"Frauen dauerhaft aus Gewaltsituationen befreien"

Gewalt, die oft in den eigenen vier Wänden stattfindet, also an einem Ort, wo man sich eigentlich sicher fühlen sollte – ist leider für viele Frauen und ihre Kinder Realität. Allein 2016 waren fast 110.000 Frauen in Deutschland von Partnerschaftsgewalt betroffen – und das sind nur die Fälle, die der Polizei gemeldet werden. Die Dunkelziffer ist weitaus höher.

„Diese Frauen brauchen dringend Schutz. Der Staat muss dafür sorgen, dass es genügend Angebote gibt, um Frauen in Notmomenten aufzufangen und ihnen dabei zu helfen, sich dauerhaft aus Gewaltsituationen zu befreien. Darum plane ich ein Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen“, machte Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey auf der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) in Bremerhaven deutlich.

Jedes Jahr finden über 34.000 von Gewalt betroffene Frauen mit ihren Kindern Zuflucht in einem der rund 350 Frauenhäuser sowie einer der 40 Schutz- bzw. Zufluchtswohnungen. Darüber hinaus gibt es mittlerweile mehr als 800 Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen. Doch vielerorts reicht das Angebot leider nicht aus. Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet unter der Telefonnummer 0 8000 116 016 rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen Beratung an.  

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey:

„Mein Ziel ist der Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen. Ich werde deshalb einen „Runden Tisch“ einberufen, an dem Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit Praktikern über sinnvolle und notwendige Maßnahmen beraten. Zu den finanziellen Mitteln bin ich bereits mit dem Bundesfinanzminister im Gespräch.“

Auf der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz warb Bundesministerin Dr. Franziska Giffey für ihr Vorhaben:

„Wir brauchen eine Lösung, die auch langfristig trägt. Das wird nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen. Darum will ich, dass Bund, Länder und Kommunen hier eng zusammen arbeiten.“

Der Runde Tisch soll in der zweiten Jahreshälfte seine Arbeit aufnehmen. Ein zentrales Ziel der Gespräche werden Selbstverpflichtungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote sein. Außerdem werden Eckpunkte für das Aktionsprogramm besprochen, das Innovations- und Investitionsaspekte beinhalten soll. Auch weitergehende bundesgesetzliche Lösungen sollen diskutiert und entwickelt werden, z.B. in Form einer Kostenübernahme für die Unterkunft im Frauenhaus oder eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung. Mit dem Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen will der Bund einen Beitrag zur Schließung von Lücken im Versorgungssystem leisten.