Zusätzliches Elterngeld für Mehrlinge bis zum 31. Dezember 2013 beantragen

Vater mit Kindern, Bildnachweis: Fotolia
Für jedes neugeborene Kind eigenen Elterngeldanspruch sichern

Das Bundessozialgericht hat am 27. Juni 2013 entschieden, dass Eltern bei Zwillings- beziehungsweise Mehrlingsgeburten nicht nur einen Elterngeldanspruch pro Geburt, sondern für jedes einzelne neugeborene Kind einen eigenen Elterngeldanspruch haben. Die zusätzlichen Elterngeldbeträge können Eltern bei ihrer Elterngeldstelle vor Ort beantragen - nicht nur für Zeiten ab dem 27. Juni 2013, sondern auch für frühere Elterngeldzeiten ab dem 1. Januar 2009.

Für Bezugszeiten im Jahr 2009 können solche Anträge nur noch bei Antragseingang bis zum 31. Dezember 2013 berücksichtigt werden. Zur Fristwahrung genügt zunächst ein schriftlicher Hinweis an die Elterngeldstelle, dass Elterngeldansprüche für weitere Mehrlingskinder geltend gemacht werden.

Detaillierte Informationen sind in dem unten verlinkten Internettext "Änderungen beim Elterngeld für Zwillinge und Mehrlingskinder" zusammengestellt. Weiterführende Informationen bieten auch die zuständigen Elterngeldstellen an.