"Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung"

"Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung," so Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. "Die Bundesregierung steht in engem Schulterschluss mit der EU, den Ländern und Nicht-Regierungsorganisationen, um weibliche Genitalverstümmelung auch in Deutschland mit Nachdruck zu bekämpfen. Mit § 226 a StGB hat die Bundesregierung einen eigenen Tatbestand eingeführt, der die Verstümmelung der weiblichen Genitalien unter Strafe stellt. Um weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland nachhaltig zu überwinden, müssen wir auch im präventiven Bereich aktiv sein und gemeinsam mit den Menschen in den betroffenen Communities zusammenarbeiten. Deshalb begrüße ich die Durchführung des EU geförderten Projektes CHANGE sehr."

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat Mitte des Jahres 2014 die Federführung für die Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland übernommen.

Gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie den Ländern, der Bundesärztekammer und einer Delegation von Nicht-Regierungsorganisationen arbeitet sie in einer auf Antrag des Bundestages einberufenen Bund-Länder-NRO-Arbeitsgruppe zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung zusammen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=73034.html