Dr. Katarina Barley: Bekämpfung von Menschenhandel braucht Aufklärung und Kooperation

Anlässlich des gestrigen (Sonntag) Welttages gegen Menschenhandel hat BundesfamilienministerinDr. Katarina Barley bei ihren Länderkolleginnen und -kollegen für eine ausgeweitete Kooperationsarbeit und einen verbesserten Schutz von gehandelten Kindern und Jugendlichen geworben. Sie setzt sich dabei für die Umsetzung des Kooperationskonzepts „Schutz und Hilfen bei Handel mit Kindern“ in den Ländern ein.

Hierzu erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley:

„Alle Formen von Menschenhandel zielen darauf ab, dass Menschen mit kriminellen Mitteln ausgebeutet werden. Und Menschenhandel gibt es auch bei uns in Deutschland. Unser Ziel ist es, die Opfer zu erkennen, zu schützen und ihnen die notwendige Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Täter dürfen mit ihrem kriminellen und menschverachtenden Treiben nicht davon kommen und müssen sich ihrer Verantwortung stellen.“

Um geeignete Schutzmaßnahmen für gehandelte Kinder in Deutschland auf den Weg zu bringen, erarbeitet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit der Kinderschutzorganisation ECPAT e.V. Deutschland und dem KOK e.V. (Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel) Empfehlungen für die Zusammenarbeit von Jugendamt, Polizei, Fachberatungsstellen und weiteren Akteuren zur Identifizierung und zum Schutz von Opfern von Kinderhandel. Diese werden in einem intensiven Konsultationsprozess mit weiteren Expertinnen und Experten beraten.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betont:

„Kinder und Jugendliche, die in die Fänge von Menschenhändlern geraten, brauchen alle notwendigen Hilfen des Kinderschutzsystems. Hilfe, Schutz und konsequente Strafverfolgung können nur durch eine koordinierte, vertrauensvolle Zusammenarbeit von Jugendämtern, Polizei und weiteren Akteuren gelingen. Dabei muss immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen.“

Weiterentwicklung der Strukturen auf Bundesebene

Vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen und den am 15. Oktober 2016 in Kraft getretenen neuen Straftatbeständen zur Bekämpfung des Menschenhandels betont Dr. Katarina Barley darüber hinaus die Notwendigkeit einer verbesserten und differenzierten Datenlage und einer Koordinierung und Gesamtstrategie auf Bundesebene: „In dieser Legislaturperiode haben wir wichtige Gesetze zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels verabschiedet. Worauf es jetzt ankommt, ist, unser Wissen zu erweitern, unseren Blick zu schärfen und die Zusammenarbeit aller relevanten Akteure zu unterstützen.“

Daher hat das Bundesfamilienministerium eine Initiative innerhalb der Bundesregierung gestartet. Ziel ist die Verbesserung und Weiterentwicklung der Strukturen. Konkret soll eine unabhängige nationale Forschungs- und Berichterstatterstelle sowie einer Koordinierungsstelle der Bundesregierung zur Bekämpfung des Menschenhandels eingerichtet werden.

Unterstützung von (potenziellen) Opfern von Menschenhandel

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät auch Opfer von Menschenhandel. Es ist rund um die Uhr unter der Nummer 08000 116 016 erreichbar. Es ist kostenlos, barrierefrei, vertraulich und sicher und in 18 Sprachen verfügbar. Auf Wunsch kann das Hilfetelefon an eine spezialisierte Fachberatungsstelle vermitteln.

Unter der Meldeadresse www.nicht-wegsehen.net können Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch und Ausbeutung weltweit, und unabhängig von der Landessprache schnell und einfach gemeldet werden.