Bundesregierung beschließt neuen "Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus"

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière und von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley vorgelegten „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus – Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierungen“ (NAP) beschlossen.

Vor dem Hintergrund der Weltkonferenz gegen Rassismus der Vereinten Nationen 2001 in Durban und dem im Jahr 2008 erstmals aufgelegten Nationalen Aktionsplan wurde der NAP auf Grundlage des Koalitionsvertrages um die Themen „Homo- und Transphobie“ bzw. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit erweitert und gänzlich neu aufgelegt. Der neue NAP ist ein weiterer Schritt zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und steht in engem Zusammenhang zu der im Juli 2016 vorgelegten „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betont: „Wer Homosexuelle, schwarze Menschen oder Juden diskriminiert, greift die Grundwerte unserer Gesellschaft an. Unser Zusammenleben basiert auf Respekt und funktioniert nur ohne Diskriminierung. Es geht darum, klare Grenzen aufzuzeigen – ganz egal wo Diskriminierung geschieht, ob in der Freizeit, im Netz oder am Arbeitsplatz.“

Bundesinnenminister Dr. de Maizière erklärte hierzu: „Deutschland ist eine freiheitliche, pluralistische Demokratie im Zentrum Europas mit einem etablierten Rechtsstaat, funktionierenden Institutionen sowie weit entwickelten Strukturen des demokratischen Engagements der Zivilgesellschaft. Rassismus und  menschenverachtende Einstellungen sind mit unseren Grundwerten unvereinbar. Sie dürfen nicht unwidersprochen hingenommen werden. Repression und Prävention sind wesentliche Säulen der wehrhaften Demokratie.“

Vor dem Hintergrund von Polarisierungen und Radikalisierungen in Teilen der Gesellschaft, u.a. in den Asyldebatten oder bei Anfeindungen betroffener Gruppen, wie z.B. Juden, Sinti und Roma, Muslimen, schwarzen Menschen oder lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Personen ist es eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich diesen Phänomenen fortwährend entgegen zu stellen. Dabei leisten auch die Länder und Kommunen einen unverzichtbaren Beitrag, indem sie gezielt auf Bedürfnisse und Probleme vor Ort zu reagieren. Zudem ist für die Bundesregierung insbesondere die Konsultation zivilgesellschaftlicher Initiativen und Organisationen von Bedeutung, die sie auch künftig in verschiedenen Formaten mit dem Ziel eines transparenten und konstruktiven Austausches fortsetzen wird.

Kern des heute beschlossenen NAP sind Positionen und Maßnahmen in folgenden Handlungsfeldern: Menschenrechtspolitik; Schutz vor Diskriminierung und Ahndung von Straftaten; Bildung und politische Bildung; Gesellschaftliches und politisches Engagement für Demokratie und Gleichwertigkeit; Diversität im Arbeitsleben, Aus- und Fortbildung sowie Stärkung interkultureller und sozialer Kompetenz im Beruf; Rassismus und Hass im Internet sowie Forschung.

Der NAP ist nicht als statisches Programm zu verstehen, sondern – im Rahmen der föderalen Zuständigkeit – eine Rahmensetzung seitens der Bundesregierung, offengehalten für weitere Diskurse im Sinne eines politischen Projekts.