Festakt zum 25 jährigen Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

196 Staaten haben die UN-Kinderrechtskonvention - ein Übereinkommen der Vereinten Nationen, das wesentliche Standards zum Schutz von Kindern weltweit festlegt und Kinderrechte definiert - bis heute unterzeichnet. Damit ist sie der weltweit meistratifizierte völkerrechtliche Vertrag. Bereits vor 25 Jahren hat Deutschland sich vor der Staatengemeinschaft zu Kinderrechten bekannt. Um die Umsetzung der Konvention in Deutschland in den letzten 25 Jahren zu diskutieren und zu würdigen, veranstaltete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend heute (Dienstag) einen politischen Festakt.

„Durch die UN-Kinderrechtskonvention hat sich viel für Kinder in Deutschland verbessert, aber auch bei uns ist noch nicht alles gut. Immer noch hängt der Bildungserfolg von Kindern stark vom Einkommen ihrer Eltern ab. Immer noch sind Kinder in unserem Land arm, immer noch werden Kinder Opfer von Gewalt. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz würde den Kinderschutz konkret verbessern“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig in ihrer Festrede.

Auf dem Podium diskutierte Ministerin Schwesig mit ihren Gästen: Bundesjustizminister Heiko Maas, der Vorsitzenden der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder Ministerin Petra Grimm-Benne, der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte Prof. Dr. Beate Rudolf und dem Sprecher der National Coalition Prof. Dr. Jörg Maywald. Thema waren die Bedeutung des Vorrangs des Kindeswohls, die nötigen Verpflichtungen zur Umsetzung der Konvention und Möglichkeiten besserer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, wo es um ihre Rechte geht. Einigkeit besteht darin: Deutschland muss bei der Stärkung der Kinderrechte noch einen Schritt weitergehen.

„Wir müssen die Kinderrechte im Grundgesetz verankern, da, wo die wichtigsten Werte für unser Zusammenleben festgeschrieben sind“, betonte Schwesig.

Sie begrüßte ausdrücklich die entsprechende Bundesratsinitiative der Landesregierung Nordrhein-Westfalens zur Erweiterung von Artikel 6 des Grundgesetzes. Der neue Absatz soll zwei zentrale Elemente der UN-Kinderrechtskonvention festschreiben: das „Kindeswohlprinzip“ und das „Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung“.

An den Festakt schloss sich eine Fachveranstaltung der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zur Bedeutung der Konvention für die Landes- und kommunalen Ebenen an.

Weiter Informationen unter: www.25-jahre-kinderrechte.de und www.bmfsfj.de/kinderrechte