Bundesfamilienministerium startet Servicetelefon für Pflegende und Gepflegte

Um berufstätigen Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern, tritt am 1. Januar 2012 die Familienpflegezeit in Kraft. Entsteht Bedarf an Pflege und Betreuung, ist die Unsicherheit oft groß: Wie wird Pflege organisiert? Welche Einrichtungen oder Dienste gibt es? Welche Kosten entstehen? Diese Fragen beantwortet das neue Servicetelefon Wege zur Pflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Als Lotse zu den Angeboten vor Ort für alle Fragen rund um das Thema "Pflege und Hilfe im Alter" soll das Servicetelefon Hilfe und Unterstützung bieten.

"Mit dem Familienpflegezeitgesetz schaffen wir einen modernen Weg, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren, ohne dass wir damit neue Leistungsgesetze erfinden und immer weiter Schulden machen", sagt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Wir brauchen pragmatische Hilfen für Pflegende und Gepflegte. Um sie zu stärken und bei der Pflege zu unterstützen, müssen wir den Menschen so viele Informationen wie möglich zur Verfügung stellen. Das Servicetelefon ist hier erste Anlaufstelle", so Bundesministerin Kristina Schröder.

Das Servicetelefon Wege zur Pflege ist montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 18 Uhr unter 01801 - 50 70 90 zu erreichen. Informationen finden Sie zudem unter www.wege-zur-pflege.de sowie www.familien-pflege-zeit.de.

Älteren Menschen ist es wichtig, selbstbestimmt leben zu können. Das gilt auch und besonders für Menschen, die auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen, rund 1,67 Millionen Menschen, werden derzeit zu Hause durch Angehörige oder ambulante Dienste versorgt. Viele Angehörige stoßen dabei an ihre Grenzen, da sie selbst erwerbstätig sind und somit vor der schwierigen Aufgabe stehen, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren. Die Familienpflegezeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitsstunden so weit zu reduzieren, dass sie parallel zur Pflege von Angehörigen weiterhin erwerbstätig sein können, aber dennoch über ausreichend Einkommen verfügen, um neben der Pflege auch die materielle Existenz Ihrer Familie sichern zu können.