesetz zusätzlich die eigenen Investitionen in die frühkindliche Bildung verstärkt. Das zeigt den hohen Stellenwert, den Hamburg der Bildung unserer Kinder gibt. Die Investitionen in die Verbesserung des Betreuungsschlüssels werden den Kindern täglich spürbar zu Gute kommen. Die Verhandlungen mit den Bundesländern kommen weiter gut voran. Wir haben mit allen Ländern einen guten Zeitplan, so dass bis zum Herbst alle Verträge geschlossen sein werden. Ich erwarte ein gutes, ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionen in Qualität und Gebührenfreiheit. Allen Ländern geht es um beste Qualität und eine gute Teilhabe für alle Kinder.“

Bürgermeister Peter Tschentscher: „Hamburg hat schon heute ein bundesweit vorbildliches System der Kindertagesbetreuung. Die fünfstündige Kita-Betreuung ist seit 2014 für alle Familien beitragsfrei. Um allen Kindern einen Platz zu bieten, eröffnen wir kontinuierlich weitere Kitas. Für eine gute Zukunft unserer Kinder wollen wir auch die Qualität der Betreuung schrittweise weiter verbessern. Dabei hilft uns das Bundesprogramm, für das wir heute die vorgesehene Vereinbarung mit der Bundesfamilienministerin unterzeichnen. So bleibt Hamburg auch in der Kindertagesbetreuung weiter vorn.“

Senatorin Melanie Leonhard: „Alle können sich sicher sein: Unsere Kinder sind in der Kita gut aufgehoben. In die Kita zu gehen, bedeutet frühe Bildung und gute Betreuung und damit einen guten Start ins Leben. Hamburg gibt dafür viel Geld aus – und das ist gut angelegt! Die Unterstützung des Bundes trägt dazu bei, dass wir auch die Rahmenbedingungen für pädagogische Arbeit in den Kitas weiter verbessern, während wir zusätzliche Plätze schaffen.“

Die Bundesmittel decken lediglich einen Teil der Mehrkosten ab, die durch die Qualitätsverbesserungen auf Hamburg zukommen. Allein in den Jahren 2019 bis 2022 investiert Hamburg zusätzliche 227 Millionen Euro. Insgesamt gibt Hamburg jährlich für Kindertagesbetreuung rund eine Milliarde Euro aus. Etwa 89.000 Kinder werden in über 1.100 Kitas betreut. Rund 16.000 pädagogische Fachkräfte sind in den Einrichtungen tätig. Für alle Eltern ist die fünfstündige Betreuung inklusive Mittagessen kostenlos.

Die für Hamburg mit dem Bund vereinbarte Maßnahme zur Steigerung der pädagogischen Qualität korrespondiert mit dem Beschluss der Hamburger Bürgerschaft vom September 2018, mit dem die Verbesserungen des Betreuungsschlüssels im Krippen- und auch im Elementarbereich bereits gesetzlich abgesichert wurden. Der Beschluss der Bürgerschaft sieht zudem vor, dass die Hamburg für den Kita-Bereich zufließenden Bundesmittel für die gesetzlich beschlossenen Standardverbesserungen einzusetzen sind.

Das „Gute-KiTa-Gesetz“ trägt zur Verbesserung der Qualität frühkindlicher Bildung und Erziehung in der Kindertagesbetreuung im ganzen Bundesgebiet bei. Hierfür stellt der Bund den Ländern bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren zur Verfügung. Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche der zehn Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Das Gute-KiTa-Gesetz wurde im Dezember 2018 beschlossen. Es trat zum 01.01.2019 in Kraft. Die Bundesmittel fließen, sobald alle Länder einen Vertrag über die Umsetzung abgeschlossen haben. Sie sind in das Jahr 2020 übertragbar.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz