Dr. Katarina Barley: Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder im Grundschulalter

Für Eltern ist die Ganztagsbetreuung von Kindern im Schulalter eines der Topthemen. Drei von vier Eltern von Kindern im Grundschulalter fordern, dass sich die Familienpolitik zurzeit besonders für den Ausbau solcher Angebote einsetzen soll. Es besteht dringender Handlungsbedarf bei der Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots für Kinder im Grundschulalter. Denn mit dem Schuleintritt erlischt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, obwohl der Unterricht oft bereits zur Mittagszeit endet. Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird daher für viele Eltern mit der Einschulung erneut und verschärft zum Problem.

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley: „Eltern müssen sich auf eine gute und verbindliche Betreuung ihrer Kinder verlassen können. Nach dem Rechtsanspruch für Kinder im Kita-Alter müssen wir jetzt den Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter einführen. Gute ganztägige Angebote für Kinder sind wichtig für ein gutes Aufwachsen von Kindern, Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern.“

Erkenntnisse zum Bedarf an Ganztagsbetreuung für Schulkinder, zu den Vorstellungen der Eltern und zu den Wirkungen der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern auf Kinder, Eltern sowie Familien- und Arbeitsleben hat das Kompetenzbüro Wirksame Familienpolitik im Chartbook „Gute und verlässliche Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ zusammengetragen. Das Chartbook zeigt zum Beispiel, dass zwar rund 80 Prozent der Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren ganztags oder im erweiterten Halbtag betreut sind, bei den Grundschulkindern aber 44 Prozent kein Betreuungsangebot nach dem Unterricht haben. Zudem versprechen sich große Mehrheiten von Eltern (83 %) und Lehrern (74 %) bessere Chancen für benachteiligte Kinder durch ganztägige Angebote – vor allem durch eine Hausaufgabenbetreuung. Zum Chartbook gelangen Sie hier www.bmfsfj.de/chartbook-ganztagsangebote.

Eine aktuelle Rechtsexpertise von Prof. Dr. Johannes Münder zum Thema „Bedarfsdeckende Förderung und Betreuung von Grundschulkindern durch Schaffung eines Rechtsanspruchs“ zeigt, dass der Bund einen solchen Rechtsanspruch umsetzen kann und wie dieser ausgestaltet werden könnte.

Prof. Dr. Johannes Münder: „Die Rahmenbedingungen für die Förderung und Betreuung sind in Deutschland sehr unterschiedlich, da bundesweit keine rechtlich verbindliche Mindestregelung besteht. Wenn der politische Wille existiert, ist die ganztägige Betreuung und Förderung von Grundschulkindern durch einen Rechtsanspruch für die Kinder im Sozialgesetzbuch VIII – Kinder-Jugendhilfe zügig realisierbar. Dabei müssen die schulischen Angebote und die Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit im Interesse der Kinder und Eltern eng verbunden werden. Es sollte ein Anspruch auf Förderung und Betreuung als Gesamtzeit unter Einschluss der durch die Schule abgedeckten Zeit festgelegt werden. Damit könnten auch Ferienzeiten und Unterrichtsausfall abgedeckt werden.“

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley: „Die konkrete Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs werde ich mit den Ländern und anderen Akteuren diskutieren. Dabei muss auch über die notwendige finanzielle Beteiligung des Bundes geredet werden. Die Erfahrungen beim Ausbau der Betreuung für die Kinder unter drei Jahren stimmen mich zuversichtlich, dass wir auch für Schulkinder zu guten Lösungen kommen. Denn der Ausbau von Bildungs- und Betreuungsangeboten lohnt sich für Bund, Länder und Gemeinden gleich mehrfach: Startchancen von Kindern werden verbessert, Armutsrisiken für Familien reduziert, die Erwerbstätigkeit insbesondere von Müttern verbessert und die öffentlichen Mehreinnahmen gesteigert.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de, www.fruehe-chancen.de und www.prognos.de.