Bundesministerin Schröder: "Wir helfen den Familien da, wo sie Unterstützung brauchen"

Die Bundesregierung baut ihre Unterstützung für Familien im kommenden Jahr weiter aus. Um berufstätigen Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern, tritt am 1. Januar 2012 das Familienpflegezeitgesetz in Kraft. Beschäftigte können ihre Arbeitsstunden dadurch so weit reduzieren, dass sie parallel zur Pflege von Angehörigen weiterhin erwerbstätig sein können, aber dennoch über ausreichend Einkommen verfügen, um die materielle Existenz ihrer Familie zu sichern. Die Familienpflegezeit entspricht dem Wunsch der großen Mehrzahl der Pflegebedürftigen und nahen Angehörigen, die eine Betreuung durch die Familie der stationären Heimversorgung vorziehen. Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen (1,7 Millionen Menschen) werden zu Hause durch Angehörige oder ambulante Dienste versorgt.

"Wir helfen den Familien in Deutschland ganz gezielt da, wo sie Unterstützung brauchen", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder. "Mit der Familienpflegezeit unterstützen wir diejenigen, die für ihre Angehörigen Verantwortung übernehmen und den schwierigen Spagat zwischen Beruf und Pflege wagen."

Neuerungen gibt es auch in Bezug auf das Kindergeld: Ab 2012 wird die Beantragung des Kindergeldes für Eltern und ihre Kinder durch den Wegfall der Einkommensgrenze vereinfacht. Die Bundesregierung sorgt damit dafür, dass der Bürokratieabbau direkt bei den Familien ankommt: Volljährige Kinder und ihre Eltern müssen für das Kindergeld ab dem Kalenderjahr 2012 keine aufwändigen Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder mehr einreichen. Bisher müssen Eltern und Kinder bei der Familienkasse nachweisen, dass sie die Einkommensgrenze für das Kind, von derzeit 8.004 Euro im Kalenderjahr, einhalten. In Zukunft muss erst nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung nachgewiesen werden, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig ist.

Auch Eltern, deren Kinder Bundesfreiwilligendienst oder Internationalen Jugendfreiwilligendienst leisten, erhalten mit der Verabschiedung des Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes Kindergeld. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft, so dass nun über offene Fälle entschieden werden kann und für die Zukunft Rechtssicherheit besteht.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten zum 1. Januar 2012 nochmals verbessert: Die bisherige Differenzierung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten wird es nicht mehr geben. Ab 2012 können alle Eltern zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten, höchstens 4.000 Euro jährlich pro Kind, als Sonderausgaben absetzen.

Weitere Neuerungen im Jahr 2012

Anfang 2012 wird das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegte Gesetz zur Einrichtung des Hilfetelefons in Kraft treten. Unter einer bundesweit einheitlichen Rufnummer wird damit ein rund um die Uhr erreichbares Hilfeangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind und deren Umfeld geschaffen. Am Telefon bieten qualifizierte Beraterinnen kostenlos, vertraulich und bei Bedarf mehrsprachige Beratung und vermitteln an Anlaufstellen vor Ort. Die Freischaltung des Hilfetelefons ist für Ende 2012 geplant.

Im Jahr 2012 soll das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegte Gesetz zum Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels vom 16. Mai 2005 verabschiedet werden, mit dem Deutschland dem Übereinkommen beitreten wird. Das Übereinkommen setzt neue Maßstäbe im Bereich des Opferschutzes und installiert einen effektiven und unabhängigen Kontrollmechanismus. Der Geltungsbereich des Übereinkommens ist nicht auf Fälle mit grenzüberschreitendem Charakter beschränkt, sondern umfasst alle Fälle des Menschenhandels sowie alle Ausbeutungsformen.

2012 treten Änderungen bezüglich des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) in Kraft. Damit werden die Kosten der Ruherechtsentschädigung stabilisiert und transparent gestaltet. Durch Umstellung auf Pauschalen wird zudem das aufwändige Verwaltungshandeln vereinfacht.

Weitere Informationen finden Sie unter www.familien-wegweiser.de und www.bmfsfj.de.